Rechtsprechung
LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gestaltungsklage; Erfüllungsübernahme; Schuldbeitritt; befreiende Schuldübernahme
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gestaltungsklage; Erfüllungsübernahme; Schuldbeitritt; befreiende Schuldübernahme
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 4, 16 BetrAVG; §§ 147, 315, 329, 414, 415 BGB
Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gestaltungsklage; Erfüllungsübernahme; Schuldbeitritt; befreiende Schuldübernahme - rechtsportal.de
BGB § 414
Klage von Betriebsrentner gegen früheren Arbeitgeber - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.02.2013 - 6 Ca 2487/11
- LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12
Betriebsrentenanpassung, Versorgungsschuldner, Gestaltungsklage
Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13
Dies ist regelmäßig dasjenige Arbeitgeberunternehmen, bei dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Renteneintritts beschäftigt war (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12).Das Berufungsgericht folgt dabei im Ergebnis, weitgehend aber auch in der Begründung, einer Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12, welche eine vergleichbare Sachverhaltskonstellation betrifft.
Damit macht der Kläger geltend, dass die Leistungsbestimmung nunmehr nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB das Gericht durch Urteil treffen soll (LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12).
Hinzukommt, dass eine befreiende Übernahme der Versorgungsverpflichtungen der G /W gegenüber dem Kläger durch die Beklagte im Zweifel nur unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG möglich gewesen wäre (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12 ).
Zudem wäre ein Schuldbeitritt im Zweifel auch auf den Inhalt beschränkt, dass die Beklagte sich verpflichtet, für die originären Zahlungsverpflichtungen der GKB/W - auch im Außenverhältnis - einzustehen, ohne damit gleichzeitig in vollem Umfang in die Position des Versorgungsschuldners einzutreten, der die Ermessungsentscheidung nach § 16 BetrAVG zu treffen hat (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12 ).
Die beiden Leistungsbestimmungsverpflichteten hätten in diesem Fall als notwendige Streitgenossen gemeinsam verklagt werden müssen (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12), was aber nicht geschehen ist.
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts
Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13
Zwar zitiert das Arbeitsgericht zutreffend die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Klagerecht des Versorgungsempfängers verwirkt, wenn er die Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG zwar rechtzeitig gerügt, jedoch versäumt hat, bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage zu erheben (BAG vom 25.04.2006, 3 AZR 372/05, NZA-RR 2007, 374 ff.).