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   LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15   

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LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15 (https://dejure.org/2016,15684)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.05.2016 - 12 Sa 866/15 (https://dejure.org/2016,15684)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 12 Sa 866/15 (https://dejure.org/2016,15684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsrente, Ablösung, Insolvenz

  • IWW

    § 9 Abs. 2 BetrAVG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 178 Abs. 1 Satz 1, § 179 Abs. 1 InsO, § 259 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 259 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 254 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 227 Abs. 1 InsO, § 201 InsO, § 254 Abs. 1, § 254b InsO, § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 1b BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 174 Abs. 1, § 45 Satz 1 InsO, § 563 Abs. 2 ZPO, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 120 Abs. 2 InsO, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, §§ 1b, 30f BetrAVG, § 30f BetrAVG, § 1b Abs. 1 BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der Bestätigung eines Insolvenzplans; Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers hinsichtlich Ansprüchen und Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 7 ; BetrAVG § 9 ; InsO
    Betriebsrente; Ablösung; Insolvenz

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 7 ; BetrAVG § 9 ; InsO
    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der Bestätigung eines Insolvenzplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 -, Rn. 40; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73) .

    Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können dann der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41; 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 62, BAGE 133, 181) .

    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .

    Beruft sich der Arbeitgeber darauf, wirtschaftliche Schwierigkeiten hätten ihn veranlasst, die Kosten zu reduzieren, stehen ihm sachlich-proportionale Gründe zur Seite, wenn die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig waren (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) .

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, müssen einleuchtend sein (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären ( BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 38 ; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 67; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8).

    Die erneut geänderte Antragsfassung stellt nur eine verfahrensrechtlich gebotene Anpassung an die Vorschriften der Insolvenzordnung dar (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 40) .

    Gegen die Umstellung des Klageantrags hat die Beklagte in der mündlichen Verhandlung keine Einwendungen erhoben (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 42) .

    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 67; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8) .

    Auch die übrigen Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft liegen vor (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 38, 39).

    Wird die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene Forderung gerichtlich festgestellt, entfaltet eine solche Entscheidung zugleich Bindungswirkung in Bezug auf den gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 39; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 18 f.) .

    Damit hat der Kläger bei seinem Eintritt bei der Beklagten eine Zusage auf Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe der GBV 87 erworben (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 44 f.) .

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Zur Rechtfertigung des Eingriffs bedarf es auch weder der sachverständigen Feststellung einer insolvenznahen wirtschaftlichen Notlage noch eines ausgewogenen, die Sanierungslasten angemessen verteilenden Sanierungsplans (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 61, BAGE 133, 181).

    Zur Rechtfertigung des Eingriffs bedarf es auch weder der sachverständigen Feststellung einer insolvenznahen wirtschaftlichen Notlage noch eines ausgewogenen, die Sanierungslasten angemessen verteilenden Sanierungsplans (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 61, BAGE 133, 181) .

    Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können dann der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41; 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 62, BAGE 133, 181) .

    Eines ausgewogenen, die Sanierungslasten angemessen verteilenden Sanierungsplans bedarf es nicht ( vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 61, BAGE 133, 181) .

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania.

    Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -).

    Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania 16. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 101; Fitting 27. Aufl. § 77 Rn. 151; Ziai-Ruttkamp in Grobys/Panzer StichwortKommentar Arbeitsrecht 2. Aufl. Betriebsvereinbarung Rn. 52) .

    Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -) .

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    ee) Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 36) .

    Hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesamtkonzepts haben sie einen Beurteilungsspielraum (BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 37) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären ( BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 38 ; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären ( BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 38 ; BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Das kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Wege der Leistungsklage geschehen (vgl. BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 11; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 -) .

    Eine Tabellenfeststellungsklage ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohnehin nicht mehr möglich (BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 39; Uhlenbruck/Lüer/Streit § 254b InsO Rn. 5) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Das kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Wege der Leistungsklage geschehen (vgl. BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 11; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 -) .

    Eine Tabellenfeststellungsklage ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohnehin nicht mehr möglich (BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 39; Uhlenbruck/Lüer/Streit § 254b InsO Rn. 5) .

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Ebenso wenig ist es notwendig, dass Maßnahmen zur Kosteneinsparung ausgeschöpft sind, bevor Eingriffe in künftige Zuwächse vorgenommen werden (vgl. BAG 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 2 b dd der Gründe) .

    Anderweitige Maßnahmen zur Kosteneinsparung müssen nicht ausgeschöpft sein, bevor Eingriffe in künftige Zuwächse vorgenommen werden (vgl. BAG 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 2 b dd der Gründe) .

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - Rn. 74; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 -).

    Er hat dem Ordnungsinteresse des neuen Betriebsinhabers gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer an der Beibehaltung der bisherigen Regelungen Vorrang eingeräumt, wenn die neue Betriebsvereinbarung in dem mit dem Betriebserwerber bestehenden Arbeitsverhältnis unmittelbar und zwingend anzuwenden ist (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 - Rn. 74; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 Sa 155/10 -) .

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse -

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Ablösung einer Pensionsordnung

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 206/11

    Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14

    Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan:

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

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