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   LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11   

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LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11 (https://dejure.org/2011,20302)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.05.2011 - 6 Sa 19/11 (https://dejure.org/2011,20302)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 6 Sa 19/11 (https://dejure.org/2011,20302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entschädigung; Vorstellungsgespräch; öffentlicher Arbeitgeber

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 15 AGG, 71 Abs. 3, 82 Abs. 2 SGB IX
    Entschädigung; Vorstellungsgespräch; öffentlicher Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand sind private Arbeitgeber im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX; Unternehmen der öffentlichen Hand als private Arbeitgeber; Entschädigungsklage wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers durch ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmen der öffentlichen Hand als private Arbeitgeber; unbegründete Entschädigungsklage wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers durch fehlende Einladung zum Bewerbungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11
    Zwar rechtfertigt ein Verstoß des öffentlichen Arbeitgebers gegen die Einladungspflicht des § 82 Satz 2 SGB IX die Vermutung, er benachteilige schwerhinderte Beschäftigte wegen ihre Behinderung (vgl. BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - NZA 2007, 507; BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - NZA 2009, 1087).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11
    Außerhalb des Bereichs der hoheitlichen Verwaltung können die staatlichen oder kommunalen Rechtsträger grundsätzlich frei entscheiden, in welcher Rechtsform sie ihr Handeln organisieren (vgl. BVerfG vom 05.12.2002 - 2 BvL 5/98, JZ 2003, 1057 m. w. N.).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.06.2010 (2 AZR 1020/08), in der unter dem Gesichtspunkt der Einheit des öffentlichen Dienstes bei einer Verlagerung von Stellen aus der unmittelbaren Landesverwaltung eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei dem aufnehmenden Landesbetrieb gesehen wurde.
  • LAG Hamm, 28.09.2010 - 9 Sa 865/10
    Auszug aus LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11
    Ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber wird schließlich nicht dadurch zu einem öffentlichen Arbeitgeber, dass er den TVöD anwendet oder dass Körperschaften des öffentlichen Rechts Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter sind (vgl. BAG vom 15.11.2005 - 9 AZR 933/0, NZA 2006, 879; LAG Hamm vom 28.09.2010 - 9 Sa 865/10, NZA-RR 2011, 8).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11
    Zwar rechtfertigt ein Verstoß des öffentlichen Arbeitgebers gegen die Einladungspflicht des § 82 Satz 2 SGB IX die Vermutung, er benachteilige schwerhinderte Beschäftigte wegen ihre Behinderung (vgl. BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - NZA 2007, 507; BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 - NZA 2009, 1087).
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04

    Saarländisches Zusatzurlaubsgesetz - Auslegung "Privatwirtschaft

    Auszug aus LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11
    Ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber wird schließlich nicht dadurch zu einem öffentlichen Arbeitgeber, dass er den TVöD anwendet oder dass Körperschaften des öffentlichen Rechts Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter sind (vgl. BAG vom 15.11.2005 - 9 AZR 933/0, NZA 2006, 879; LAG Hamm vom 28.09.2010 - 9 Sa 865/10, NZA-RR 2011, 8).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2014 - 4 Sa 173/14

    Entschädigung, Entschädigungsklage, Diskriminierung, Schwerbehinderter,

    Der in privatrechtlicher Rechtsform organisierte Arbeitgeber - wie hier die Beklagte - wird daher nicht dadurch zu einem öffentlichen Arbeitgeber, weil er beispielsweise den TVöD anwendet oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrer Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter sind (so bereits LAG Köln, Urteil vom 12.05.2011 - 6 Sa 19/11).
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