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   LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13   

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https://dejure.org/2014,20940
LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13 (https://dejure.org/2014,20940)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.01.2014 - 7 Sa 438/13 (https://dejure.org/2014,20940)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 7 Sa 438/13 (https://dejure.org/2014,20940)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gestaltungsklage; Erfüllungsübernahme; Schuldbeitritt; befreiende Schuldübernahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Gestaltungsklage; Erfüllungsübernahme; Schuldbeitritt; befreiende Schuldübernahme

  • IWW

    §§ 4, 16 BetrAVG §§ 147, 315, 329, 414, 415 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 14.10.2013 - 2 Sa 817/12

    Betriebsrentenanpassung, Versorgungsschuldner, Gestaltungsklage

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13
    Dies ist regelmäßig dasjenige Arbeitgeberunternehmen, bei dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Renteneintritts beschäftigt war (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12).

    Das Berufungsgericht folgt dabei im Ergebnis, weitgehend aber auch in der Begründung, einer Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12, welche eine vergleichbare Sachverhaltskonstellation betrifft.

    Damit macht der Kläger geltend, dass die Leistungsbestimmung nunmehr nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB das Gericht durch Urteil treffen soll (LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12).

    Hinzukommt, dass eine befreiende Übernahme der Versorgungsverpflichtungen der G /W gegenüber dem Kläger durch die Beklagte im Zweifel nur unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG möglich gewesen wäre (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12 ).

    Zudem wäre ein Schuldbeitritt im Zweifel auch auf den Inhalt beschränkt, dass die Beklagte sich verpflichtet, für die originären Zahlungsverpflichtungen der GKB/W - auch im Außenverhältnis - einzustehen, ohne damit gleichzeitig in vollem Umfang in die Position des Versorgungsschuldners einzutreten, der die Ermessungsentscheidung nach § 16 BetrAVG zu treffen hat (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12 ).

    Die beiden Leistungsbestimmungsverpflichteten hätten in diesem Fall als notwendige Streitgenossen gemeinsam verklagt werden müssen (ebenso LAG Köln vom 14.10.2013, 2 Sa 817/12), was aber nicht geschehen ist.

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus LAG Köln, 16.01.2014 - 7 Sa 438/13
    Zwar zitiert das Arbeitsgericht zutreffend die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Klagerecht des Versorgungsempfängers verwirkt, wenn er die Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG zwar rechtzeitig gerügt, jedoch versäumt hat, bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage zu erheben (BAG vom 25.04.2006, 3 AZR 372/05, NZA-RR 2007, 374 ff.).
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