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   LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12   

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LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12 (https://dejure.org/2012,45925)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.10.2012 - 5 Sa 255/12 (https://dejure.org/2012,45925)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 5 Sa 255/12 (https://dejure.org/2012,45925)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaub während Arbeitsunfähigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 BUrlG; Art. 7 RL 2003/88.; Art. 31 Abs. 2 GRC
    Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    (1) Nach der Rechtsprechung des EuGH steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 einerseits einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten grundsätzlich nicht entgegen, nach denen ein Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub nicht berechtigt ist, während eines Zeitraums, der in die Zeit des Krankheitsurlaubs fällt, bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, sofern er den ihm durch die Richtlinie verliehenen Anspruch während eines anderen Zeitraums ausüben kann (EuGH 20. Januar 2009 - C- 350/06 und C-520/06 - Schultz-Hoff - NZA 2009, 135, Rn. 28 und 32) .

    Andererseits steht die Richtlinie 2003/88 auch einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegen, nach denen ein Arbeitnehmer, der sich im Krankheitsurlaub befindet, während des entsprechenden Zeitraums bezahlten Jahresurlaub nehmen kann (EuGH 20. Januar 2009 - C- 350/06 und C-520/06 - Schultz-Hoff - NZA 2009, 135, Rn. 31) .

    Demgegenüber wird mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bezweckt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 20. Januar 2009 - C- 350/06 und C-520/06 - Schultz-Hoff - NZA 2009, 135, Rn. 25) .

  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Die erkennende Kammer hält an der in der Entscheidung vom 07.02.2011 - 5 Sa 891/10 - vertretenen gegenteiligen Auffassung nicht fest.

    Die erkennende Kammer hält an der in der Entscheidung vom 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - in anderer personeller Zusammensetzung vertretenen gegenteiligen Auffassung nicht fest.

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, aus § 9 BUrlG könne nicht abgeleitet werden, dass ein Nebeneinander von Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsgewährung nicht möglich wäre, weil es von der Initiative des Arbeitnehmers abhänge, ob die Rechtsfolge der Nichtanrechnung eintrete (so allerdings die erkennende Kammer in dem Urteil vom 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - juris Rn. 131 ff.).

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Wenn nämlich der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer Urlaub nehmen könnte, bedürfte es nicht der europarechtskonformen Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG, welche dazu führt, dass der Urlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - juris) .

    Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach im Fall der Übertragung der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - juris) .

  • ArbG Köln, 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11

    Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11. Januar 2012 - 9 Ca 7302/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen wird.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11 - abzuändern und nach den erstinstanzlichen Schlussanträgen zu erkennen.

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte (vgl. nur BAG 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - NZA-RR 2006, 636) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Der 9. Senat hat auch nach der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH insoweit keinen Anlass gesehen, seine Rechtsprechung zu ändern (vgl. nur BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - NZA 2012, 29 = juris Rn. 18; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - NZA 2011 = juris Rn. 37; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - BAGE 134, 196 = juris Rn. 12; in diesem Sinne auch Düwell NZA Beilage 3/11, 133, 134) .
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Der 9. Senat hat auch nach der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH insoweit keinen Anlass gesehen, seine Rechtsprechung zu ändern (vgl. nur BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - NZA 2012, 29 = juris Rn. 18; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - NZA 2011 = juris Rn. 37; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - BAGE 134, 196 = juris Rn. 12; in diesem Sinne auch Düwell NZA Beilage 3/11, 133, 134) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Der 9. Senat hat auch nach der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH insoweit keinen Anlass gesehen, seine Rechtsprechung zu ändern (vgl. nur BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - NZA 2012, 29 = juris Rn. 18; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - NZA 2011 = juris Rn. 37; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - BAGE 134, 196 = juris Rn. 12; in diesem Sinne auch Düwell NZA Beilage 3/11, 133, 134) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die zur vollständigen Aufgaben der früher vertretenen Surrogationstheorie geführt hat ( BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 DB 2012, 2288) , schließt diese Annahme nicht aus.
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12
    Es bestehen auch keine vollstreckungsrechtlichen Bedenken, weil der genaue Zeitraum der Urlaubsbewilligung im Vollstreckungsverfahren festgelegt werden kann (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 94; ErfK/Gallner § 7 BUrlG Rn. 31; Anwaltskommentar Arbeitsrecht/Düwell § 7 BUrlG Rn. 162 f.) .
  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88

    Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    aa) Dies gilt insbesondere für die Bestimmung des § 9 BUrlG (vgl. LAG Köln 10. Oktober 2012 - 5 Sa 255/12 - zu II 2 b bb der Gründe; aA noch LAG Köln 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - zu V 2 d der Gründe) .
  • ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12

    Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit; Unmöglichkeit

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Hessischen LAG (12.12.2011 - 17 Sa 496/11, juris Rn. 63) sowie des LAG Köln (10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris) an.

    Das LAG Köln (10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 42 ff.) ist ebenso der Auffassung, dass die Gewährung von Urlaub die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers voraussetze.

    Der Urlaubsanspruch sei indes nur erfüllbar, wenn eine Pflicht zur Arbeitsleistung bestehe (LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 48, 56 ff.).

    Dabei stützt das LAG Köln zu Recht seine Argumentation u.a. auf § 7 III 2 BUrlG sowie § 9 BUrlG (LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 61 ff.).

    Einer derartigen Übertragungsvorschrift bedürfe es nicht, wenn der Arbeitnehmer während seiner Erkrankung Urlaub nehmen könnte (LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 61).

    Ohne § 9 BUrlG verliere der Arbeitnehmer bei Krankheit nach § 275 I BGB den Urlaubsanspruch (LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 62 ff.; vgl. auch HWK/Schinz, 4. Auflage, § 7 BUrlG Rn. 137: § 9 BUrlG ist eine Sonderregelung zu § 275 I BGB).

    Im Hinblick auf die Vereinbarkeit der obigen Rechtsprechung der LAGs mit den Entscheidungen des BAG und vor allem auch des EuGH zum Urlaubsrecht, ist auch folgendes Argument des LAG Köln nach Auffassung der erkennenden Kammer entscheidend (vgl. LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 58): Nachdem das BAG zunächst aufgrund der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH entschied, dass Urlaub bei Krankheit nicht mehr verfällt, legt er in seinen neueren Entscheidungen § 7 III BUrlG dahingegen europarechtskonform aus, dass der Urlaub bei Krankheit nach 15 Monaten verfällt (BAG 7, 8.2012 - 9 AZR 353/10 - juris Rn. 32 ff.).

    § 17 I oder VIII MTV Cockpit Nr. 1 gewährt dem Arbeitnehmer keine Anspruch auf bezahlten Urlaub trotz Krankheit / bereits erfolgter Freistellung von der Arbeitspflicht (vgl. insoweit zur gleichlautenden Bestimmung LAG Köln 10.10.2012 - 5 Sa 255/12, juris Rn. 54 f.).

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    aa) Dies gilt insbesondere für die Bestimmung des § 9 BUrlG (vgl. LAG Köln 10. Oktober 2012 - 5 Sa 255/12 - zu II 2 b bb der Gründe; aA noch LAG Köln 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - zu V 2 d der Gründe) .
  • ArbG Erfurt, 03.03.2023 - 3 Ga 3/23

    Leistungsverfügung - Urlaubsgewährung im einstweiligen Verfügungsverfahren -

    Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich u.a. aufgrund der Zweckrichtung des Urlaubes aus (vgl. hierzu u.a. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.2015 - 3 SaGa 6/14; LAG Köln, Urt. v. 10.10.2012 - 5 Sa 255/12).
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