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   LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16   

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https://dejure.org/2016,30748
LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16 (https://dejure.org/2016,30748)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.07.2016 - 8 Sa 219/16 (https://dejure.org/2016,30748)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 8 Sa 219/16 (https://dejure.org/2016,30748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsratstätigkeit; Arbeitszeit; Urlaubsentgelt

  • IWW

    § 37 Abs. 3 BetrVG, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 2 EFZG, §§ 291, 288 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 3
    Betriebsratstätigkeit; Arbeitszeit; Urlaubsentgelt

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 Abs. 3
    Berücksichtigung der außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94

    Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16
    Die nach § 37 Abs. 3 BetrVG von einem Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit ist bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts zu berücksichtigen (im Anschluss an BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94; a. A. LAG Thüringen 16.12.2010 - 5 Sa 143/10).

    Das Berufungsgericht folgt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.01.1995 (7 AZR 543/94).

    Denn Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung für die Urlaubszeit (BAG 11.01.1995 -7 AZR 543/94 -m.w.N.).

    Ein Wahlrecht zwischen beiden Ansprüchen steht weder dem Betriebsratsmitglied noch dem Arbeitgeber zu (BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94 - m.w.N.).

    Für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder gilt nichts anderes (BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94 - m.w.N.).

    Diese Rechtsfolge hat ihre Ursache in einer tarifvertraglich festgelegten und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Berechnungsgrundlage (BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94 - m.w.N.).

    Wie bereits im Anschluss an das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.01.1995 (7 AZR 543/94) ausgeführt, erbringt das Betriebsratsmitglied vielmehr unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BetrVG eine zusätzliche Leistung, die über die von ihm vertraglich geschuldete Leistung hinausgeht.

    Dabei war zu berücksichtigen, dass die einschlägige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.01.1995 (7 AZR 543/94) vor der Änderung des § 11 BurlG durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.09.1996 ergangen ist.

  • LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10

    Berechnung von Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung nach dem

    Auszug aus LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16
    Die nach § 37 Abs. 3 BetrVG von einem Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit ist bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts zu berücksichtigen (im Anschluss an BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94; a. A. LAG Thüringen 16.12.2010 - 5 Sa 143/10).

    Von den Grundsätzen dieser Rechtsprechung ist auch nach Änderung des § 11 BurlG durch das "Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz" vom 25.09.1996 auszugehen (a.A. Thüringer LAG 16.12.2010 - 5 Sa 143/10).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 16.12.2010 (5 Sa 143/10) zuzulassen.

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