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   LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21   

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https://dejure.org/2021,13934
LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21 (https://dejure.org/2021,13934)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.05.2021 - 9 Ta 61/21 (https://dejure.org/2021,13934)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 9 Ta 61/21 (https://dejure.org/2021,13934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtswegzuständigkeit - Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer

  • IWW

    § 33 SGB IX, § ... 17a GVG, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 78 Abs. 1 ArbGG, § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 572 Abs. 1 ZPO, § 78 ArbGG, § 572 Abs. 3 ZPO, § 17 a Abs. 4 GVG, § 68 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 1 Abs. 1 BBiG, § 6 Abs. 1 TfV, Anlage 5 bis Anlage 7 TfV, Anlage 5 Nr. 1 TfV, Anlage 7 Nr. 5 TfV, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 17a Abs. 4 GVG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegzuständigkeit; Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer

  • rechtsportal.de

    Rechtswegzuständigkeit; Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    a) Die gerichtliche Verfügung der Vorsitzenden vom 08.04.2021 genügt zwar den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nichtabhilfeentscheidung nicht, da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, die nach § 17a GVG, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG stets durch einen Beschluss der vollbesetzten Kammer zu treffen ist (BAG, Beschluss vom17. September 2014 - 10 AZB 4/14 -, Rn. 6, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 21, juris).

    Dieses Verfahren darf nicht durch Zurückverweisungen von zweiter zu erster Instanz verzögert werden (BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 -, Rn. 11; BAG, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02 -, Rn. 17, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    a) Die gerichtliche Verfügung der Vorsitzenden vom 08.04.2021 genügt zwar den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nichtabhilfeentscheidung nicht, da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, die nach § 17a GVG, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG stets durch einen Beschluss der vollbesetzten Kammer zu treffen ist (BAG, Beschluss vom17. September 2014 - 10 AZB 4/14 -, Rn. 6, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 21, juris).

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist hingegen nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren oder für die Beschwerdeentscheidung selbst (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16 -, Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 23, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 08. September 2011 - 2 Ta 738/10 -, Rn. 21, juris).

  • LAG Köln, 18.01.2019 - 7 Ta 200/17

    Rechtswegzuständigkeit; Verweisung; Arbeitsverhältnis; Fortbildungsvertrag;

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    Zur Begründung hat das Arbeitsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.01.2019 - 7 Ta 200/17 - Fortbildungsvereinbarungen eines Rehabilitanden im Sinne von § 33 SGB IX weder ein Berufsausbildungsverhältnis noch ein Umschulungsverhältnis begründen könnten.

    Insoweit ist der vorliegende Fall nicht mit der Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln vom 18.01.2019 - 7 Ta 200/17 - zu vergleichen.

  • BAG, 24.09.2002 - 5 AZB 12/02

    Umschulungsverhältnis - Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Auszubildende dem Weisungsrecht des Ausbildenden hinsichtlich des Inhalts, der Zeit und des Ortes der Tätigkeit unterworfen ist (BAG, Beschluss vom 24. September 2002 - 5 AZB 12/02 -, Rn. 57, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 07. November 2019 - 9 Ta 179/19 -, Rn. 15, juris).

    Eine von dritter Seite finanzierte Berufsbildung schließt die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit deswegen nicht stets aus (BAG, Beschluss vom 24. September 2002 - 5 AZB 12/02 -, Rn. 62, GMP/Müller-Glöge, 9. Auflage 2017, § 5 ArbGG, Rn. 22) und hindert dann nicht das Zustandekommen eines Ausbildungsverhältnisses, wenn Einrichtung und Schulungsteilnehmer - wie hier - einen Vertrag schließen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 6 AZR 325/01 -, juris, Rn. 28).

