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   LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15   

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https://dejure.org/2015,35651
LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15 (https://dejure.org/2015,35651)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.06.2015 - 7 Sa 11/15 (https://dejure.org/2015,35651)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 7 Sa 11/15 (https://dejure.org/2015,35651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Pensionssicherungsvereins an die individual-vertragliche Vereinbarung der Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 f.; BetrAVG § 7 f.; BetrAVG § 30 f.
    Pensionszusage; Anwartschaft; Unverfallbarkeit; Insolvenzschutz

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 2 f.; BetrAVG § 7 f.; BetrAVG § 30 f.
    Bindung des Pensionssicherungsvereins an die individual-vertragliche Vereinbarung der Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15
    Beruht die Unverfallbarkeit dagegen, wie hier, nur auf einer individuellen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien - z. B. über die Anrechnung bestimmter Vor- oder Nachdienstzeiten - , ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Unverfallbarkeit erfüllt wären, ist der Beklagte als Insolvenzsicherer hieran nicht gebunden (BAG vom 14.12.1999, 3 AZR 684/98, DB 2000, 2536; BAG vom 22.2.2000, 3 AZR 4/99, DB 2000, 482; BAG vom 21.1.2003, 3 AZR 121/02, DB 2003, 2711; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 6.Aufl., § 7 Rdnr.72 f.).

    Vorliegend greift auch keiner der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung streng definierten Fälle ein, in denen der Beklagte ausnahmsweise doch an eine die Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage bewirkende Individualvereinbarung gebunden sein könnte (vgl. BAG vom 22.2.2000, 3 AZR 4/99, a.a.O.; BAG vom 26.9.1989, 3 AZR 814/87, DB 1990, 383; Übersicht bei Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 6.Aufl., § 11 Rdnr.23).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15
    Beruht die Unverfallbarkeit dagegen, wie hier, nur auf einer individuellen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien - z. B. über die Anrechnung bestimmter Vor- oder Nachdienstzeiten - , ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Unverfallbarkeit erfüllt wären, ist der Beklagte als Insolvenzsicherer hieran nicht gebunden (BAG vom 14.12.1999, 3 AZR 684/98, DB 2000, 2536; BAG vom 22.2.2000, 3 AZR 4/99, DB 2000, 482; BAG vom 21.1.2003, 3 AZR 121/02, DB 2003, 2711; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 6.Aufl., § 7 Rdnr.72 f.).
  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 814/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anwartschaft - Insolvenzschutz

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15
    Vorliegend greift auch keiner der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung streng definierten Fälle ein, in denen der Beklagte ausnahmsweise doch an eine die Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage bewirkende Individualvereinbarung gebunden sein könnte (vgl. BAG vom 22.2.2000, 3 AZR 4/99, a.a.O.; BAG vom 26.9.1989, 3 AZR 814/87, DB 1990, 383; Übersicht bei Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 6.Aufl., § 11 Rdnr.23).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15
    Beruht die Unverfallbarkeit dagegen, wie hier, nur auf einer individuellen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien - z. B. über die Anrechnung bestimmter Vor- oder Nachdienstzeiten - , ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Unverfallbarkeit erfüllt wären, ist der Beklagte als Insolvenzsicherer hieran nicht gebunden (BAG vom 14.12.1999, 3 AZR 684/98, DB 2000, 2536; BAG vom 22.2.2000, 3 AZR 4/99, DB 2000, 482; BAG vom 21.1.2003, 3 AZR 121/02, DB 2003, 2711; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 6.Aufl., § 7 Rdnr.72 f.).
  • ArbG Köln, 29.04.2014 - 14 Ca 9196/12

    Einstandspflicht eines Pensionssicherungsvereins für die zugesagte betriebliche

    Auszug aus LAG Köln, 11.06.2015 - 7 Sa 11/15
    Der Kläger und Berufungskläger beantragt nunmehr, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.04.2014,14 Ca 9196/12, abzuändern und festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, bei Eintritt des Versorgungsfalles eine monatliche an den Kläger zu zahlende Firmenrente in Höhe von 716, 00 EUR wegen des Insolvenzverfahrens der Firma W GmbH & Co. KG in A sicherzustellen.
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 540/15

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2015 - 7 Sa 11/15 - teilweise aufgehoben.
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