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   LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08   

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https://dejure.org/2008,12669
LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08 (https://dejure.org/2008,12669)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.05.2008 - 9 Ta 91/08 (https://dejure.org/2008,12669)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 9 Ta 91/08 (https://dejure.org/2008,12669)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sofortige Beschwerde - gerichtlicher Vergleich - Protokollberichtigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 567 ZPO, § 164 Abs. 1 ZPO, § 319 Abs. 3 ZPO
    Sofortige Beschwerde - gerichtlicher Vergleich - Protokollberichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei nachträglicher Korrektur eines gerichtlichen Vergleichs; Änderung eines gerichtlichen Vergleiches wegen eines Rechenfehlers trotz Verlesung und Genehmigung des Vergleiches in der mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08
    Dies entspreche auch dem Willen des Gesetzgebers (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - m.w.N.).

    Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit, gegen das die Zulassung in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehener Rechtsmittel verstößt (vgl. BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924, 1928; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - zur Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde auch: BAG, Beschluss vom 8. August 2005 - 5 AZB 31/05 - ).

    Vielmehr entspricht der Ausschluss der Anfechtungsmöglichkeit auch in diesem Fall dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 -).

  • VerfGH Bayern, 06.10.2004 - 33-VI-03

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Berichtigung eines Prozessvergleiches ;

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen mit der Verfassungsbeschwerde zu rügenden Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot angenommen, wenn ein unbekannt gebliebener Rechenfehler, der einem vorgelesenen und von den Parteien genehmigten und ordnungsgemäß protokollierten Vergleich zugrunde liegt, berichtigt wird (vgl. dazu: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - Vf. 33-VI-03 -).
  • LG Göttingen, 04.11.2002 - 6 T 45/02

    Anfechtbarkeit; außerordentliche Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Beschwerderecht;

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08
    Zutreffend hat das OLG Hamm dazu ausgeführt, es gehe in solchen Fällen wie bei § 319 Abs. 3 ZPO nicht um den Inhalt, sondern um die Unzulässigkeit der Berichtigung (vgl. dazu auch: OLG Frankfurt MDR 1986, S. 153; LG Göttingen, Beschluss vom 4. November 2002 - 6 T 45/02 -).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08
    Zutreffend hat allerdings der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - ausgeführt, weder aus der genannten Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aus dem daraufhin verabschiedeten Anhörungsrügegesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3230) folge, dass künftig bei der Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte als der des Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör außerordentliche Rechtsbehelfe wie die außerordentliche Beschwerde ausgeschlossen sein sollten.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08
    Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit, gegen das die Zulassung in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehener Rechtsmittel verstößt (vgl. BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924, 1928; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - zur Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde auch: BAG, Beschluss vom 8. August 2005 - 5 AZB 31/05 - ).
  • BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08
    Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit, gegen das die Zulassung in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehener Rechtsmittel verstößt (vgl. BVerfG, Plenarbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924, 1928; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - zur Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde auch: BAG, Beschluss vom 8. August 2005 - 5 AZB 31/05 - ).
  • OLG Hamm, 12.11.1982 - 26 W 19/82
    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2008 - 9 Ta 91/08
    Eine sofortige Beschwerde wird allerdings in der Literatur unter Verweis auf frühere Rechtsprechung für statthaft gehalten, wenn ein Vergleich berichtigt wird, obwohl der berichtigte Wortlaut nicht vorgelesen und genehmigt wurde, also durch den Vermerk "v.u.g." nicht gedeckt ist (vgl. Thomas-Putzo-Reichold, ZPO, 28. Auflage, § 165 Rdn. 4 unter Hinweis auf OLG Hamm MDR 83, S. 410; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 164 Rdn. 11; Zimmermann, ZPO, 8. Aufl., § 165 Rdn. 3).
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Mai 2008 - 9 Ta 91/08 - aufgehoben.
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