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   LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16   

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LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16 (https://dejure.org/2016,17266)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.05.2016 - 12 Sa 35/16 (https://dejure.org/2016,17266)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 12 Sa 35/16 (https://dejure.org/2016,17266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zuschläge

  • IWW

    § 11 MTV, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § ... 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 12 MTV, §11 MTV, § 611 Abs. 1 BGB, § 38 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 287 Abs. 2 ZPO, § 42 Abs. 2 LPVG NW, § 107 BPersVG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 12 Nr. 2 MTV, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds; Anspruch auf zusätzliche Leistungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 2
    Zuschläge

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 Abs. 2
    Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 486
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 16.08.1995 - 7 AZR 103/95

    Arbeitsentgelt für Zeiten einer Personalvertretungstätigkeit bei

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    Für den Nachweis hypothetischer Sachverhalte genügt es, Hilfstatsachen vorzutragen, die in Verbindung mit Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - ; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 -).

    Zum Arbeitsentgelt iSv. § 37 Abs. 2 BetrVG gehören alle Vergütungsbestandteile, nicht dagegen Aufwendungsersatz (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 514/03 - zu 1 a der Gründe; 5. April 2000 - 7 AZR 213/99 - zu 1 der Gründe; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 - zu 1 a und b der Gründe; 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 1 b der Gründe, BAGE 77, 195) .

    Das Arbeitsentgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip fortzuzahlen (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 514/03 - zu 1 a der Gründe; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 - zu 1 a der Gründe; 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 1 b der Gründe, BAGE 77, 195) .

    Für den Nachweis hypothetischer Sachverhalte genügt es, Hilfstatsachen vorzutragen, die in Verbindung mit Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - ; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 -) .

  • BAG, 13.07.1994 - 7 AZR 477/93

    Antrittsgebühr als Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    Zum Arbeitsentgelt iSv. § 37 Abs. 2 BetrVG gehören alle Vergütungsbestandteile, nicht dagegen Aufwendungsersatz (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 514/03 - zu 1 a der Gründe; 5. April 2000 - 7 AZR 213/99 - zu 1 der Gründe; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 - zu 1 a und b der Gründe; 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 1 b der Gründe, BAGE 77, 195) .

    Das Arbeitsentgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip fortzuzahlen (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 514/03 - zu 1 a der Gründe; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 - zu 1 a der Gründe; 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 1 b der Gründe, BAGE 77, 195) .

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht zu der mit § 37 Abs. 2 BetrVG insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 LPVG NW iVm. § 107 BPersVG angenommen, dass ein Anspruch auf Zusatzurlaub für besonders gesundheitsgefährdende Arbeiten auch dann einem Betriebsratsmitglied erhalten bleibt, wenn es infolge seiner Freistellung diese besonders gesundheitsgefährdenden Arbeiten nicht mehr verrichtet (BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - BAGE 77, 195; 8. Oktober 1981 - 6 AZR 81/79 -) .

    d) Dagegen gehören zum Arbeitsentgelt iSd. § 37 Abs. 2 BetrVG keine Beträge, die nicht für die Arbeit selbst, sondern als Aufwendungsersatz gezahlt werden, wie z. B. Wegegeld, Auslösungen, Beköstigungszulagen usw., es sei denn, dass der Aufwendungsersatz tatsächlich der Verbesserung des Lebensstandards des Arbeitnehmers dient und ihm insoweit keine tatsächlich entstehende Aufwendungen gegenüberstehen (BAG 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - BAGE 77, 195) .

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 651/87

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Überstunden nach dem Lohnausfallprinzip

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    Für den Nachweis hypothetischer Sachverhalte genügt es, Hilfstatsachen vorzutragen, die in Verbindung mit Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - ; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 -).

    Für den Nachweis hypothetischer Sachverhalte genügt es, Hilfstatsachen vorzutragen, die in Verbindung mit Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - ; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 -) .

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

    Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    Zum Arbeitsentgelt iSv. § 37 Abs. 2 BetrVG gehören alle Vergütungsbestandteile, nicht dagegen Aufwendungsersatz (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 514/03 - zu 1 a der Gründe; 5. April 2000 - 7 AZR 213/99 - zu 1 der Gründe; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 - zu 1 a und b der Gründe; 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 1 b der Gründe, BAGE 77, 195) .

    Das Arbeitsentgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip fortzuzahlen (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 514/03 - zu 1 a der Gründe; 16. August 1995 - 7 AZR 103/95 - zu 1 a der Gründe; 13. Juli 1994 - 7 AZR 477/93 - zu 1 b der Gründe, BAGE 77, 195) .

  • BAG, 08.09.2010 - 7 AZR 513/09

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist und Entgeltanspruch eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag sowie dem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag, indem er dem Arbeitgeber den Einwand des nicht erfüllten Vertrags nimmt (BAG 8. September 2010 - 7 AZR 513/09 - Rn. 18).

    a) § 37 Abs. 2 BetrVG begründet keinen eigenständigen Vergütungsanspruch, sondern sichert den Entgeltanspruch des Betriebsratsmitglieds aus § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag sowie dem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag, indem er dem Arbeitgeber den Einwand des nicht erfüllten Vertrags nimmt (BAG 8. September 2010 - 7 AZR 513/09 - Rn. 18) .

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt ( BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 26; 18. September 1991 - 7 AZR 41/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 292) , konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 12) .

    Gegebenenfalls ist bei schwankenden Bezügen eine Schätzung nach den Grundsätzen des § 287 Abs. 2 ZPO vorzunehmen (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 13, 14) .

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    Die Betriebsratsmitglieder erhielten dann eine Vergütung, auf welche die Arbeitnehmer ohne Betriebsratsmandat keinen Anspruch hätten (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 31, BAGE 134, 233) .
  • LAG Köln, 19.12.2013 - 12 Sa 682/13

    Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    cc) Aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Dezember 2013 (- 12 Sa 682/13 -) kann der Kläger ebenso wenig weitergehende Ansprüche ableiten.
  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 18. Mai 2016 - das Sitzungsergebnis stammt aus dem Internet, die Gründe liegen noch nicht vor - die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen (- 7 AZR 401/14 -) .
  • BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 438/78

    Akkordarbeiter - Krankheitsfall - Lohnfortzahlung - Krankenlohn -

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16
    Zur Berechnung der hypothetischen Vergütung ist die Methode zu wählen, die dem Lohnausfallprinzip am Besten gerecht wird (BAG 22. Oktober 1980 - 5 AZR 438/78 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84

    Schlechtwettertage - Baugewerbe - Vergütung des Betriebsrats - Arbeitsausfall

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94

    Trinkgelder als Arbeitsentgelt

  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 213/99

    Arbeitsentgelt - Aufwandsentschädigung

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende

  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub

  • BAG, 18.09.1991 - 7 AZR 41/90

    Fernauslösung - Betriebsratstätigkeit

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