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   LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21   

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LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21 (https://dejure.org/2022,6072)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.01.2022 - 6 Sa 386/21 (https://dejure.org/2022,6072)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 6 Sa 386/21 (https://dejure.org/2022,6072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 TzBfG; § 66 LPVG NW; § 72 LPVG NW; § 242 BGB
    Vertragsbefristung durch gerichtlichen Vergleich; fehlende Personalratsanhörung; Keine Prozessverwirkung; kein Verstoß gegen Treu und Glauben

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG, § 72 Absatz 1 Nr. 1 LPVG, § 72 A... bsatz 1 Nr. 1 LPVG NW, § 242 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 17 TzBfG, § 7 KSchG, § 22 Abs. 1, § 17 Satz 1 TzBfG, § 16 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 66 Abs. 1 LPVG NW, § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 TzBfG, § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG, § 72 Abs. 1 LPVG NW, 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG, § 241 Abs. 2 BGB, § 305 ff BGB, § 319 ZPO, § 320 ZPO, § 2 Absatz 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes NW, § 1 Absatz 2 HG NW, § 1 Abs. 2 Nr. 9 HG NW, § 2 Absatz 1 Satz 2 HG NW, § 320 Abs. 1 ZPO, §§ 104, 105 LPVG NW, § 20 FHGöD, § 78 Hochschulgesetz, § 1 Abs. 2 Nr. 9 des Hochschulgesetzes NW, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 320 Abs. 4 Satz 4 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG NW § 104 ; LPVG NW § 105 ; ZPO § 320 Abs. 1
    Unwirksamkeit einer vertraglichen Befristungsabrede mangels Anhörung des Personalrats; Kein Verstoß gegen § 242 BGB bei später Berufung auf Unwirksamkeit einer Befristung (hier fünf Jahre); Stillosigkeit prozessualen Verhaltens kein Verstoß gegen Treu und Glauben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    2008 - 7 AZR 214/07 - entgegen, denn dort hätten die Parteien ausdrücklich auf die Personalratsanhörung verzichtet, folglich ganz bewusst das zwingende Mitbestimmungsrecht des Personalrats verletzt und damit von vorherein angesichts des ausdrücklich geregelten Rechtsrisikos die Entstehung eines Vertrauenstatbestandes verhindert.

    Die Befristung sei durch einen sachlichen Grund gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG gerechtfertigt; die Formulierung des Vergleichs "... und dann mit Ablauf der Befristung endet..." begründe besonders ein Vertrauen in die Wirksamkeit der Vereinbarung; richtigerweise habe das Arbeitsgericht erkannt, dass sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 7 AZR 214/07 auf einen anderen, mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbaren Fall beziehe; der sachliche Schwerpunkt der Vereinbarung sei die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewesen, weshalb eine Anwendung der Vorschriften zur Vertragsbefristung fragwürdig erscheine.

    Das Mitbestimmungsrecht ist ein Recht des Personalrats und steht daher nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien (BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 214/07 -).

    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH v. 05.06.1997 - X ZR 73/95 - BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 214/07 -).

    Insgesamt stellt sich der vorliegende Sachverhalt mit Blick auf die Frage nach dem Vertrauenstatbestand sehr ähnlich dar, wie der vom Bundesarbeitsgericht am 18.06.2008 entschiedenen Fall - 7 AZR 214/07 -, in dem die dortige Arbeitgeberin ebenfalls mit ihrem Rechtsmissbrauch-Argument nicht durchdringen konnte.

  • ArbG Köln, 15.04.2021 - 11 Ca 6023/20
    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.04.2021 - 11 Ca 6023/20 - teilweise abgeändert und.

    Der Kläger beantragt, das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.04.2021 - 11 Ca 6023/20 - aufzuheben und.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.10.2010 - 6 Sa 63/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    Dies kann geschehen, ohne dass dem Vertragspartner des Klauselverwenders ernsthaft der Vorwurf gemacht werden könnte, seine Klausel-Rüge sei mit Blick auf die Durchführung des (Rest-)Vertrages widersprüchlich (ausführlich: LAG Sachsen-Anhalt v. 05.10.2010 - 6 Sa 63/10 - bestätigt durch BAG v. 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 -).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    Dies kann geschehen, ohne dass dem Vertragspartner des Klauselverwenders ernsthaft der Vorwurf gemacht werden könnte, seine Klausel-Rüge sei mit Blick auf die Durchführung des (Rest-)Vertrages widersprüchlich (ausführlich: LAG Sachsen-Anhalt v. 05.10.2010 - 6 Sa 63/10 - bestätigt durch BAG v. 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 -).
  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83

    Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    Später (BAG 09.02.1984 - 2 AZR 402/83 -) wurde diesem Begründungsansatz ein weiterer hinzugefügt: Die Mitwirkung des Gerichts verhindere in aller Regel, dass die Interessen einer Partei unangemessen benachteiligt würden.
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    Diese individualrechtliche Rechtsfolge stellt sich als Sanktion für das mitbestimmungswidrige Verhalten der Arbeitgeberin dar (BAG v. 20.02.2002 - 7 AZR 707/00 -).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH v. 05.06.1997 - X ZR 73/95 - BAG v. 18.06.2008 - 7 AZR 214/07 -).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15

    Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    In neuerer Rechtsprechung hebt das Bundesarbeitsgericht (BAG v. 21.3.2017 - 7 AZR 369/15 -) allein noch darauf ab, dass das Arbeitsgericht seine aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitete Schutzpflicht erfülle, den Arbeitnehmer vor grundlosem Verlust des Arbeitsplatzes zu bewahren, nicht nur durch Urteil, sondern auch im Rahmen gütlicher Beilegung des Rechtsstreits.
  • BAG, 18.12.1979 - 2 AZR 129/78

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Auslegung des Prozessvergleichs - Klage auf

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG v. 18.12.1979 - 2 AZR 129/78 -) hat die sachliche Rechtfertigung der in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Befristung ursprünglich damit begründet, es werde die Ungewissheit der Wirkung der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung oder der sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beendet und damit der Rechtsfriede zwischen den Parteien wiederhergestellt.
  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

    Auszug aus LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21
    Es verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr selbst abgegebenen Willenserklärung beruft (BGH v. 07.04.1983 - IX ZR 24/82 -) oder ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift (BGH v. 05.12.1991 - IX ZR 271/90 -).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

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