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   LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10   

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https://dejure.org/2010,13155
LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10 (https://dejure.org/2010,13155)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.06.2010 - 4 Ta 211/10 (https://dejure.org/2010,13155)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 4 Ta 211/10 (https://dejure.org/2010,13155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Spruchkörperübergreifende Verbindung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 147 ZPO
    Spruchkörperübergreifende Verbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit spruchkörperübergreifender Verbindung außerhalb des Geschäftsverteilungsplans; Beschwerde gegen Verfahrensverstoß

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit spruchkörperübergreifender Verbindung außerhalb des Geschäftsverteilungsplans; unstatthafte Beschwerde gegen Verfahrensverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10
    Für den Fall, dass das Gericht einen Verfassungsverstoß nicht ausräumt, kommt allein die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts im Wege der Verfassungsbeschwerde in Betracht (BGH 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; vgl. auch BAG 25.11.2008 - 3 AZB 64/08; BVerwG 16.05.2002 - 6 B 28/02 - NJW 2002, 2557; BFH 05.12.2002 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42).
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10
    Für den Fall, dass das Gericht einen Verfassungsverstoß nicht ausräumt, kommt allein die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts im Wege der Verfassungsbeschwerde in Betracht (BGH 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; vgl. auch BAG 25.11.2008 - 3 AZB 64/08; BVerwG 16.05.2002 - 6 B 28/02 - NJW 2002, 2557; BFH 05.12.2002 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10
    Für den Fall, dass das Gericht einen Verfassungsverstoß nicht ausräumt, kommt allein die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts im Wege der Verfassungsbeschwerde in Betracht (BGH 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; vgl. auch BAG 25.11.2008 - 3 AZB 64/08; BVerwG 16.05.2002 - 6 B 28/02 - NJW 2002, 2557; BFH 05.12.2002 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 19 W 31/02

    Verfahrensrecht - Verbindung verschiedener Verfahren: Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10
    Die vom Beschwerdeführer angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 05.12.2002 (19 W 31/02) ist damit überholt.
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz bei Gehörverletzungen

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10
    Auch wenn bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten von Verfassungswegen die Möglichkeit einer Abhilfe innerhalb der angerufenen Gerichtsbarkeiten vorzusehen ist (BVerfG 16.01.2002 - 1 BvR 10/99), eröffnet dieses nicht einen im Gesetz nicht vorgesehenen Zugang zu einer weiteren Instanz.
  • BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02

    Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10
    Für den Fall, dass das Gericht einen Verfassungsverstoß nicht ausräumt, kommt allein die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts im Wege der Verfassungsbeschwerde in Betracht (BGH 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133; vgl. auch BAG 25.11.2008 - 3 AZB 64/08; BVerwG 16.05.2002 - 6 B 28/02 - NJW 2002, 2557; BFH 05.12.2002 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    Dies wäre mit dem rechtsstaatlichen Erfordernis, dass der gesetzliche Richter möglichst "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale feststehen muss, nicht zu vereinbaren (vgl. LAG Köln 14. Juni 2010 - 4 Ta 211/10 - zu I der Gründe) , sondern würde im Einzelfall sogar ein unzulässiges "Windhundprinzip" begünstigen.
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