Rechtsprechung
   LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7156
LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21 (https://dejure.org/2021,7156)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21 (https://dejure.org/2021,7156)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. März 2021 - 9 TaBV 5/21 (https://dejure.org/2021,7156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,7156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erschwerniszuschlag - Metallindustrie NRW - Tarifvorrang - Einigungsstelle

  • IWW

    § 6 des Lohnrahmenabkommens, § 87 Abs. 1Nr. 10 BetrVG, § ... 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 87 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 4 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung beim ERA-Tarifvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
    bb) Eine Befugnis zur Konkretisierung tariflicher Bestimmungen durch die beteiligten Betriebsparteien oder die Einigungsstelle ergibt sich auch nicht aus der Natur des Regelungsgegenstandes, etwa weil der Tarifvertrag Erschwerniszuschläge vorsehen würde und die Höhe der Zuschläge vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgelegt werden müsste (vgl. BAG, Beschluss vom 09. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 -, BAGE 80, 104-116, Rn. 4).

    Eine solche Tarifregelung würde ein zwingendes Beteiligungsrecht des Betriebsrats auch bei der Festlegung der entsprechenden Tätigkeiten begründen, weil die festzulegende Höhe der Zulage eine Konkretisierung der Tätigkeiten nach objektiven Kriterien erfordert (BAG, Beschluss vom 09. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 -, BAGE 80, 104-116, Rn. 21-22).

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.1995 (BAG, Beschluss vom 09. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 -) ging es um einen Tarifvertrag, der lediglich allgemeine Vorgaben zur Art der Zulage, aber keine Angaben zu Voraussetzungen und Höhe des Zuschlags enthielt, so dass die Tarifvertragsparteien - wie bereits dargelegt und anders als bei § 11 Nr. 1 ERA - eine betriebliche Regelung ersichtlich erwarteten.

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78

    Arbeitszeit - Redakteure

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
    Denn mit Rücksicht auf den vom Gesetzgeber gewollten Vorrang des Tarifvertrages entfaltet jede tarifliche Regelung, die nicht ohne Weiteres als unvollständig erkennbar ist, eine Sperrwirkung, die eine betriebliche Regelung ausschließt (BAG, Beschluss vom 04. August 1981- 1 ABR 54/78 -, Rn. 56, juris).

    Das Bestehen rechtlicher Zweifelsfragen über die Bedeutung und Auslegung einer Tarifvorschrift rechtfertigt aber nicht die Annahme einer gewollten, von den Betriebspartnern zu schließenden Regelungslücke (BAG, Beschluss vom 04. August 1981 - 1 ABR 54/78 -, Rn. 61, juris).

  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
    Es entspricht dem Wesen von Tarifverträgen als Normenverträgen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen, dass ihnen eine gewisse Unschärfe immanent ist (BAG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 -, Rn. 38, juris; Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz, 4. Aufl. 2017, § 1, Rn. 991).

    aa) Eine solche Befugnis zur Konkretisierung tariflicher Bestimmungen durch Dritte müsste aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nach Adressat und Umfang hinreichend deutlich sein (BAG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 -, Rn. 48, juris).

  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 639/77

    Lohnzuschlag - Besonders starke Umgebungseinflüsse - Normale Erschwernisse -

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch im Wege der Auslegung ermittelt, dass nur solche zusätzlichen Erschwernisse besondere weitere Lohnansprüche auslösen sollten, die nicht bereits mit dem Akkord oder dem Tariflohn von vornherein abgegolten und deshalb als normal anzusehen waren, etwa weil sie Schutzmaßnahmen (z. B. Tragen von Schallschutzhelmen, Gehörschutzkapseln, Schallschutzwatte usw.) erforderlich machten (näher dazu BAG, Urteil vom 11. April 1979 - 4 AZR 639/77 -, Rn. 23, juris).
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
    Der dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.12.1981 (BAG, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 -) zu Grunde liegende Tarifvertrag wies die nähere Ausgestaltung der Erschwerniszuschläge den Betriebspartnern im Tarifvertrag ausdrücklich zu.
  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
    Genau so wenig ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 04.07.1989 (BAG, Beschluss vom 04. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 -) auf die streitgegenständliche Konstellation übertragbar.
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
    Das Mitbestimmungsrecht ist im Betrieb eines gemäß § 3 Abs. 1 TVG tarifgebundenen Arbeitgebers wie der Arbeitgeberin jedoch durch § 87 Abs. 1 Eingangshalbsatz BetrVG ausgeschlossen, wenn die Tarifvertragsparteien die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit bereits selbst zwingend und abschließend inhaltlich geregelt haben (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 -, Rn. 33, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht