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   LAG Köln, 16.09.2010 - 7 Sa 385/09   

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https://dejure.org/2010,78145
LAG Köln, 16.09.2010 - 7 Sa 385/09 (https://dejure.org/2010,78145)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.09.2010 - 7 Sa 385/09 (https://dejure.org/2010,78145)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. September 2010 - 7 Sa 385/09 (https://dejure.org/2010,78145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 293, 615, 1922, 2032, 2039 BGB; 11 KSchG; 115 SGB X; 7, 9, 38 SGB II
    Annahmeverzug; Witwe; Erbengemeinschaft; Anspruchsübergang; Sozialleistungen; Bedarfsgemeinschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzugslohnansprüche eines verstorbenen Arbeitnehmers bei Bezug von Sozialleistungen; Anspruchsübergang auf Träger der Sozialleistungen bei Leistungen an Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft; Gerichtliche Geltendmachung von Nachlassforderungen aus dem Arbeitsverhältnis für ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzugslohnansprüche eines verstorbenen Arbeitnehmers bei Bezug von Sozialleistungen; Anspruchsübergang auf Träger der Sozialleistungen bei Leistungen an Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft; gerichtliche Geltendmachung von Nachlassforderungen aus dem Arbeitsverhältnis für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2010 - 7 Sa 385/09
    Die für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmten Sozialleistungen werden von dem Anspruchsübergang auch dann nicht erfasst, wenn der Arbeitnehmer dem Sozialleistungsträger gegenüber als Vertreter und Zahlstelle i. S. v. § 38 SGB II für die gesamte Bedarfsgemeinschaft aufgetreten ist (zu den Rechtsverhältnissen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft vgl. grundlegend und instruktiv: BSG v. 7.11.2006, NZS 2007, 328 ff.).

    Die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hätten jederzeit verlangen können, dass der auf sie entfallende Teilanspruch an sie selbst ausgezahlt wird (vgl. zur Anspruchsinhaberschaft der Einzelpersonen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft grundlegend und instruktiv: BSG vom 07.11.2006, NZS 2007, 328 ff.).

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2010 - 7 Sa 385/09
    Gemäß §§ 1922 Abs. 1, 2032 Abs. 1, 2039 S. 1 BGB kann der einzelne Miterbe zum Nachlass gehörende Forderungen für die Erbengemeinschaft gerichtlich geltend machen (vgl. als Beispielsfall BAG NZA 1990, 238 f.).
  • LAG Köln, 01.06.2011 - 3 Sa 1577/10

    Übergang von Annahmeverzugslohnansprüchen auf Sozialleistungsträger;

    Gemäß § 115 SGB X gehen Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Annahmeverzugsentgelt nur insoweit auf den Träger von Sozialleistungen über, als dieser Sozialleistungen an dem Arbeitnehmer erbracht hat, die aufgrund dessen eigener sozialrechtlicher Ansprüche für diesen selbst bestimmt sind (Anschluss an LAG Köln, Urteil vom 16.09.2010 - 7 Sa 385/09).

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 16.09.2010 (7 Sa 385/09) an, die Annahmeverzugsansprüche derselben Parteien für einen vorhergehenden Zeitraum betrifft.

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 1859/10

    Erstattungsanspruch im Zusammenhang mit der Gewährung von Arbeitslosengeld II

    Die Kammer ist von den Entscheidungen des LAG Hamburg vom 18.12.2010 (5 Sa 54/10; Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 61/11) und LAG Köln vom 16.09.2010 (7 Sa 385/09; Revision eingelegt unter 5 AZR 332/11) abgewichen.
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