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   LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13   

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https://dejure.org/2013,51263
LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13 (https://dejure.org/2013,51263)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.05.2013 - 3 Sa 84/13 (https://dejure.org/2013,51263)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 3 Sa 84/13 (https://dejure.org/2013,51263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 4 Arbeitszeitgesetz, § 106 GewO, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 4 ArbZG, § 615 BGB, § 293 ff BGB, § 297 BGB, § 87 BetrVG, § 99 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

  • rechtsportal.de

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    Dem steht die Entscheidung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2009 (5 AZR 774/08) nicht entgegen.

    Der Arbeitgeber kommt in diesen Fällen deshalb nicht in Annahmeverzug, weil der Arbeitnehmer während solcher gesetzlicher Arbeitszeitpausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz aus Rechtsgründen nicht leistungsfähig ist (§ 297 BGB - vgl. dazu BAG 18.11.2009 a. a. O.).

    Diese Beweislast ergibt sich daraus, dass während der Pausen Annahmeverzug nur deshalb nicht besteht, weil der Arbeitnehmer rechtlich im Sinne des § 297 BGB nicht in der Lage ist, die Leistung zu bewirken (vgl. nochmals BAG 18.11.2009 - 5 AZR 774/08).

  • LAG Köln, 24.08.2012 - 4 Sa 1183/11
    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    Hinsichtlich der Vergütung der "Breakstunden" und der entsprechenden Zuschläge geht die erkennende Kammer in Anlehnung an das den Parteien bekannte Urteil der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (5 Sa 252/12) und unter Berücksichtigung der von der 4. Kammer im Urteil vom24. August 2012 (4 Sa 1183/11) bereits ausführlich begründeten Grundsätze von folgender Rechtslage aus:.

    Das hat die 4. Kammer in der den Parteien bekannten Entscheidung vom 24. August 2012 (4 Sa 1183/11) ausführlich im Anschluss an die bereits zitierte Entscheidung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln begründet.

  • LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12

    Zur Vergütung von Pausen

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    Parallelverfahren zu LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12 - .

    Hierzu hat die 4. Kammer des Landessarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) im Einzelnen Folgendes ausgeführt:.

  • ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11

    Vergütung von Lohndifferenzen und so genannter "Breakstunden" nebst Zuschlägen

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.11.2012 zu dem Aktenzeichen 3 Ca 5552/11 in Ziffer 2 und 3 des Urteils abzuändern, soweit die Beklagte dort verurteilt wurde, an den Kläger 1.259,13 EUR brutto zuzüglich 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.11.2012 zu zahlen (nicht bezahlte Arbeitszeitunterbrechungen in dem Zeitraum September 2010, August 2011 bis Oktober 2012) und soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 136, 02 EUR netto zuzüglich 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.11.2012 zu zahlen (Zuschläge für nicht vergütete Arbeitszeitunterbrechungen an Sonn- und Feiertagen in dem Zeitraum September 2010, August 2011 bis Oktober 2012) und die Klage auch insoweit abzuweisen.

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat es für unverzichtbar, aber wohl auch für ausreichend gehalten, dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie dauern soll (BAG 13.10.2009 - 9 AZR 1398/08 ; 29.10.2002 - 1 AZR 603/01).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    Zu § 297 BGB aber ist es allgemeine Meinung, dass die Beweislast der Gläubiger trägt, wie sich aus der Negativformulierung des § 297 BGB eindeutig ergibt (vgl. z. B. BAG 17.08.2011 - 5 AZR 251/10 - mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht auch nicht in der Weise ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (vgl. außer den vorherigen Fundstellen auch BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 - mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    d) Allerdings kann das Mitbestimmungsrecht durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung als solcher ausgeübt werden, wenn die Betriebsvereinbarung vorsieht, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, unter bestimmten, in der Vereinbarung geregelten Voraussetzungen die Maßnahme allein zu treffen, wenn also die Betriebsvereinbarung schon das Wesentliche regelt (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG 03.06.2003 - 1 AZR 349/02).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    Die Regelung sieht auch anders als § 99 BetrVG keine Fristen vor, nach deren fruchtlosem Ablauf die Zustimmung des Betriebsrats fingiert wird (vgl. dazu z. B. BAG 29.01.2008 - 3 AZR 42/06).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 857/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13
    Nach der Senatsrechtsprechung führt die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei diesen allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergeben, die zuvor nicht bestanden haben (BAG 22.06.2010 - 1 AZR 857/08).
  • LAG Köln, 16.05.2012 - 3 Sa 49/12
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02

    Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92

    Annahmeverzug - Arbeitsangebot

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Mai 2013 - 3 Sa 84/13 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst.
  • ArbG Aachen, 18.05.2016 - 1 Ca 4379/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gutschrift der pauschal vom Arbeitgeber

    Mithin hat der Arbeitgeber darzulegen, dass es zu von ihm angeordneten Unterbrechungen der Arbeitszeit gekommen ist und es sich hierbei um Erholungspausen nach § 4 ArbZG handelte (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.05.2013 - 3 Sa 84/13, Rn. 80; konkret zur Problematik des Abzuges von Minusstunden wegen Pausen auf einem Arbeitszeitkonto: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 21.11.2013 - 15 Sa 630/13, Rn. 60; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 455/13

    Pausen und Mitbestimmung

    Zudem erscheint der Hinweis auf den Disponenten, der in der jeweiligen Schicht zuständig ist, hinreichend stichhaltig, da entsprechend dem Verweis des Klägers auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.05.2013 (3 Sa 84/13) und vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) in der Berufungsbegründung vom 15.07.2013 davon auszugehen ist, dass in der Nacht unmittelbar vor dem Einsatz des betreffenden Mitarbeiters per E-Mail die Pausen dem Betriebsrat mitgeteilt werden.
  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 454/13

    Bezahlung von Breakstunden

    Zudem erweist sich der Hinweis auf den Disponenten, der in der jeweiligen Schicht zuständig ist, als hinreichend stichhaltig, da gemäß dem eigenen Verweis des Klägers im Rahmen seiner Berufungsbegründung auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.05.2013 (3 Sa 84/13) und vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) davon auszugehen ist, dass in der Nacht unmittelbar vor dem Einsatz per E-Mail die Pausen dem Betriebsrat mitgeteilt werden, woraus zu schließen ist, dass auch der Disponent über entsprechende Informationen verfügt.
  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 534/13

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

    Unter Verweis auf Entscheidungen der 3. und 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (3 Sa 84/13 vom 15.05.2013 und 4 Sa 1120/12 vom 26.04.2013) rügt der Kläger des Weiteren die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei der Anordnung der "Breakstunden".
  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 553/13

    Bezahlung von Breakstunden

    Zudem erweist sich der Hinweis auf den Disponenten, der in der jeweiligen Schicht zuständig war, auch ansonsten als hinreichend stichhaltig, da gemäß dem eigenen Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.05.2013 (3 Sa 84/13) und vom 26.04.2013 (4 Sa 1120/12) in ihrer Berufungsbegründung davon auszugehen ist, dass in der Nacht unmittelbar vor dem Einsatz des betreffenden Mitarbeiters per E-Mail die Pausen dem Betriebsrat mitgeteilt werden.
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