Rechtsprechung
LAG Köln, 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Streitwert bei Betriebsübergang
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 12 VII, S. 1 ArbGG, 5 ZPO, § 613 a IV, S. 1 BGB
Streitwert bei Betriebsübergang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Subjektive Klagehäufung; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Betriebsübernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Streitwert: Kündigung - bisheriger und neuer Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 19.10.1993 - 1 Ca 1190/93
- LAG Köln, 16.12.1993 - 12 Ta 204/93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92
Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin
Auszug aus LAG Köln, 16.12.1993 - 12 Ta 204/93
Der Kläger hat nicht lediglich einen einzigen Anspruch geltend gemacht, vielmehr handelt es sich bei der Kündigungsschutzklage gegen den Beklagten zu 1) und der Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO gegen die Beklagte zu 2) um zwei Streitgegenstände, wie nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht zutreffend entschieden hat (Urt. v. 04.03.1993 - 2 AZR 507/92).Hinzukommt, daß es für den Rechtsstreit gegen den Beklagten zu 1) zwar entscheidungserheblich war, ob ein Betriebsübergang vorlag und die Kündigung nach § 613 a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam war; dabei handelte es sich jedoch nur um eine Vorfrage, auf die sich die Rechtskraft nicht erstreckte (vgl. dazu BAG, Urt. v. 04.03.93 - 2 AZR 507/92).
- LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - 1 Ta 85/04
Streitwert, Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang
Bei einer auf einen Betriebsübergang gestützten Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber und einer damit verbundenen Feststellungsklage gegen den Betriebsnachfolger ist der Streitwert gem. § 42 Abs. 4 GKG lediglich einmal festzusetzen, da beide Verfahren das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand haben (gegen LAG Köln, Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 -).Für eine zweifache Bewertung des Streitwertes spricht sich das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 - aus.
- LAG Sachsen, 21.05.2012 - 4 Ta 90/12
Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage gegen bisherigen Arbeitgeber und …
Bei einer auf einen Betriebsübergang gestützten Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber und einer damit verbundenen Feststellungsklage gegen den Betriebsnachfolger ist der Streitwert gemäß § 42 III GKG lediglich einmal festzusetzen, da beide Verfahren das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnis zum Gegenstand haben, so dass lediglich ein Streitgegenstand vorliegt (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 und gegen LAG Köln, Beschluss vom 01.06.1993 - 12 Ta 204/93).a) Für eine zweifache Bewertung des Streitwerts spricht sich das LAG Köln in seinem Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 - aus.