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   LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08   

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LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08 (https://dejure.org/2009,4696)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08 (https://dejure.org/2009,4696)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 5 Sa 1454/08 (https://dejure.org/2009,4696)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitbeschäftigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeit - Aufstockungsanspruch Arbeitgeber

  • Judicialis

    TzBfG § 9

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08

    Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08
    Hierzu verweist der Kläger auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08.

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - wurde beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Wie zuletzt im Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - ausgeurteilt, verlagert der Arbeitgeber mit solchen Breaks in unzulässiger Weise sein Wirtschaftsrisiko auf die Arbeitnehmer.

    Denn die Beklagte zu 1. hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht am 06.10.2008 in dem Verfahren 5 Sa 964/08 erklärt, dass man Breakstunden weiterhin anordne und in die Dienstpläne einplane, diese aber nicht in die Lohnabrechnung aufnehme und bezahle.

    Die Revision konnte nicht zugelassen werden, da die Rechtssache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung hatte, sondern auf der Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im konkreten Einzelfall beruhte und im Übrigen keine relevante Abweichung zu dem zu dieser Problematik schon ergangenen Urteiles LAG Köln vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - vorlag.

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet § 9 TzBfG bei Vorliegen der dort genannten Merkmale einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss einer geänderten Arbeitszeitregelung (s. BAG, Urteil vom 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, S. 255 ff. Rz. 17 ff.; BAG, Urteil vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06, NZA 2007, S. 1349 ff.).

    Der Arbeitgeber kann den Berücksichtigungsanspruch nicht dadurch umgehen, dass er die gleiche Tätigkeit auf den zu besetzenden Arbeitsplatz anders vergüten will (siehe BAG Urteil vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 NZA 2007, S. 1349).

    Dies folgt bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.05.2007 (9 AZR 874/06, NZA 2007, S. 1349), in der das Bundesarbeitsgericht es als möglich angesehen hat, dass eine Aufstockungsklage, die auf einen Wirksamkeitszeitpunkt weit vor Urteilsverkündung abzielte, begründet sein kann.

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet § 9 TzBfG bei Vorliegen der dort genannten Merkmale einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss einer geänderten Arbeitszeitregelung (s. BAG, Urteil vom 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, S. 255 ff. Rz. 17 ff.; BAG, Urteil vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06, NZA 2007, S. 1349 ff.).

    Die Einrichtung von Arbeitsplätzen, auf denen Arbeitnehmer ausschließlich Teilzeitarbeit leisten sollen, muss arbeitsplatzbezogen veranlasst sein (s. BAG Urteil v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, S. 255).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt bei einem Arbeitsverhältnis, das aus einer festen Mindestdauer von Arbeitsstunden und einer darüber hinausgehenden Arbeitszeit je nach Arbeitsanfall eine Begrenzung im Rahmen der Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB, wonach der flexible Anteil auf höchstens 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit begrenzt ist (s. BAG Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04, NZA 2006 S. 423).
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08
    Der Arbeitnehmer hat insoweit keinen Anspruch auf einen höherwertigen Arbeitsplatz (BAG Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08
    Wenn der Arbeitgeber wegen des gestiegenen Personalbedarfs neue Teilzeitarbeitsplätze einrichtet und dadurch die Aufstockung der Arbeitszeit für die bereits zuvor Teilzeitbeschäftigten objektiv verhindert, müssen für diese Maßnahme arbeitsplatzbezogene Sachgründe vorliegen (BAG Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 575/05, NZA 2007, S. 807).
  • LAG Köln, 22.11.2011 - 11 Sa 1406/10

    Umfang der Arbeitszeit; Aufstockung auf eine Vollzeitbeschäftigung

    Wie das Landesarbeitsgericht bereits in zahlreichen Parallelverfahren entschieden hat, mangelt es an hinreichenden arbeitsplatzbezogenen Gründen, die dem Aufstockungsverlangen entgegen stehen könnten (vgl. z. B.: LAG Köln, Urt. v. 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08 - Urt. v. 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08 - Urt. v. 30.09.2010 - 7 Sa 952/10 - Urt. v. 13.12.2010 - 5 Sa 1179/10 - Urt. v. 21.04.2011 - 7 Sa 24/11 - Urt. v. 21.04.2011 - 7 Sa 25/11 -).

    Hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Aufstockung der Arbeitszeit ist die tarifliche Regelung der Mindestarbeitszeit des § 2 Nr. 1 MTV NRW maßgebend (vgl. z. B.: LAG Köln, Urt. v. 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08 - Urt. v. 19.06.2009 - 11 Sa 1453/08 -).

  • LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19

    Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf

    (cc) Vor dem Hintergrund kann dahinstehen, ob bereits deshalb kein schlüssiges Teilzeitkonzept vorliegt, weil die Beklagte verschiedene Arbeitszeitmodelle praktiziert, sie also Mitarbeiter mit unterschiedlichen Teilzeitgraden sowie Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt (vgl. dazu LAG Köln 15. Juni 2009 - 5 Sa 1454/08 - Rn. 29; Laux/Schlachter/Laux TzBfG 2. Aufl. § 9 Rn. 65) .
  • LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 584/09

    Unwirksame Bestimmung der Arbeitszeit

    Ein derartiger Anspruch scheidet bereits deshalb aus, weil der Kläger mit einer monatlichen tariflichen Mindestarbeitszeit von 160 Stunden kein teilzeitbeschäftigter, sondern ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des § 2 TzBfG ist (vgl. dazu auch: LAG Köln, Urteil vom 15. Juni 2008 - 5 Sa 1454/08 - und BAG, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 9 AZN 670/09 - ).
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