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   LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 211/18   

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https://dejure.org/2019,3130
LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 211/18 (https://dejure.org/2019,3130)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.01.2019 - 1 Ta 211/18 (https://dejure.org/2019,3130)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 1 Ta 211/18 (https://dejure.org/2019,3130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von einem Mitbewohner allein getragener Mietkosten bei der Ermittlung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkommens

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von einem Mitbewohner allein getragener Mietkosten bei der Ermittlung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnung des bei der Gewährung von PKH einzusetzenden Einkommens

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berechnung des bei der Gewährung von PKH einzusetzenden Einkommens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13

    Kindergartenbeiträge für U3-Ganztagesbetreuung als einkommensmindernder

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 211/18
    Derartige Verpflegungskosten sind gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO als besondere Belastung berücksichtigungsfähig, wobei jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (RBEG) ein Eigenanteil für ersparte Verbrauchsausgaben für Ernährung in Höhe von 1, 00 EUR pro Mahlzeit zu berücksichtigen ist (LAG Baden-Württemberg 27.06.2013 - 4 Ta 11/13 - ebenso LAG Baden-Württemberg 01.03.2018 - 4 Ta 1/18 - RPfl 2018, 393 für die schulische Mittagsverpflegung).
  • LAG Hamm, 09.02.2016 - 14 Ta 370/15

    Barunterhalt; Einkommen; Freibetrag; Kindergeld; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 211/18
    a) Unterkunftskosten sind nach überwiegender Meinung, der sich die erkennende Kammer angeschlossen hat, im Verhältnis der "unbereinigten Nettoeinkommen" der Mitbewohner zu tragen (LAG Hamm 09.02.2016, 14 Ta 370/15 NZA-RR 2016, 378).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2018 - 4 Ta 1/18

    Prozesskostenhilfe - Kosten für die Kernzeitbetreuung schulpflichtiger Kinder als

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 211/18
    Derartige Verpflegungskosten sind gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO als besondere Belastung berücksichtigungsfähig, wobei jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (RBEG) ein Eigenanteil für ersparte Verbrauchsausgaben für Ernährung in Höhe von 1, 00 EUR pro Mahlzeit zu berücksichtigen ist (LAG Baden-Württemberg 27.06.2013 - 4 Ta 11/13 - ebenso LAG Baden-Württemberg 01.03.2018 - 4 Ta 1/18 - RPfl 2018, 393 für die schulische Mittagsverpflegung).
  • LAG Köln, 28.03.2018 - 9 Ta 13/18

    Berücksichtigung der Kfz-Steuer, der Kontoführungsgebühren, der Kosten eines

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 211/18
    Die Berücksichtigung eines fiktiven Mietkostenanteils hat nur dann zu unterbleiben, wenn die Einkünfte der Mitbewohner unter den Freibeträgen gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a ZPO und § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO liegen (LAG Köln 28.03.2018 - 9 Ta 13/18).
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