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   LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20   

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https://dejure.org/2020,30681
LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20 (https://dejure.org/2020,30681)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20 (https://dejure.org/2020,30681)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. August 2020 - 9 TaBV 11/20 (https://dejure.org/2020,30681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei dem Widerruf einer Telearbeitsvereinbarung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    (2.2.2) Die Arbeitgeberin und Frau R haben auf den TV Telearbeit ohne nachteilige inhaltliche Abweichung Bezug genommen, so dass er schon aus diesem Grunde, unabhängig davon, ob Frau R selbst tarifgebunden ist, gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB keiner Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. BAG, Urteil vom23. September 2004 - 6 AZR 442/03 -, BAGE 112, 64-71, Rn. 28; Preis, Der Arbeitsvertrag, 6. Aufl. 2020, Grenzen der Vertragsgestaltung, Rn. 60).

    (2.2.3) Auch das Direktionsrecht kann durch Tarifvertrag zugunsten des Arbeitgebers erweitert werden (BAG, Urteil vom 23. September 2004 - 6 AZR 442/03 -, BAGE 112, 64-71, Rn. 22), ohne dass dem das in § 4 Abs. 3 TVG niedergelegte Günstigkeitsprinzip entgegen stünde (Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom12. August 2005 - 6 Sa 73/05 -, Rn. 22, juris).

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    Es besteht insoweit eine materielle Richtigkeitsgewähr für die tariflichen Regelungen (BAG, Urteil vom 06. September 1995 - 5 AZR 174/94 -, BAGE 81, 5-15, Rn. 38; Staudinger/Richardi/Fischinger (2020) BGB § 611a, Rn. 897).

    Es ist nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob dabei jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung gefunden wurde (vgl. BAG, Urteil vom 06. September 1995 - 5 AZR 174/94 -, BAGE 81, 5-15, Rn. 38).

  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    aa) Bei dem von der Arbeitgeberin beabsichtigten Widerruf der alternierenden Telearbeit handelt es sich um eine Versetzung iSd. §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG, denn die Einbindung des Arbeitnehmers in den Betriebsablauf und die Aufgabenerfüllung ist auch bei teilweiser Telearbeit aufgrund von deren Besonderheiten eine völlig andere als ohne Telearbeit, so dass sich bei der Beendigung der Telearbeit das Bild der Tätigkeit grundsätzlich ändert (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2014 - 12 Sa 505/14 -, Rn. 92 ff., juris; Preis/Temming, Der Arbeitsvertrag, 6. Aufl. 2020, Telearbeit/Arbeiten im Home, Mobile und Global Office, Rn. 72).

    (2.1) Es kann insoweit im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG dahinstehen, ob ein Arbeitgeber auf Grund eines vorbehaltenen Widerrufsrechts einseitig bestimmen kann, dass die Arbeitsleistung zukünftig nur noch am Arbeitsplatz im Betrieb zu erbringen ist (dazu Kramer, DB 2000, 1329, 1332; 1333; Oberthür, MDR 2015, 1269, 1271 f.) und ob die entsprechende Regelung in der Vereinbarung zwischen der Arbeitgeberin und Frau R vom 24.04.2007 von dem gesetzlichen Leitbild des § 106 Satz 1 GewO so weit abweicht, dass sie gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB iVm. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (zur Problematik Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2014 - 12 Sa 505/14 -, Rn. 83 ff. juris).

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    Wenn der Gesetzgeber etwas anderes anordnen will, bedarf dies einer entsprechend klaren Regelung (BAG, Beschluss vom10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 -, BAGE 57, 317-329, Rn. 26).

    Dies bedeutet, dass der Erweiterung und Verstärkung der Mitwirkung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten durch einen Tarifvertrag grundsätzlich nichts entgegen steht (BAG, Beschluss vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 -, BAGE 57, 317-329, Rn. 30).

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung darfunabhängig von den für die Verweigerung vorgebrachten Gründen aber nur dann ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1Satz 1 BetrVG erfüllt und den Betriebsrat ordnungsgemäß unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichtet hatte (BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 21).

    Der Betriebsrat wäre dann weder gehalten gewesen, sich über eine Zustimmung schlüssig zu werden, noch könnte sie gerichtlich ersetzt werden (BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 13).

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung darfunabhängig von den für die Verweigerung vorgebrachten Gründen aber nur dann ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1Satz 1 BetrVG erfüllt und den Betriebsrat ordnungsgemäß unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichtet hatte (BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 21).

    Anderenfalls hätte die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, innerhalb derer der Betriebsrat eine mögliche Verweigerung der erbetenen Zustimmung erklären muss, nicht zu laufen begonnen (BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris).

  • LAG Berlin, 12.08.2005 - 6 Sa 73/05

    Tarifvertragliche Erweiterung des Direktionsrechts

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    (2.2.3) Auch das Direktionsrecht kann durch Tarifvertrag zugunsten des Arbeitgebers erweitert werden (BAG, Urteil vom 23. September 2004 - 6 AZR 442/03 -, BAGE 112, 64-71, Rn. 22), ohne dass dem das in § 4 Abs. 3 TVG niedergelegte Günstigkeitsprinzip entgegen stünde (Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom12. August 2005 - 6 Sa 73/05 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    Es wäre weder vernünftig noch sachgerecht, zweckorientiert oder praktisch brauchbar (zu diesen Auslegungskriterien BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 -, Rn. 19, juris) und kann damit nicht dem Willen der Tarifvertragsparteien entsprochen haben.
  • LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    Die betriebliche Mitbestimmung knüpft an die tatsächliche Zuweisung des anderen Arbeitsbereichs als Realakt und nicht an die zugrunde liegende schuldrechtliche Versetzungsregelung als Rechtsgeschäft an (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 7 TaBV 19/18 -,Rn. 37, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 120).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20
    MaW: Der Zweck der Norm muss darin bestehen, die personelle Maßnahme selbst zu verhindern (BAG, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 -, Rn. 23, juris; BAG, Beschluss vom28. März 2000 - 1 ABR 16/99 -, BAGE 94, 169-178, Rn. 20).
  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. August 2020 - 9 TaBV 11/20 - wird zurückgewiesen.
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