Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33331
LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19 (https://dejure.org/2019,33331)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19 (https://dejure.org/2019,33331)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 6 TaBV 6/19 (https://dejure.org/2019,33331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,33331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Begriff des leitenden Angestellten- § 14 Abs. 2 KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 ; BetrVG § 5 ; KSchG § 14
    Leitender Angestellter; stellvertretender Marktleiter; Zustimmungsverweigerung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 ; BetrVG § 5 ; KSchG § 14
    Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzung und Beförderung eines Marktleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Marktleiter als leitender Angestellter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG und von § 14 Abs. 2 KSchG

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    Damit ist klargestellt, dass auch eine betriebsbezogene Aufgabe oder Funktion den Status eines leitenden Angestellten begründen kann (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 -, Rn. 12, juris).

    An dem gesetzlichen Merkmal der Selbständigkeit fehlt es auch nicht deswegen, weil Herr R nur im Verhältnis zu den Arbeitnehmern, nicht aber im Innenverhältnis zu seinen Vorgesetzten befugt wäre, über Einstellungen und Entlassungen zu entscheiden (zu dieser Fallgestaltung BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 -, Rn. 13, juris).

    Insoweit ist festzuhalten, dass es für die Zuordnung zu dem in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur auf die eigenverantwortliche Ausübung der in der Vorschrift genannten Personalkompetenz ankommt, wohingegen der zeitliche Anteil, den die tatsächliche Ausübung der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis an der Arbeitszeit des Angestellten ausmacht, für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG ohne Bedeutung ist (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 -, Rn. 15, juris).

    Nach dieser Rechtsprechung kann die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG aufgeführte formale Befugnis den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn die dem Angestellten nachgeordneten Mitarbeiter auch ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet betreuen (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 -, Rn. 14, juris).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ist zwingendes Recht (BAG, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 -, Rn. 21, juris).

    Entscheidend ist, dass die Tätigkeit des leitenden Angestellten von der unternehmerischen Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum geprägt und schwerpunktmäßig bestimmt wird (BAG, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 11 TaBV 77/17 -, Rn. 20, juris).

  • ArbG Aachen, 13.09.2018 - 5 BV 68/17
    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.09.2018- 5 Bv 68/17 - aufgehoben und die Anträge des Betriebsrats sowie seine Antragserweiterung vom 19.08.2019 zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.09.2018- 5 Bv 68/17 - abzuändern und die Anträge des Beteiligten zu 1 zurückzuweisen;.

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    Gegenstand des gerichtlichen Aufhebungsverfahrens ist die Frage, ob eine konkrete personelle Einzelmaßnahme gegenwärtig und zukünftig als endgültige Maßnahme zulässig ist (Fitting § 101 Rn 4 a; BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13).
  • LAG Köln, 20.06.2018 - 11 TaBV 77/17

    Leitende Angestellte; Einzelfall

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    Entscheidend ist, dass die Tätigkeit des leitenden Angestellten von der unternehmerischen Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum geprägt und schwerpunktmäßig bestimmt wird (BAG, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 11 TaBV 77/17 -, Rn. 20, juris).
  • LAG Köln, 25.01.2019 - 9 TaBV 118/18
    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    Die erkennende Kammer schließt sich den Gründen des rechtskräftigen Beschlusses der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25.01.2019 - 9 TaBv 118/18 - an, der den Vorgänger des Zeugen J auf dem Posten des Marktleiters in W betraf.
  • LAG Köln, 13.09.2016 - 12 TaBV 25/16

    Leitender Angestellter; Personalkompetenz im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    Einen Mindestwert in Form einer absoluten Zahl der Arbeitnehmer, bzgl. derer eine Personalentscheidungsbefugnis bestehen muss oder in Form einer Quote im Verhältnis zu den Arbeitnehmerzahlen des Gesamtunternehmens, kennt das Gesetz jedoch nicht (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13. September 2016 - 12 TaBV 25/16 -, Rn. 62, juris).
  • BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    Diesem Beschluss der 9.Kammer und seiner Begründung steht, entgegen der Auffassung des Betriebsrats, auch nicht das Urteil des 2. Senats des BAG vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - entgegen.
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 49/78

    Technischer Überwachungsverein - Abteilungsleiter - Räumlicher Tätigkeitsbereich

    Auszug aus LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19
    Da die Einstellung eines Mitarbeiters von außen auf die Position eines leitenden Angestellten dem § 105 BetrVG unterfällt und eben nicht dem Zustimmungserfordernis aus § 99 BetrVG, gilt dies erst recht, wenn die Position nicht durch eine Einstellung sondern durch eine interne Beförderung besetzt wird (BAG v. 29.01.1980 - 1 ABR 49/78 - Fitting, 29. Aufl., BetrVG § 99 Rn. 114 und § 105 Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht