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   LAG Köln, 16.12.1993 - 12 Ta 204/93   

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https://dejure.org/1993,4714
LAG Köln, 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 (https://dejure.org/1993,4714)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 (https://dejure.org/1993,4714)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 12 Ta 204/93 (https://dejure.org/1993,4714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwert: Kündigung - bisheriger und neuer Arbeitgeber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus LAG Köln, 16.12.1993 - 12 Ta 204/93
    Der Kläger hat nicht lediglich einen einzigen Anspruch geltend gemacht, vielmehr handelt es sich bei der Kündigungsschutzklage gegen den Beklagten zu 1) und der Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO gegen die Beklagte zu 2) um zwei Streitgegenstände, wie nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht zutreffend entschieden hat (Urt. v. 04.03.1993 - 2 AZR 507/92).

    Hinzukommt, daß es für den Rechtsstreit gegen den Beklagten zu 1) zwar entscheidungserheblich war, ob ein Betriebsübergang vorlag und die Kündigung nach § 613 a Abs. 4 S. 1 BGB unwirksam war; dabei handelte es sich jedoch nur um eine Vorfrage, auf die sich die Rechtskraft nicht erstreckte (vgl. dazu BAG, Urt. v. 04.03.93 - 2 AZR 507/92).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - 1 Ta 85/04

    Streitwert, Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang

    Bei einer auf einen Betriebsübergang gestützten Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber und einer damit verbundenen Feststellungsklage gegen den Betriebsnachfolger ist der Streitwert gem. § 42 Abs. 4 GKG lediglich einmal festzusetzen, da beide Verfahren das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand haben (gegen LAG Köln, Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 -).

    Für eine zweifache Bewertung des Streitwertes spricht sich das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 - aus.

  • LAG Sachsen, 21.05.2012 - 4 Ta 90/12

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage gegen bisherigen Arbeitgeber und

    Bei einer auf einen Betriebsübergang gestützten Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber und einer damit verbundenen Feststellungsklage gegen den Betriebsnachfolger ist der Streitwert gemäß § 42 III GKG lediglich einmal festzusetzen, da beide Verfahren das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnis zum Gegenstand haben, so dass lediglich ein Streitgegenstand vorliegt (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.04.2005 - 1 Ta 85/04 und gegen LAG Köln, Beschluss vom 01.06.1993 - 12 Ta 204/93).

    a) Für eine zweifache Bewertung des Streitwerts spricht sich das LAG Köln in seinem Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 - aus.

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