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   LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03   

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LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03 (https://dejure.org/2004,15874)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03 (https://dejure.org/2004,15874)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. März 2004 - 3 Sa 1288/03 (https://dejure.org/2004,15874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruchsübergang, Ausschlussfrist, Verfallklausel, Anerkenntnis, Insolvenzgeldbescheinigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 314 SGB III, § 404 Abs. 2 Nr. 22 SGB III, §§ 404, 412 BGB, § 24 MTV Einzelhandel NRW
    Anspruchsübergang, Ausschlussfrist, Verfallklausel, Anerkenntnis, Insolvenzgeldbescheinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der tariflichen Ausschlussfristen für den Rechtsnachfolger kraft Gesetz; Anerkenntnischarakter einer Insolvenzgeldbescheinigung; Neubegründung bereits tariflich verfallender Ansprüche durch eine später ausgestellte Insolvenzgeldbescheinigung; Abgabe der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.12.1982 - 5 AZR 491/80
    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03
    Zwar wird einer derartigen Insolvenzgeldbescheinigung in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend Anerkenntnischarakter beigemessen (BAG, Urteil vom 01.12.1982 - 5 AZR 491/80 - BAG, Urteil vom 10.07.1991 - 5 AZR 382/90 - Gagel/Peters-Lange, SGB III, § 314 Rz. 11; Hennig/Estelmann, SGB III, § 314 Rz. 26; GK-SGB III/Hess, § 314 Rz. 7).

    Denn unter einem Anerkenntnis kann nur ein Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger zu verstehen sein, aus dem sich klar und unzweideutig ergibt, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist (BAG, Urteil vom 01.12.1982 - 5 AZR 491/80 - BGH, NJW-RR 1994, 373; Parlandt-Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 212 Rz. 2).

  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 382/90

    Sinn und Zweck tariflicher Ausschlussfristen - Betriebsübergang im Sinne des §

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03
    Denn tarifliche Ausschlussfristen gelten auch uneingeschränkt für den Rechtsnachfolger, auf den ein Anspruch kraft Gesetzes übergegangen ist, wie sich aus §§ 404, 412 BGB ergibt (vgl. Wiedemann/Wank, TVG, 6. Auflage, § 4 Rz. 759; Däubler/Zwanziger, TVG, § 4 Rz. 1107; BAG, Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, Urteil vom 10.07.1991 - 5 AZR 382/90 -).

    Zwar wird einer derartigen Insolvenzgeldbescheinigung in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend Anerkenntnischarakter beigemessen (BAG, Urteil vom 01.12.1982 - 5 AZR 491/80 - BAG, Urteil vom 10.07.1991 - 5 AZR 382/90 - Gagel/Peters-Lange, SGB III, § 314 Rz. 11; Hennig/Estelmann, SGB III, § 314 Rz. 26; GK-SGB III/Hess, § 314 Rz. 7).

  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03
    Denn tarifliche Ausschlussfristen gelten auch uneingeschränkt für den Rechtsnachfolger, auf den ein Anspruch kraft Gesetzes übergegangen ist, wie sich aus §§ 404, 412 BGB ergibt (vgl. Wiedemann/Wank, TVG, 6. Auflage, § 4 Rz. 759; Däubler/Zwanziger, TVG, § 4 Rz. 1107; BAG, Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG, Urteil vom 10.07.1991 - 5 AZR 382/90 -).

    Das LAG Schleswig-Holstein hat in der vorgenannten Entscheidung im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 08.06.1983 (- 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) geäußerten Bedenken eine Anwendung von tariflichen Ausschlussfristen generell für den Fall verneint, dass ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen wegen offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit die in der Höhe nicht zweifelhaften Ansprüche sämtlicher Arbeitnehmer nicht erfüllt, sondern die Entgeltzahlungen insgesamt einstellt.

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 5 Sa 380/00

    Abtretung des Anspruchs auf Konkursausfallgeld; Tarifliche Ausschlussfrist bei

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03
    Soweit das LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 15.02.2001 (- 5 Sa 380/00) tarifliche Ausschlussfristen auf einen wegen Zahlung von Konkursausfallgeld übergegangenen Vergütungsanspruch nicht angewandt hat, kann dahingestellt bleiben, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist, denn der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt ist mit dem vorliegenden Fall in tatsächlicher Hinsicht nicht vergleichbar.

    Als bloße Wissenserklärung kann der Insolvenzgeldbescheinigung keine konstitutive Wirkung in Bezug auf den Arbeitsentgeltanspruch zukommen (LAG München, Urteil vom 21.12.1988 - 7 Sa 637/88 - NZA 1989, 320; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 380/00 - Gagel/Peters-Lange, a.a.O., § 187 Rz. 14).

  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03
    Denn unter einem Anerkenntnis kann nur ein Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger zu verstehen sein, aus dem sich klar und unzweideutig ergibt, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist (BAG, Urteil vom 01.12.1982 - 5 AZR 491/80 - BGH, NJW-RR 1994, 373; Parlandt-Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 212 Rz. 2).
  • LAG München, 21.12.1988 - 7 Sa 637/88

    Geltendmachung von auf Bundesanstalt für Arbeit wegen Gewährung von

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03
    Als bloße Wissenserklärung kann der Insolvenzgeldbescheinigung keine konstitutive Wirkung in Bezug auf den Arbeitsentgeltanspruch zukommen (LAG München, Urteil vom 21.12.1988 - 7 Sa 637/88 - NZA 1989, 320; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 380/00 - Gagel/Peters-Lange, a.a.O., § 187 Rz. 14).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 88/07

    Höhe des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgeltanspruch - Anspruchsübergang auf BA -

    Tarifvertragliche Verfallfristen gelten auch uneingeschränkt für den Rechtsnachfolger, auf den ein Anspruch kraft Gesetzes übergegangen ist, wie sich aus den §§ 404, 412 BGB ergibt (LAG Köln, Urteil vom 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03 -, Juris).
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