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   LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09   

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LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09 (https://dejure.org/2009,5540)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.09.2009 - 10 Sa 388/09 (https://dejure.org/2009,5540)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. September 2009 - 10 Sa 388/09 (https://dejure.org/2009,5540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Abberufung als Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne rechtfertigenden Grund; nichtige Regelung in Partnerschaftsstatut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Köln, 08.01.2009 - 8 Ca 1357/08

    Wirksamkeit einer Abberufung als "Partner" einer Wirschaftsprüfungsgesellschaft;

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.01.2009 - 8 Ca 1357/08 - abgeändert.

    Das Arbeitsgericht Köln hat durch Urteil vom 08.01.2009 - 8 Ca 1357/08 - die Klage zwar für zulässig, weil zur Prüfung geeignet, ob der Kläger die Stellung als Partner weiter inne habe, gehalten, sie aber als unbegründet abgewiesen, da die Abberufung wirksam sei.

    Der Kläger beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.01.2009 (Az. 8 Ca 1357/08) dem Kläger zugegangen am 10.03.2009, aufzuheben;.

    Auch in der Sache hat die Berufung Erfolg, da sie begründet, daher das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.01.2009 - 8 Ca 1357/08 - abzuändern und die Unwirksamkeit der Abberufung des Klägers als Partner durch das Schreiben der Beklagten vom 16.01.2008 festzustellen war.

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
    Streiten die Parteien darüber, ob der Arbeitgeber aufgrund eines Abberufungsrechts eine Änderung der Arbeitsbedingungen einseitig herbeiführen konnte, kann der Arbeitnehmer dies im Wege der Feststellungsklage klären lassen (vgl. zum Feststellungsinteresse bei einem vorbehaltenen Widerrufsrecht des Arbeitgebers BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465 ff.).

    Der Grad der Störung (wirtschaftliche Notlage des Unternehmens etc.) muss konkretisiert werden, wenn der Verwender hierauf abstellen will und nicht schon allgemein auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers gestützte Gründe nach dem Umfang des Änderungsvorbehalts ausreichen und nach der Vertragsregelung auch ausreichen sollen (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465 ff.).

    Eingriffe in den Kernbereich des Arbeitsvertrages sind nach der Wertung des § 307 Abs. 2 BGB nicht zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465 ff.).

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
    Es handelt sich diesbezüglich nicht um einen Altfall, bei dem das Bundesarbeitsgericht eine ergänzende Vertragsauslegung unter bestimmten Voraussetzungen erwogen hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428 ff.; Urteil vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - NZA 2007, 809 ff.).

    Daher kann nicht auf einen hypothetischen zeitlich zurückliegenden Willen zur Ergänzung im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428 ff.).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
    Damit hat Art. 229 § 5 EGBGB dem Arbeitgeber eine Schutzfrist zur Umstellung seiner vorformulierten Arbeitsverträge bis zum 31.12.2002 gewährt (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - NZA 2007, 809 ff.).

    Es handelt sich diesbezüglich nicht um einen Altfall, bei dem das Bundesarbeitsgericht eine ergänzende Vertragsauslegung unter bestimmten Voraussetzungen erwogen hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 10 AZR 222/08 - NZA 2009, 428 ff.; Urteil vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - NZA 2007, 809 ff.).

  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 47/05

    Beendigung eines Anstellungsvertrags durch Abberufung

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
    Eine Änderungskündigung wäre nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen personenbedingte, verhaltensbedingte oder dringende betriebliche Gründe i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG entgegenstehen und die angebotenen geänderten Bedingungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen würden (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 47/05 - NZA 2006, 1046 ff.).

    Gesetzliche Abberufungsklauseln für Vorstandsmitglieder können weder durch eine einzelvertragliche Regelung noch durch ein Partnerschaftsstatut auf das Anstellungsverhältnis des Klägers übertragen werden (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 47/05 - NZA 2006, 1046 ff.).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
    Für Verbraucher, als die Arbeitnehmer anzusehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, 1111), findet die Vorschrift des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB Anwendung.
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
    Diese Vorschriften schränken die Anwendung der §§ 626 BGB, 1 f. KSchG so wesentlich ein, dass deren Zweck vereitelt würde (vgl. zur einseitigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand BAG, Urteil vom 05.02.2009 - 6 AZR 151/08 - DB 2009, 1710 ff.).
  • BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 94/85

    Möglichkeit des Widerrufs einer Prokura - Unabhängigkeit der vertragsrechtlichen

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09
    Die Berufungsausübung als Prokurist steht unter dem jederzeitigen handelsrechtlichen Widerrufsrecht aus § 52 Abs. 1 HGB (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.1986 - 2 AZR 94/85 - NZA 1987, 202 f.).
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