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   LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09   

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https://dejure.org/2010,406
LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 (https://dejure.org/2010,406)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 (https://dejure.org/2010,406)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2010 - 4 Sa 1257/09 (https://dejure.org/2010,406)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • damm-legal.de

    Fristlose Kündigung eines revisionsberechtigten EDV-Administrators bei Nutzung seiner Zugriffsrechte, um auf Datenbestände des Vorstands zuzugreifen, ist rechtens

  • openjur.de

    Fristlose Kündigung, Rechte von Administratoren und Revisoren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB
    Fristlose Kündigung, Rechte von Administratoren und Revisoren

  • IWW
  • JurPC

    Außerordentliche Kündigung eines EDV-Administrators

  • aufrecht.de

    Fristlose Kündigung eines EDV-Administrator bei Missbrauch von Zugangsrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines EDV-Administrators bei Missbrauch von Zugriffsrechten und Ausspähung des Vorstands der Arbeitgeberin

  • czarnetzki.eu PDF

    Kündigung des IT-Administrators wg Zugriff auf Postfächer des Vorstandes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Emails von Vorgesetzten überwacht - fristlose Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung eines EDVAdministrators

  • rewis.io
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    EDV-Administrator auf Abwegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung eines EDV-Administrators bei Missbrauch von Zugriffsrechten und Ausspähung des Vorstands der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    EDV-Administrator liest E-Mails des Vorstands - Kündigung rechtens!

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Systemadministrators bei Missbrauch seiner Administratorenrechte - hier: Lesen fremder Emails

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Das Ausspionieren berechtigt zur fristlosen Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Emails und Kalendereinträge sind Chefsache!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Missbrauch von Zugriffsrechten durch einen EDV-Administrator

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Admin wegen Lesen von Vorstand-Mails

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht/IT-Recht: Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators

  • boetticher.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Administrators bei Missbrauch seiner Zugriffsrechte

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Neugierige Administratoren - Lesen von fremden Emails als Missbrauch

  • beck.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen unberechtigter Dateneinsicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Missbrauch von Zugangsrechten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Missbrauchs der Zugriffsrechte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Admin wegen Lesen von Vorstand-Mails

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Missbrauch von Zugangsrechten - Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators rechtmäßig - Angestellter Innenrevisoren hat kein Recht Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung eines Systemadministrators (RA Dr. Martin Pröpper; JurPC Web-Dok. 193/2010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 858
  • K&R 2010, 758
  • NZA-RR 2010, 579
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    Dieses wiederum bedeutet, dass es als ein Urteil ohne Gründe anzusehen ist (vgl. z. B. BAG 13.09.1995 - 2 AZR 855/94; 06.03.2003 - 2 AZR 596/02).

    Es reicht deshalb aus, wenn mit der Berufungsbegründung nur die hypothetisch angenommenen Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils angegriffen werden (BAG 13.09.1995 - 2 AZR 855/94; 16.06.2004 - 5 AZR 529/03; 06.03.2003 - 2 AZR 956/02).

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    Ist dies der Fall, bedarf es sodann der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. z. B. BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 -).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    Dieses wiederum bedeutet, dass es als ein Urteil ohne Gründe anzusehen ist (vgl. z. B. BAG 13.09.1995 - 2 AZR 855/94; 06.03.2003 - 2 AZR 596/02).
  • ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04

    Fristlose Kündigung eines Systemadministrators

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    a) In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt (vgl. LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05. PVB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - 1 A 4365/05

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    a) In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt (vgl. LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05. PVB).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    Es reicht deshalb aus, wenn mit der Berufungsbegründung nur die hypothetisch angenommenen Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils angegriffen werden (BAG 13.09.1995 - 2 AZR 855/94; 16.06.2004 - 5 AZR 529/03; 06.03.2003 - 2 AZR 956/02).
  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    Denn auch dann, wenn Teile der Vorwürfe unzutreffend sind, behält hinsichtlich der zutreffenden Vorwürfe die Abmahnung ihre Warnfunktion (BAG 19.02.2009 - 2 AZR 603/07 -).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    Ist das Arbeitsverhältnis beendet, so besteht dieser Anspruch grundsätzlich nicht mehr (BAG 14.09.1994 NZA 1995, 220 ff.).
  • LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09

    Kündigung eines Systemadministrators wegen Lesen privater E-Mails Dritter

    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    a) In der Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt (vgl. LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05. PVB).
  • BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79
    Auszug aus LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 25.11.1981 (7 AZR 463/79), in der es nur über eine ordentliche Kündigung zu urteilen hatte, ausgeführt, dass der Missbrauch einer EDV-Anlage durch einen Arbeitnehmer einen verhaltensbedingten Grund für eine ordentliche Kündigung darstellt, ohne dass es eine Abmahnung bedarf (in diesem Fall ging es nicht um einen Administrator).
  • LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Organisationsprogrammiererin wegen

    Insbesondere die missbräuchliche Nutzung von Zugriffs- und Kontrollrechten durch EDV-Mitarbeiter kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - AuA 2006, 745; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG München 08.07.2009 - AuA 2009, 611 = CR 2010, 269; LAG Köln 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - NZA-RR 2010, 579; KR/Griebeling, 9. Aufl., § 1 KSchG Rn. 496; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100 m.w.N.).
  • LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10

    Verschlüsselungstechnik für den elektronischen Schriftverkehr des

    Davon abgesehen aber wird in der Rechtsprechung einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05 - PV sowie das Urteil der erkennenden Kammer vom 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09).
  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 Sa 1686/12

    Außerordentliche Kündigung eines IT-Administrators - Nutzung behördlicher Daten

    In dem Zusammenhang entspricht es zutreffender Rechtsprechung, dass der Missbrauch von anvertrauten Daten durch einen Arbeitnehmer geeignet ist, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen ( BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79 - AuA 2006, 745; LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09 - NZA-RR 2010, 579; LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - CR 2010, 269; ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - MMR 2006, 702 ).
  • ArbG Hamm, 21.03.2023 - 1 Ca 1070/22

    Außerordenltiche Kündigung, Datenmissbrauch, persönlicher Vorteil als

    Gleiches gilt für die zitierte Entscheidung LAG Köln 4 Sa 1257/09.
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