Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41503
LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17 (https://dejure.org/2018,41503)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.12.2018 - 4 Sa 862/17 (https://dejure.org/2018,41503)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 4 Sa 862/17 (https://dejure.org/2018,41503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Dies ergibt sich aus der Gesetzgebungsgeschichte und dem Zweck des § 2 Abs. 4 AGG (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12, Rn. 14, 18 und 22 juris).

    Die im diskriminierenden Verhalten liegende Persönlichkeitsrechtsverletzung soll als solche unabhängig von der Frage sanktioniert werden, ob nach einer unwirksamen Kündigung das Arbeitsverhältnis fortbesteht und fortgesetzt wird (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12, Rn. 38 juris).

    d) Ausgehend von der unter 1. getroffenen Feststellung, dass die Klägerin mit der Kündigung vom 13.02.2017 wegen des Geschlechts benachteiligt wird, also ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt, ist grundsätzlich vom Vorliegen eines immateriellen Schadens im Sinne des § 15 Abs. 2 AGG auszugehen (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12, Rn. 37 juris).

    Die Sanktion des § 15 Abs. 2 AGG soll im Kern gerade vor solchen Persönlichkeitsrechtsverletzungen schützen (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12, Rn. 38 juris).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Sie stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14, Rn. 31 ff. juris).

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung der Arbeitnehmerin als "wahr" vermuten lassen (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14, Rn. 38 f. juris; BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08, Rn. 66 juris).

  • ArbG Köln, 28.09.2017 - 6 Ca 1413/17
    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.09.2017 - 6 Ca 1413/17 - werden zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, unter teilweiser Abänderung des am 28.09.2017 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 6 Ca 1413/17 - die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 421/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität -

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14, Rn. 93 juris; BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 8 AZR 421/14, Rn. 47 juris; BAG, Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09, Rn. 69 juris).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Erforderlich ist allein, dass Tatsachen benannt werden, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angegeben wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.2013 - 8 AZR 429/11, Rn. 23 juris; Weth in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 15 AGG, Rn. 41).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Sodann wird in einer konkreten Interessenabwägung anhand der Umstände des Einzelfalles (und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit) geprüft, ob die Kündigung gerechtfertigt ist (Sandmann in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Auflage 2018, § 626 BGB, Rn. 58; BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 11 juris).
  • LAG Köln, 11.10.2012 - 6 Sa 641/12

    Schwangere Schwangerschaftsvertretung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    In aller Regel besteht auch keine Offenbarungspflicht der Arbeitnehmerin, und zwar selbst dann, wenn sie befristet als Schwangerschaftsvertretung beschäftigt werden soll (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.10.2012 - 6 Sa 641/12, Rn. 18 ff. juris).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14, Rn. 93 juris; BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 8 AZR 421/14, Rn. 47 juris; BAG, Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09, Rn. 69 juris).
  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12

    Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Eine merkmalsbezogene Belastung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung führt jedenfalls dann zu einem Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG, wenn die Belastung - wie bei einer schwerwiegenden Persönlichkeits-rechtsverletzung - über das Normalmaß hinausgeht (BAG, Urteil vom 12.12.2013 - 8 AZR 838/12, Rn. 17 ff. juris).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 AZR 470/14, Rn. 93 juris; BAG, Urteil vom 17.12.2015 - 8 AZR 421/14, Rn. 47 juris; BAG, Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09, Rn. 69 juris).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht