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   LAG Köln, 13.12.2012 - 6 Sa 640/12   

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https://dejure.org/2012,49866
LAG Köln, 13.12.2012 - 6 Sa 640/12 (https://dejure.org/2012,49866)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.12.2012 - 6 Sa 640/12 (https://dejure.org/2012,49866)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 6 Sa 640/12 (https://dejure.org/2012,49866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens wegen Verletzung der allgemeinem Prozessförderungspflicht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 67 abs. 1 ArbGG; 282 Abs. 2, 296 Abs. 2 ZPO
    Voraussetzungen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 10.07.1984 - 1 Sa 415/84

    Kündigungsschutzklage; Prozeßförderungspflicht; Verspätung

    Auszug aus LAG Köln, 13.12.2012 - 6 Sa 640/12
    Diese Vorschriften kommen auch im Verfahren vor den Arbeitsgerichten zur Anwendung (vgl. LAG Köln, 10.07.1984 - 1 Sa 415/84 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - 15 Sa 1622/15

    Adresse mit c/o-Zusatz - Arbeitgeberstellung - Baustelle mit zahlreichen

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine notwendige Beweisaufnahme erst in einem weiteren Termin durchgeführt werden könnte (LAG Köln 13.12.2012 - 6 Sa 640/12 - Rn. 15).
  • ArbG Aachen, 26.04.2018 - 1 Ca 4064/17

    Personalratsanhörung, Verletzung der allgemeinen Prozessförderungspflicht

    Es handelt sich um eine grundlegende Verfahrensmaxime, die jeder Partei auch ohne Belehrung bekannt sein muss (LAG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 6 Sa 640/12 - Rn. 17, juris).

    Wenn die äußeren Umstände für eine grobe Nachlässigkeit sprechen, dann ist es Sache der Partei, die entkräftenden Umstände zu behaupten und zu beweisen (LAG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 6 Sa 640/12 - Rn. 16, juris).

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 13 Ca 1201/17

    Betriebsbdingte Kündigung

    (2) Daneben anwendbar sind §§ 282 Abs. 2, 296 Abs. 2 ZPO (GMP/Schleusener § 56 ArbGG Rn. 2; LAG Köln 13.12.2012 - 6 Sa 640/12 - juris).
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