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   LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10   

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https://dejure.org/2011,24060
LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10 (https://dejure.org/2011,24060)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10 (https://dejure.org/2011,24060)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 3 Sa 1558/10 (https://dejure.org/2011,24060)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10
    Entscheidend ist dabei nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen musste und durfte (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2010 - 10 AZR 43/09, EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 13 m. w. Nachw.).

    Für eine betriebliche Übung muss der Arbeitnehmer also Anhaltspunkte für eine bewusste überobligationsmäßige Zahlung des Arbeitgebers darlegen (BAG, Urteil vom 24.03.2010 - 10 AZR 43/09, NZA 2010, 759).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10
    Dies hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 23.01.2001 (3 AZR 164/00, NZA 2002, 93), die eine vergleichbare Versorgungsregelung betraf, ebenso entschieden.

    Der Senat führt dort aus, dass eine entsprechende Berücksichtigung der verkürzten Betriebstreue auch dadurch eintreten könne, dass der Teilwert der bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme erdienten Rente nicht im Wege zeitratierlicher Kürzung der bis zur festen Altersgrenze erreichbaren Betriebsrente, sondern aufsteigen, durch Addition von "Rentenbausteinen" ermittelt werde (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.2001, a. a. O.).

  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 114/96

    Berechnung einer vorzeitigen Altersrente

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10
    Allerdings ist dabei immer zuvorderst die jeweilige Versorgungsregelung maßgeblich (so ausdrücklich z.B. BAG, Urteil vom 29.07.1997 - 3 AZR 114/96, NZA 1998, 543).

    Letzteres sei bei einer aufbauend berechneten, auf die im Zeitpunkt des Ausscheidens abstellende Betriebsrente der Fall (vgl. BAG, Urteil vom 29.07.1997, a. a. O.).

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10
    Nach Eintritt des Versorgungsfalls kann die vorgenannte Je-Desto-Regel nicht angewandt werden und nach dem dann geltenden allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 12.10.2004 - 3 AZR 557/03, NZA 2005, 580).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10
    Nimmt der Arbeitgeber irrtümlich an, zur Leistung verpflichtet zu sein und zahlt deshalb über mehrere Jahre hinweg eine zusätzliche Leistung und erkennt der Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber sich lediglich normgemäß verhalten will, entsteht kein Anspruch für die Zukunft (BAG, Urteil vom 28.06.2005 - 1 AZR 213/04, AP Nr. 25 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10
    Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers ist dabei nicht seine im Zeitpunkt des Ausscheidens bezogene Rente in Ansatz zu bringen, sondern es ist eine fiktive Hochrechnung auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren vorzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.2006 - 3 AZR 374/05, NZA 2006, 1220).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Juni 2011 - 3 Sa 1558/10 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Juni 2011 - 3 Sa 1558/10 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 1. Dezember 2010 - 9 Ca 8561/07 - zurückgewiesen und der Berufung des Klägers teilweise stattgegeben hat.

  • LAG Köln, 20.01.2012 - 4 Sa 1559/10

    Betriebliche Altersversorgung; Rentenberechnung nach der BAG-Rechtsprechung

    Es ist zwischen den Parteien auch unstreitig, dass Tatbestands- und Entscheidungsgründe zu einem anderen Verfahren gehören, welches ebenfalls gegen die Beklagte geführt wurde und im Berufungsverfahren das Aktenzeichen 3 Sa 1558/10 trägt (erstinstanzliches Aktenzeichen 9 Ca 8561/07).
  • ArbG Köln, 11.02.2014 - 11 Ca 9976/12

    Feststellung einer zukünftigen Betriebsrente; Fiktive Hochrechnung auf die feste

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Anwendung bzw. Auslegung der Regelung fehlerhaft durchgeführt worden ist, entsteht aus dieser fehlerhaften Anwendung nicht per se eine betriebliche Übung, sondern der Anwendungsfehler kann jedenfalls für die Zukunft ohne weiteres korrigiert werden (LAG Köln vom 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10 - Rdn 60 nach Juris; LAG Köln vom 12.10.2011 - 9 Sa 1459/10 - Rdn 53 nach Juris).
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