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   LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15   

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https://dejure.org/2015,4703
LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15 (https://dejure.org/2015,4703)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.01.2015 - 8 Sa 30/15 (https://dejure.org/2015,4703)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 30/15 (https://dejure.org/2015,4703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 16 BetrAVG, § ... 203 Bewertungsgesetz, § 4 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 4 BetrAVG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 315 BGB, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, §§ 414, 415 BGB, §§ 416-418 BGB, § 414 BGB, § 415 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 182 Abs. 1 BGB, § 415 Abs. 3 BGB, § 328 BGB, § 329 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 134 BGB, § 4 Abs. 1 BetrAVG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 16 BetrAVG
    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente unter Berücksichtigung der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Entscheidend ist hierfür zum einen die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und zum anderen die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens (vgl. etwa BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10; BAG 30.11.2010 - 3 AZR 502/08).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt in seiner Entscheidung vom 21.08.2012 festgehalten (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10) .

    Dieser ist in der Weise zu bestimmen, dass das zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres vorhandene Eigenkapital addiert und anschließend halbiert wird (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10; BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09).

    Nach zutreffender Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind die Steuern von Einkommen und Ertrag beim erzielten Betriebsergebnis deshalb nicht zu berücksichtigen, weil zum einen die Rentenerhöhungen nach der Anpassungsentscheidung den steuerpflichtigen Gewinn mindern und zum anderen nur so ein sinnvoller Vergleich mit der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen erfolgen kann, da deren Zinserträge Einkünfte aus Kapitalvermögen sind und grundsätzlich ebenfalls der Einkommenssteuer unterliegen (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10).

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Damit ist es grundsätzlich entscheidend, wer zum jeweiligen Anpassungsstichtag Versorgungsschuldner ist (vgl. etwa BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 53).

    Unerwartete Veränderungen sind hingegen erst bei der nächsten Anpassungsprüfung zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11 - mwN; 30.11.2010 - 3 AZR 754/08).

    Deshalb ist die wirtschaftliche Belastbarkeit des Unternehmens auch dann beeinträchtigt, wenn die Eigenkapitalausstattung ungenügend ist (BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11 - mwN).

    Wobei ohnehin zweifelhaft ist, ob die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufholung eines eingetretenen Eigenkapitalverzehrs (BAG 11.10.2012 - 3 AZR 615/10; BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11) so zu verstehen ist.

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Entscheidend ist hierfür zum einen die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und zum anderen die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens (vgl. etwa BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10; BAG 30.11.2010 - 3 AZR 502/08).

    Dabei entspricht der Basiszins dem Jahresdurchschnittswert der Umlaufrenditen aller Anleihen der öffentlichen Hand und - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht nur derjenigen mit längerfristiger Restlaufzeit (vgl. etwa BAG 26.10.2010 - 3 AZR 502/08).

    Der Risikozuschlag entfällt allerdings bei Rentner- und Abwicklungsgesellschaften; nach Einstellung der unternehmerischen Tätigkeiten ist für die Zubilligung eines Risikozuschlages kein Raum (BAG 26.10.2010 - 3 AZR 502/08) .

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Die Feststellung sowohl der erzielten Betriebsergebnisse als auch des vorhandenen Eigenkapitals hat grundsätzlich auf der Grundlage der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zu erfolgen (vgl. etwa BAG 11.12.2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 42 mwN).

    Je mehr Fremdmittel benötigt werden und je höher das Zinsniveau ist, desto stärker schlägt eine Fremdmittelfinanzierung zu Buche (BAG 11.12.2012 - 3 AZR 615/10 - Rn. 48 mwN).

    Wobei ohnehin zweifelhaft ist, ob die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufholung eines eingetretenen Eigenkapitalverzehrs (BAG 11.10.2012 - 3 AZR 615/10; BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11) so zu verstehen ist.

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    (vgl. etwa BAG 17.06.2014- 3 AZR 298/13 - Rn. 22 mwN).

    Für einen Zuschlag von 2 %, wie er bei werbenden Unternehmen vorzunehmen ist, deren in das Unternehmen investiertes Eigenkapital einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, besteht kein Anlass (vgl. etwa BAG 17.06.2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 42, 43 mwN).

    Dabei sind auch Rentner- und Abwicklungsgesellschaften nicht verpflichtet, die Kosten für die Betriebsrentenanpassung aus ihrer Vermögenssubstanz aufzubringen (vgl. etwa BAG 17.06.2014- 3 AZR 298/13).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Unerwartete Veränderungen sind hingegen erst bei der nächsten Anpassungsprüfung zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28.05.2013 - 3 AZR 125/11 - mwN; 30.11.2010 - 3 AZR 754/08).

    Anderes gilt dann, wenn diese auch der Höhe nach eine ausreichende Kontinuität aufweisen (BAG 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 ).

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 322/99

    Geschäftsnachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Die Schuldübernahme bedarf stets der Mitwirkung des Gläubigers, denn der wirtschaftliche Wert seiner Forderung hängt maßgeblich von der Solvenz des Schuldners ab (BGH 15.11.2000 - VIII ZR 322/99, NJW-RR 2001, 987 f.).
  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 731/98

    Schuldmitübernahme einer Versorgungsverpflichtung - Anspruch auf Zusatzrente -

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Entgegenstehendes muss vielmehr mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommen (BAG vom 14.9.1999 - 3 AZR 731/98 - Juris).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Leistungen, die nach billigem Ermessen zu bestimmen sind - zu diesen gehören auch die aufgrund einer Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zu gewährenden Leistungen -, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 859/09).
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 30/15
    Dieser ist in der Weise zu bestimmen, dass das zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres vorhandene Eigenkapital addiert und anschließend halbiert wird (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10; BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09).
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 750/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 191/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 30/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2014 - 3 Ca 1550/13 - stattgegeben hat.
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