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   LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10   

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https://dejure.org/2011,16935
LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10 (https://dejure.org/2011,16935)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10 (https://dejure.org/2011,16935)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. März 2011 - 12 TaBV 74/10 (https://dejure.org/2011,16935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vollstreckungsgegenklage; Globalantrag; Anordnung Überstunden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 767 ZPO, § 371 BGB, § 85 Abs. 1 ArbGG
    Vollstreckungsgegenklage; Globalantrag; Anordnung Überstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldner eines vollstreckungsfähigen Titels kann die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus diesem Titel in einem neuerlichen Beschlussverfahren durch Vollstreckungsabwehrantrag geltend machen; Geltendmachung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungsabwehrantrag der Arbeitgeberin gegen Zwangsvollstreckung des Betriebsrats aus Unterlassungstitel wegen mitbestimmungswidriger Anordnung von Überstunden bei Abschluss einer einschränkende Betriebsvereinbarung; Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Es entspricht insoweit ständiger Rechtsprechung, dass ein solcher Globalantrag den Bestimmtheitsanforderungen genügt (BAG vom 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - Rdnr. 19 f. nach juris).

    Dieser Einwand betrifft nicht den Inhalt des Beschlusses, sondern dessen materiell rechtliche Berechtigung und liegt damit außerhalb des Vollstreckungsverfahrens und kann damit lediglich im Erkenntnisverfahren geltend gemacht werden (BAG vom 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - Rdnr. 25 nach juris).

  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Ein so weitgehender Antrag wie der hier titulierte ist aber nur dann begründet, wenn kein einziger Fall denkbar ist, in dem die Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des Betriebsrats möglich ist (BAG vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 - Rdnr. 24 nach juris).

    Haben die Betriebsparteien wie vorliegend eine Regelung getroffen, nach der Überstunden für einen bestimmten Bereich des Betriebes ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats angeordnet und abgeleistet werden können, werden die entsprechenden Unterlassungsanträge des Betriebsrates unbegründet (BAG vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 - Rdnr. 23 nach juris; BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - Rdnr. 46 nach juris), was zur Begründetheit der Vollstreckungsgegenklage führt, da der Anspruch nicht mehr besteht.

  • ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10

    Einwendung eines Arbeitgebers i.S.d. § 767 Abs. 2 ZPO gegen die

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.09.2010 - 5 BV 21/10 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschwerdeführer und Beteiligte zu 2. beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 15.09.2010 - 5 BV 21/10 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Dies ergibt sich auch daraus, dass die Feststellung des Inhalts eines Vollstreckungstitel grundsätzlich nur aus diesem selbst erfolgen kann und nicht auch andere Schriftstücke insbesondere auf eine Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden kann (Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 704 Rdnr. 5; Thomas/Putzo ZPO 31. Auflage 2010 Vorbemerkung zu § 704 Rdnr. 16; BAG vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - Rdnr. 18 nach juris).
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Das ist namentlich bei einem Unterlassungstitel, der in die Zukunft wirkt, der Fall (so BGH v. 02.07.2009 - NJW 2009, 3303, 3304 -für den Fall einer nachträglichen Gesetzesänderung).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Deshalb ist die Analogie zu § 371 BGB nur gerechtfertigt, wenn die Schuld mit Sicherheit erloschen ist oder von Anfang an nicht bestanden hat (BGH v. 14.07.2008- II ZR 132/07- Rdnr. 18 nach juris).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Haben die Betriebsparteien wie vorliegend eine Regelung getroffen, nach der Überstunden für einen bestimmten Bereich des Betriebes ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats angeordnet und abgeleistet werden können, werden die entsprechenden Unterlassungsanträge des Betriebsrates unbegründet (BAG vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 - Rdnr. 23 nach juris; BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - Rdnr. 46 nach juris), was zur Begründetheit der Vollstreckungsgegenklage führt, da der Anspruch nicht mehr besteht.
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Der Schuldner eines vollstreckungsfähigen Titels im Sinne des § 85 Abs. 1 S. 1 ArbGG kann gemäß § 85 Abs. 1 S. 3 ArbGG in Verbindung mit § 767 Abs. 1 ZPO die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus diesem Titel in einem neuerlichen Beschlussverfahren durch Vollstreckungsabwehrantrag geltend machen (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07 - Rdnr. 13 nach juris m. w. N.).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigungen eines Titels ist in analoger Anwendung von § 371 BGB zulässig (BGH v. 22.09.1994- IX ZR 165/93- Rdnr. 7 nach juris; BGH v. 21.01.2004 -NJW 1994, 1161, 1162 m.w. Nachw.).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10
    Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigungen eines Titels ist in analoger Anwendung von § 371 BGB zulässig (BGH v. 22.09.1994- IX ZR 165/93- Rdnr. 7 nach juris; BGH v. 21.01.2004 -NJW 1994, 1161, 1162 m.w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2007 - 1 U 169/06

    Erhebung der Vollstreckungsgegenklage als Voraussetzung der Zulässigkeit der

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. März 2011 - 12 TaBV 74/10 - wird zurückgewiesen.
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