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   LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12   

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https://dejure.org/2012,43522
LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12 (https://dejure.org/2012,43522)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.10.2012 - 5 Sa 389/12 (https://dejure.org/2012,43522)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 5 Sa 389/12 (https://dejure.org/2012,43522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fragerecht des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als Justizvollzugsbediensteter nach Vorstrafen und eingestellten Ermittlungsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als Justizvollzugsbediensteter nach Vorstrafen und eingestellten Ermittlungsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; BZRG § 51; KSchG § 1 Abs. 2
    Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als Justizvollzugsbediensteter nach Vorstrafen und eingestellten Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    Zur Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB berechtigt lediglich die wahrheitswidrige Beantwortung einer in zulässiger Weise gestellten Frage; eine solche setzt ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung voraus; fehlt es hieran, ist die wahrheitswidrige Beantwortung nicht rechtswidrig (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349).

    An dieser Rechtsprechung hat das BAG auch nach Inkrafttreten des Bundeszentralregistergesetzes grundsätzlich festgehalten (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349).

    Dagegen lässt sich aus der Unschuldsvermutung nicht der Schluss ziehen, dass dem Betroffenen aus der Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist, überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    An dieser Rechtsprechung hat das BAG auch nach Inkrafttreten des Bundeszentralregistergesetzes grundsätzlich festgehalten (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349).

    Andererseits hat es der Siebte Senat in einem Urteil vom 27. Juli 2005 dahin stehen lassen, ob die Vorschriften des BZRG auch für das Fragerecht des Arbeitgebers und die Pflicht des Arbeitnehmers zur wahrheitsgemäßen Beantwortung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder deren Anbahnung gelten (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - BAGE 115, 296).

    Dagegen lässt sich aus der Unschuldsvermutung nicht der Schluss ziehen, dass dem Betroffenen aus der Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist, überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349).

  • LAG Hamm, 10.03.2011 - 11 Sa 2266/10

    Auskunftspflicht des Stellenbewerbers; unwirksame Probezeitkündigung einer

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    Eine weitere Ausnahme dahingehend, dass der Arbeitgeber unabhängig von den Vorgaben des BZRG nach Vorstrafen fragen darf, die in einem Zusammenhang mit der in Aussicht genommenen Tätigkeit stehen, ist nicht zu machen (ebenso wohl LAG Hamm 10. März 2011 - 11 Sa 2266/10 - juris; Ehrich DB 2000, 421, 422; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn 281 und 354; a.A. LAG Düsseldorf 24. April 2008 - 11 Sa 2101/07 - LAGE Art. 33 GG Nr. 17) .

    Dagegen ist es generell unzulässig, nach abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zu fragen ( LAG Hamm 10. März 2011 - 11 Sa 2266/10 - juris) .

  • ArbG Köln, 28.02.2012 - 11 Ca 10449/10

    Anforderungen an die Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28. Februar 2012 - 11 Ca 10449/10 - wird zurückgewiesen.

    Das beklagte Land beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.02.2012 - 11 Ca 10449/10 - teilweise abzuändern und die Klage insoweit abzuweisen, als den Anträgen zu 1) bis 3) stattgegeben worden ist.

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    Sie setzt voraus, dass die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder sonst für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - NZA 1991, 719; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 288) .

    Einerseits hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 21.02.1991 (2 AZR 449/90 - AP § 123 BGB Nr. 35 = juris Rn. 21) angenommen, Vorstrafen müssten nach § 51 BZRG nicht offenbart werden, wenn sie gemäß § 30 BZRG nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis aufzunehmen seien.

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    a) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten (vgl. nur BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - NZA 2012, 34) .
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    Nicht vollständig geklärt ist, ob sich aus den §§ 51 ff. BZRG eine Schranke für das Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und/oder anhängigen Strafverfahren sowie Ermittlungsverfahren ergibt (vgl. LAG Baden-Württemberg 22. März 2011 - 15 Sa 64/10 - juris; die Entscheidungsgründe des hierzu ergangenen Revisionsurteils des BAG vom 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - waren bei der Entscheidungsfindung der Kammer nicht veröffentlicht) .
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    Soweit der Gesetzgeber einzelne Bereiche des Rechts ausnehmen wollte, hat er dies abschließend in § 51 Abs. 2 und § 52 BZRG geregelt (BVerwG 20. März 2012 - 5 C 1/11 - DVBl. 2012, 843).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Fragerecht des

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    Nicht vollständig geklärt ist, ob sich aus den §§ 51 ff. BZRG eine Schranke für das Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und/oder anhängigen Strafverfahren sowie Ermittlungsverfahren ergibt (vgl. LAG Baden-Württemberg 22. März 2011 - 15 Sa 64/10 - juris; die Entscheidungsgründe des hierzu ergangenen Revisionsurteils des BAG vom 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - waren bei der Entscheidungsfindung der Kammer nicht veröffentlicht) .
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07

    Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12
    Eine weitere Ausnahme dahingehend, dass der Arbeitgeber unabhängig von den Vorgaben des BZRG nach Vorstrafen fragen darf, die in einem Zusammenhang mit der in Aussicht genommenen Tätigkeit stehen, ist nicht zu machen (ebenso wohl LAG Hamm 10. März 2011 - 11 Sa 2266/10 - juris; Ehrich DB 2000, 421, 422; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn 281 und 354; a.A. LAG Düsseldorf 24. April 2008 - 11 Sa 2101/07 - LAGE Art. 33 GG Nr. 17) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Oktober 2012 - 5 Sa 389/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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