Rechtsprechung
LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über Tätigkeitsbeschreibungen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 23 Abs. 3, 82 Abs. 2 BetrVG; § 256 ZPO; Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW (ERA)
Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über Tätigkeitsbeschreibungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weigerung eines Arbeitnehmers hinsichtlich der Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu einem Gespräch zwischen ihm und seinem Arbeitnehmer über dessen konkrete Tätigkeitsbeschreibung; Geltungsbereich der Vorschriften über die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats ...
- Judicialis
BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 82 Abs. 2; ; ZPO § 256; ; Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW (ERA)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über Tätigkeitsbeschreibungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Gesprächen über Tätigkeitsbeschreibungen
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 06.02.2008 - 3 BV 3/08
- LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
- BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03
Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch
Auszug aus LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
Dass in derartigen Fällen grundsätzlich eine Antragsbefugnis des Betriebsrats gegeben ist, hat der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluss vom 16.11.2004 grundlegend festgestellt (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - EzA § 82 BetrVG 2001 Nr. 1).Zwar hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts mit der oben genannten Entscheidung vom 16.11.2004 (- 1 ABR 53/03 - EzA § 82 BetrVG 2001 Nr. 1) grundlegend zur Auslegung des § 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Stellung genommen.
Dies schließt der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts zu Recht aus der insoweit eindeutigen Systematik der Vorschrift (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - EzA § 82 BetrVG 2001 Nr. 1 mit weiteren umfassenden Nachweisen aus dem Schrifttum).
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 15/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst
Auszug aus LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
Diese gesetzlichen Anforderungen sind immer nur dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber besonders schwerwiegend gegen Sinn und Zweck der jeweiligen Rechtsnorm verstoßen hat (BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 15/99 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 61; BAG, Beschluss vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 - NZA 1992, 70, 72;… Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 23 Rz. 62 m. w. N.). - BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88
Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der …
Auszug aus LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
Ein grober Verstoß liegt regelmäßig nicht vor, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte, sich später als unzutreffend herausstellende Rechtsansicht vertritt (BAG, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 ABR 29/04 - EzA § 95 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 - EzA § 95 BetrVG 1972 Nr. 18). - BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Köln, 11.06.2008 - 3 TaBV 16/08
Diese gesetzlichen Anforderungen sind immer nur dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber besonders schwerwiegend gegen Sinn und Zweck der jeweiligen Rechtsnorm verstoßen hat (BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 15/99 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 61; BAG, Beschluss vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 - NZA 1992, 70, 72;… Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 23 Rz. 62 m. w. N.).
- BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08
Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2008 - 3 TaBV 16/08 - wird zurückgewiesen. - ArbG Hamburg, 15.11.2022 - 11 BV 16/22 Hieran fehlt es zwar, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine Rechtsansicht vertritt, die sich später als unzutreffend herausstellt (BAG 08.08.1989, NZA 1990, 198; LAG Köln 11.06.2008, AuR 2009, 52).