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   LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08   

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https://dejure.org/2008,10034
LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08 (https://dejure.org/2008,10034)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08 (https://dejure.org/2008,10034)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 3 TaBV 16/08 (https://dejure.org/2008,10034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über Tätigkeitsbeschreibungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3, 82 Abs. 2 BetrVG; § 256 ZPO; Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW (ERA)
    Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über Tätigkeitsbeschreibungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weigerung eines Arbeitnehmers hinsichtlich der Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Gespräch zwischen ihm und seinem Arbeitnehmer über dessen konkrete Tätigkeitsbeschreibung; Geltungsbereich der Vorschriften über die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats ...

  • Judicialis

    BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 82 Abs. 2; ; ZPO § 256; ; Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW (ERA)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über Tätigkeitsbeschreibungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über Tätigkeitsbeschreibungen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
    Dass in derartigen Fällen grundsätzlich eine Antragsbefugnis des Betriebsrats gegeben ist, hat der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluss vom 16.11.2004 grundlegend festgestellt (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - EzA § 82 BetrVG 2001 Nr. 1).

    Zwar hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts mit der oben genannten Entscheidung vom 16.11.2004 (- 1 ABR 53/03 - EzA § 82 BetrVG 2001 Nr. 1) grundlegend zur Auslegung des § 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Stellung genommen.

    Dies schließt der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts zu Recht aus der insoweit eindeutigen Systematik der Vorschrift (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - EzA § 82 BetrVG 2001 Nr. 1 mit weiteren umfassenden Nachweisen aus dem Schrifttum).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 15/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
    Diese gesetzlichen Anforderungen sind immer nur dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber besonders schwerwiegend gegen Sinn und Zweck der jeweiligen Rechtsnorm verstoßen hat (BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 15/99 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 61; BAG, Beschluss vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 - NZA 1992, 70, 72; Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 23 Rz. 62 m. w. N.).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
    Ein grober Verstoß liegt regelmäßig nicht vor, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte, sich später als unzutreffend herausstellende Rechtsansicht vertritt (BAG, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 ABR 29/04 - EzA § 95 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 - EzA § 95 BetrVG 1972 Nr. 18).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
    Diese gesetzlichen Anforderungen sind immer nur dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber besonders schwerwiegend gegen Sinn und Zweck der jeweiligen Rechtsnorm verstoßen hat (BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 15/99 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 61; BAG, Beschluss vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 - NZA 1992, 70, 72; Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 23 Rz. 62 m. w. N.).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08

    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2008 - 3 TaBV 16/08 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Hamburg, 15.11.2022 - 11 BV 16/22
    Hieran fehlt es zwar, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine Rechtsansicht vertritt, die sich später als unzutreffend herausstellt (BAG 08.08.1989, NZA 1990, 198; LAG Köln 11.06.2008, AuR 2009, 52).
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