  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    Dieses Verfahren darf nicht durch Zurückverweisungen von zweiter zu erster Instanz verzögert werden (BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 -, Rn. 11; BAG, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02 -, Rn. 17, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist hingegen nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren oder für die Beschwerdeentscheidung selbst (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 6 Ta 1797/16 -, Rn. 26, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 23, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 08. September 2011 - 2 Ta 738/10 -, Rn. 21, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 11 Ta 10/07

    Nichtabhilfebeschluss im Falle der Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    Soweit teilweise vertreten wird, dass wegen der Betroffenheit der Frage des gesetzlichen Richters das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die Abhilfe an das Arbeitsgericht zurückverwiesen werden müsse (etwa Schwab/Weth, 5. Aufl. 2018, § 78 ArbGG Rn. 45; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 11 Ta 10/07 -, Rn. 7, juris), folgt die Kammer dem nicht.
  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 325/01

    Berufsbildungsrecht - Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    Eine von dritter Seite finanzierte Berufsbildung schließt die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit deswegen nicht stets aus (BAG, Beschluss vom 24. September 2002 - 5 AZB 12/02 -, Rn. 62, GMP/Müller-Glöge, 9. Auflage 2017, § 5 ArbGG, Rn. 22) und hindert dann nicht das Zustandekommen eines Ausbildungsverhältnisses, wenn Einrichtung und Schulungsteilnehmer - wie hier - einen Vertrag schließen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 6 AZR 325/01 -, juris, Rn. 28).
  • LAG Köln, 07.11.2019 - 9 Ta 179/19

    Rechtsweg - Kündigung eines Vertrags über die Fortbildung zum Sprach- und

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Auszubildende dem Weisungsrecht des Ausbildenden hinsichtlich des Inhalts, der Zeit und des Ortes der Tätigkeit unterworfen ist (BAG, Beschluss vom 24. September 2002 - 5 AZB 12/02 -, Rn. 57, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 07. November 2019 - 9 Ta 179/19 -, Rn. 15, juris).
  • BAG, 27.09.2006 - 5 AZB 33/06

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2021 - 9 Ta 61/21
    a) Unter "Berufsausbildung" iSd. § 5 Abs. 1 ArbGG sind nicht nur alle Bereiche der Berufsbildung nach § 1 Abs. 1 BBiG zu verstehen, sondern auch jede auf privatrechtlicher Vereinbarung beruhende Maßnahme zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten auf betrieblicher und außerbetrieblicher Ebene, unabhängig davon, ob der Auszubildende eine Vergütung erhält (BAG, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 AZB 33/06 -, Rn. 11, juris; Schwab/Weth/ Kliemt, ArbGG,5. Aufl. 2018, § 5 ArbGG, Rn. 150).
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

  • LAG Köln, 06.05.2022 - 9 Ta 18/22

    Arbeitnehmereigenschaft eines freiberuflich angestellten Praxisvertreters;

    Der Beschluss der Vorsitzenden vom 07.02.2022 genügt zwar nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nichtabhilfeentscheidung, da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, die nach § 17a GVG, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG stets durch einen Beschluss der vollbesetzten Kammer zu treffen ist (BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 -, Rn. 6, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2015 - 3 Ta 21/15 -, Rn. 21, juris; LAG Köln, Beschluss vom 18. Mai 2021 - 9 Ta 61/21 -, Rn. 9, juris).

    Denn das Rechtswegbestimmungsverfahren darf nicht durch Zurückverweisungen von zweiter zu erster Instanz verzögert werden (BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 -, Rn. 11; BAG, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02 -, Rn. 17, juris; LAG Köln, Beschluss vom 18. Mai 2021 - 9 Ta 61/21 -, Rn. 10, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21

    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages -

    d) Eine Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts nach § 572 Absatz 1 Satz 1 ArbGG ist für die Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz nicht zwingend geboten, da die Regelung in erster Linie der Prozessökonomie dient (vergleiche BGH 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - Rn. 13; LAG Köln 18. Mai 2021 - 9 Ta 61/21 - zu II 1 b der Gründe zitiert nach juris; Zöller/Heßler, § 572 Rn. 4).

    Die Herbeiführung einer Abhilfeentscheidung durch das Arbeitsgericht verbot sich hier schon aus Zeitgründen, selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Rückgabe an das Arbeitsgericht zwecks Abhilfeentscheidung nicht nur grundsätzlich, sondern auch im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich ist (ablehnend für das arbeitsgerichtliche Verfahren nach § 17a Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) LAG Köln 18. Mai 2021 - 9 Ta 61/21 - a.a.O. (am angegeben Ort); LAG Düsseldorf 8. Dezember 2020 - 3 Ta 319/20 - unter II 1 b der Gründe zitiert nach juris).

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