Rechtsprechung
LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betriebsratstätigkeit; Arbeitszeit; Urlaubsentgelt
- IWW
§ 37 Abs. 3 BetrVG, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 37 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 2 EFZG, §§ 291, 288 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 3
Betriebsratstätigkeit; Arbeitszeit; Urlaubsentgelt - rechtsportal.de
BetrVG § 37 Abs. 3
Berücksichtigung der außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 12.01.2016 - 7 Ca 230/15
- LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94
Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16
Die nach § 37 Abs. 3 BetrVG von einem Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit ist bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts zu berücksichtigen (im Anschluss an BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94; a. A. LAG Thüringen 16.12.2010 - 5 Sa 143/10).Das Berufungsgericht folgt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.01.1995 (7 AZR 543/94).
Denn Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung für die Urlaubszeit (BAG 11.01.1995 -7 AZR 543/94 -m.w.N.).
Ein Wahlrecht zwischen beiden Ansprüchen steht weder dem Betriebsratsmitglied noch dem Arbeitgeber zu (BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94 - m.w.N.).
Für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder gilt nichts anderes (BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94 - m.w.N.).
Diese Rechtsfolge hat ihre Ursache in einer tarifvertraglich festgelegten und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Berechnungsgrundlage (BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94 - m.w.N.).
Wie bereits im Anschluss an das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.01.1995 (7 AZR 543/94) ausgeführt, erbringt das Betriebsratsmitglied vielmehr unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BetrVG eine zusätzliche Leistung, die über die von ihm vertraglich geschuldete Leistung hinausgeht.
Dabei war zu berücksichtigen, dass die einschlägige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.01.1995 (7 AZR 543/94) vor der Änderung des § 11 BurlG durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.09.1996 ergangen ist.
- LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10
Berechnung von Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung nach dem …
Auszug aus LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 219/16
Die nach § 37 Abs. 3 BetrVG von einem Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit ist bei der Berechnung des Urlaubs- und Feiertagsentgelts zu berücksichtigen (im Anschluss an BAG 11.01.1995 - 7 AZR 543/94; a. A. LAG Thüringen 16.12.2010 - 5 Sa 143/10).Von den Grundsätzen dieser Rechtsprechung ist auch nach Änderung des § 11 BurlG durch das "Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz" vom 25.09.1996 auszugehen (a.A. Thüringer LAG 16.12.2010 - 5 Sa 143/10).
Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 16.12.2010 (5 Sa 143/10) zuzulassen.