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   LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16   

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https://dejure.org/2016,39479
LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16 (https://dejure.org/2016,39479)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.11.2016 - 12 Sa 453/16 (https://dejure.org/2016,39479)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. November 2016 - 12 Sa 453/16 (https://dejure.org/2016,39479)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entgeltfortzahlung, Vor-Erkrankung, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Darlegungs- und Beweislast, Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls

  • IWW

    § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 3 Abs. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

  • hensche.de

    Arbeitsunfähigkeit, Beweislast

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 3 Abs. 1 S. 1
    Entgeltfortzahlung; Vor-Erkrankung; Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast; Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls

  • rechtsportal.de

    EFZG § 3 Abs. 1 S. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung und die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zwischen Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer muss Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zwischen Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit beweisen - Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund Ablaufs der sechs Wochen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast bei Krankheit von mehr als sechs Wochen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16
    (Anschluss an BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15).

    Später verweist sie auch auf die nunmehr bekannt gewordene Entscheidung des BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsanspruchs auch hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit den Arbeitnehmer treffe.

    Darüber hinaus ist nach dem vom Bundesarbeitsgericht erstmals in der Entscheidung vom 12.09.1967 (1 AZR 367/66) entwickelten Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG auch dann auf die Dauer von sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt bestätigt u. a. in der Entscheidung des 5. Senats des BAG vom 25.05.2016,5 AZR 318/15).

    Insofern entsteht ein erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem die weitere Erkrankung zur erneuten Arbeitsverhinderung führt (z. B. BAG, Urteil vom 10.09.2014, 10 AZR 651/12, Rn. 13; BAG, Urteil vom 13. Juli 2005, 5 AZR 389/04; BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15,Rn 13).

    Dies ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet hat oder jedenfalls arbeitsfähig war, sei es auch nur für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden (BAG 25.05.2016 a.a.O.).

    Ebenso wie er für die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit als solcher beweispflichtig ist, trifft ihn auch für deren Beginn und Ende die objektive Beweislast (so ausdrücklich nunmehr BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15, m. w. N.).

    Ergibt sich jedoch auch nach der Vernehmung des behandelnden Arztes eine non-liquet-Situation, geht dies aufgrund der Beweislastverteilung letztlich zu Lasten des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15).

    Die streitgegenständlichen Rechtsfragen sind jedenfalls durch die Entscheidung des BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15, hinreichend höchstrichterlich geklärt.

  • ArbG Siegburg, 27.04.2016 - 2 Ca 2137/15

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers infolge mehrerer

    Auszug aus LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil desArbeitsgerichts Siegburg vom 27.04.2016, 2 Ca 2137/15, abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.04.2016- 2 Ca 2137/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.04.2016 - 2 Ca 2137/15 - (berichtigt durch Beschluss vom 29.04.2016) zurückzuweisen.

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16
    Insofern entsteht ein erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem die weitere Erkrankung zur erneuten Arbeitsverhinderung führt (z. B. BAG, Urteil vom 10.09.2014, 10 AZR 651/12, Rn. 13; BAG, Urteil vom 13. Juli 2005, 5 AZR 389/04; BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15,Rn 13).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66

    Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist

    Auszug aus LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16
    Darüber hinaus ist nach dem vom Bundesarbeitsgericht erstmals in der Entscheidung vom 12.09.1967 (1 AZR 367/66) entwickelten Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG auch dann auf die Dauer von sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt bestätigt u. a. in der Entscheidung des 5. Senats des BAG vom 25.05.2016,5 AZR 318/15).
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16
    Insofern entsteht ein erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem die weitere Erkrankung zur erneuten Arbeitsverhinderung führt (z. B. BAG, Urteil vom 10.09.2014, 10 AZR 651/12, Rn. 13; BAG, Urteil vom 13. Juli 2005, 5 AZR 389/04; BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15,Rn 13).
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Bei solchen Sachverhalten ist es dem Arbeitgeber angesichts fehlender zwischenzeitlicher Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers nahezu unmöglich, konkrete Anhaltspunkte zur Erschütterung des Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigungen vorzutragen (vgl. Vossen DB 2017, 1976; zu weiteren Indiztatsachen LAG Köln 15. November 2016 - 12 Sa 453/16 -) .
  • LAG Köln, 01.09.2020 - 1 Ta 105/20

    Erfolgsaussicht; Einheit des Verhinderungsfalls

    die Arbeitsfähigkeit demgegenüber die absolute Ausnahme darstellte (LAG Köln 15.11.2016 - 12 Sa 453/16 -, Rn. 44, juris).
  • ArbG Köln, 11.05.2023 - 8 Ga 20/23

    "Einzelfallentscheidung zur Geltendmachung von Vergütungsansprüchen im

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er Arbeitnehmer zwischenzeitlich keine Arbeitsleistung erbracht hat (z. B. BAG, Urteil vom 11.12.2019, 5 AZR 505/18, NZA 2020, S. 446, m. w. N., zuvor bereits BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15, NZA 2016, S. 1076; LAG Köln, Urteil vom 15.11.2016, 12 Sa 453/16, ZTR 2017, S. 313 f.).
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