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   LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05   

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https://dejure.org/2005,9110
LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05 (https://dejure.org/2005,9110)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05 (https://dejure.org/2005,9110)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. November 2005 - 7 (8) Sa 287/05 (https://dejure.org/2005,9110)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Änderungskündigung; Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich; Prozessvollmacht; Erklärung der Annahme unter Vorbehalt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 2, 4 KSchG; § 81 ZPO; § 174 BGB
    Änderungskündigung; Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich; Prozessvollmacht; Erklärung der Annahme unter Vorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der gerichtlichen oder außergerichtlichen Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt auf Grund einer Prozessvollmacht im laufenden Änderungskündigungsschutzprozess; Anwendbarkeit des Zurückweisungsrechts des § 174 BGB auf rechtsgeschäftliche ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 2; ; KSchG § 4; ; ZPO § 81; ; BGB § 174

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 § 2 § 4; ZPO § 81; BGB § 174
    Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt aufgrund Prozessvollmacht im Änderungskündigungsschutzprozess - Darlegungslast des Arbeitgebers zur Senkung der Personalkosten bei Änderungskündigung zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Änderungskündigung, Erhöhung der Wochenarbeitzeit ohne Lohnausgleich, Prozessvollmacht, Erklärung der Annahme unter Vorbehalt, §§ 1, 2, 4 KSchG, § 81 ZPO, § 174 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nach einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG bedingen und ob sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG NZA 2003, 147; BAG NZA 2002 750 ff.).

    Dass die betriebsbedingten Erfordernisse dringend sein müssen, bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer Änderungskündigung in solchen Fällen so lange warten muss, bis sein Ruin unmittelbar bevorsteht (BAG NZA 2002, 750 ff.).

    Regelmäßig setzt deshalb eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschüpft (BAG NZA 2002, 750 ff.; BAG NZA 2003, 147 ff.).

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nach einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG bedingen und ob sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG NZA 2003, 147; BAG NZA 2002 750 ff.).

    Regelmäßig setzt deshalb eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschüpft (BAG NZA 2002, 750 ff.; BAG NZA 2003, 147 ff.).

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05
    Speziell im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozess ermächtigt die Prozessvollmacht zur Erklärung und zur Entgegennahme weiterer Kündigungen (BAG BB 78, 207; BAG NJW 88, 2693; Weidemann NZA 89, 246; Züller/Vollkommer, ZPO, § 81 Rn. 10 f.).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05
    Auf rechtsgeschäftliche Willenserklärungen eines anwaltlichen Prozessbevollmächtigten, die durch die Prozessvollmacht gemäß § 81 ZPO gedeckt sind, findet das Zurückweisungsrecht des § 174 BGB keine Anwendung (BGH NJW 2003, 963; Züller/Vollkommer, ZPO, § 81, Rn. 10).
  • RG, 04.06.1901 - II 127/01

    Anfechtung wegen Irrtums; Prozessvollmacht

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05
    So ermächtigt die Prozessvollmacht im Rahmen eines Zivilprozesses z. B. zur Abgabe einer Anfechtungserklärung nach §§ 119 ff. BGB (RGZ 48 218), zur Abgabe einer Aufrechnungserklärung (RGZ 50 426) oder zur Erklärung des Rücktritts von einem Vertrag (RGZ 50, 138).
  • RG, 22.01.1901 - V 426/01

    Rücktrittsrecht des Verkäufers.

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05
    So ermächtigt die Prozessvollmacht im Rahmen eines Zivilprozesses z. B. zur Abgabe einer Anfechtungserklärung nach §§ 119 ff. BGB (RGZ 48 218), zur Abgabe einer Aufrechnungserklärung (RGZ 50 426) oder zur Erklärung des Rücktritts von einem Vertrag (RGZ 50, 138).
  • RG, 18.02.1902 - III 424/01

    Aufrechnungserklärung durch den Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Köln, 16.11.2005 - 7 (8) Sa 287/05
    So ermächtigt die Prozessvollmacht im Rahmen eines Zivilprozesses z. B. zur Abgabe einer Anfechtungserklärung nach §§ 119 ff. BGB (RGZ 48 218), zur Abgabe einer Aufrechnungserklärung (RGZ 50 426) oder zur Erklärung des Rücktritts von einem Vertrag (RGZ 50, 138).
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