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   LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21   

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https://dejure.org/2021,48176
LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21 (https://dejure.org/2021,48176)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.11.2021 - 9 Ta 161/21 (https://dejure.org/2021,48176)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. November 2021 - 9 Ta 161/21 (https://dejure.org/2021,48176)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Kündigung Minderheitsgesellschafter - Rechtswegzuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; GmbH; Minderheitsgesellschafter; Sperrminorität

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg; GmbH; Minderheitsgesellschafter; Sperrminorität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage eines Gesellschafterarbeitnehmers mit Sperrminorität

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    Haben die Parteien dagegen, wie hier, ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch als solches einzuordnen (BAG, Beschluss vom17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 20; BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 -, BAGE 84, 108-115, Rn. 25).

    Auch Gesellschafter können in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen, solange sie als Kapitaleigner oder auf Grund einer Sperrminorität keinen so großen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft haben, dass sie nicht dem Weisungsrecht des Geschäftsführers unterliegen (BAG, Beschluss vom17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 22; BAG, Urteil vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 -, Rn. 31, juris).

    Als Minderheitsgesellschafter konnte er den Geschäftsführer der Beklagten nicht dazu anhalten, ihm bestimmte Weisungen zu erteilen oder solche zu unterlassen (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 23; BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 -, Rn. 42, juris).

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    2.) War der Kläger somit Arbeitnehmer der Beklagten, kann offen bleiben, ob sich die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im vorliegenden Fall nicht bereits aus dem Umstand ergibt, dass die auf Feststellung gerichteten Anträge des Klägers, sein "Arbeitsverhältnis" werde durch die streitgegenständlichen Kündigungen nicht aufgelöst, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigungen voraussetzen (so BAG, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 -, Rn. 16, juris; differenzierend BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 20, juris; dazu Horcher, NZA 2020, 1433, 1435 f.).

    In sog. Sic-non-Fällen, in denen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sowohl für die Rechtswegzuständigkeit als auch für die Begründetheit der Klage relevant ist (grundlegend BAG, Beschluss vom24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 34), würde nämlich schon die Rechtsansicht des Klägers, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnen (BAG, Beschluss vom21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 20).

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    Als Minderheitsgesellschafter konnte er den Geschäftsführer der Beklagten nicht dazu anhalten, ihm bestimmte Weisungen zu erteilen oder solche zu unterlassen (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 23; BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 -, Rn. 42, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Ta 115/18

    Konkurrentenklage - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    Das ist hier nicht der Fall, weil keine Partei die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Juli 1997 - IX ZB 116/96 -, Rn. 20, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 2 Ta 115/18 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    Damit bilden die durch die Beschwerde entstandenen Kosten einen Teil der Gesamtkosten des Rechtsstreits, welche die in der Hauptsache unterliegende Partei unabhängig von dem Ausgang des vorliegenden Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 -, Rn. 12, juris; Zöller/Herget, 33. Aufl. 2020, § 97 ZPO, Rn. 9).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    Auch Gesellschafter können in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen, solange sie als Kapitaleigner oder auf Grund einer Sperrminorität keinen so großen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft haben, dass sie nicht dem Weisungsrecht des Geschäftsführers unterliegen (BAG, Beschluss vom17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 22; BAG, Urteil vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 -, Rn. 31, juris).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    Das ist hier nicht der Fall, weil keine Partei die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 03. Juli 1997 - IX ZB 116/96 -, Rn. 20, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 2 Ta 115/18 -, Rn. 16, juris).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    In sog. Sic-non-Fällen, in denen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sowohl für die Rechtswegzuständigkeit als auch für die Begründetheit der Klage relevant ist (grundlegend BAG, Beschluss vom24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 34), würde nämlich schon die Rechtsansicht des Klägers, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnen (BAG, Beschluss vom21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 20).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    Haben die Parteien dagegen, wie hier, ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch als solches einzuordnen (BAG, Beschluss vom17. September 2014 - 10 AZB 43/14 -, BAGE 149, 110-116, Rn. 20; BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 -, BAGE 84, 108-115, Rn. 25).
  • ArbG Aachen, 20.08.2021 - 6 Ca 1223/21

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Gesellschafter als Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.08.2021 - 6 Ca 1223/21 - aufgehoben.
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 409/19

    Vergütungsansprüche - Scheingeschäft

  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2022 - 12 Ta 8/22

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Sic-non-Fall - Geschäftsführer - ordentliche

    Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers ist begründet, so dass der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 12. Juli 2022 abzuändern war bei gleichzeitiger Feststellung der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen (zur dahingehenden Tenorierung etwa LAG Köln vom 12. November 2021 - 9 Ta 161/21, juris).
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