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   LAG Köln, 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12   

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https://dejure.org/2013,37817
LAG Köln, 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12 (https://dejure.org/2013,37817)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12 (https://dejure.org/2013,37817)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 7 Sa 1077/12 (https://dejure.org/2013,37817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Altersrente; Altersgrenze; Aufstockungsbetrag; Besitzstandsrente; Invalidenrente; Pensionskassenrente; Pensionskassenspitze; Rentenstämme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Altersrente; Altersgrenze; Aufstockungsbetrag; Besitzstandsrente; Invalidenrente; Pensionskassenrente; Pensionskassenspitze; Rentenstämme

  • IWW

    §§ 1 b, 2, 30 f BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Aufstockungsbetrages zu Pensionskassenrente; Begriff der Pensionskassenspitze; Berechnung unverfallbare Versorgungsanwartschaft; Zweiter Rentenstamm; Invalidenrente und Altersrente

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Versorgungsordnung
    Zahlung eines Aufstockungsbetrages zu Pensionskassenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 564/09

    Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12
    Die vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen des BAG vom 12.09.2008 (3 AZR 1160/06) und vom 29.09.2010 (3 AZR 564/09) seien in der vorliegenden Fallkonstellation nicht einschlägig.

    Das Berufungsgericht folgt damit ebenso wie die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrem Urteil vom 20.01.2012, 4 Sa 1559/10, den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.2008 (3 AZR 1160/06) und vom 29.09.2010 (3 AZR 564/09).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in den Entscheidungen vom 17.09.2008 (3 AZR 1160/06) und vom 29.09.2010 (3 AZR 564/09) für die Neuberechnung der Betriebsrenten vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer nach dem sogenannten Barber-Urteil folgendes entschieden: Aufgrund des Stichtages der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Mai 1990 sei die fiktive Vollrente für den ersten "Rentenstamm" entsprechend dem Verhältnis der tatsächlich bis zum 17. Mai 1990 erbrachten Betriebszugehörigkeit zu der wegen der bis dahin für Männer geltenden festen Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) möglichen Betriebszugehörigkeit zu kürzen.

  • LAG Köln, 20.01.2012 - 4 Sa 1559/10

    Betriebliche Altersversorgung; Rentenberechnung nach der BAG-Rechtsprechung

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12
    Besteht die betriebliche Altersversorgung eines Arbeitnehmers aufgrund einer zwischenzeitlichen Änderung der Versorgungsordnung aus zwei separaten Rentenstämmen, berechnet sich die unverfallbare Versorgungsanwartschaft im Hinblick auf den zweiten Rentenstamm so, dass die tatsächliche Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab Einführung des zweiten Rentenstammes zu der Gesamtdauer der längst möglichen Betriebszugehörigkeit ab Eintritt des Arbeitnehmers ins Verhältnis zu setzen ist (Anschluss an LAG Köln 4 Sa 1559/10 vom 20.01.2012).

    Das Berufungsgericht folgt damit ebenso wie die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrem Urteil vom 20.01.2012, 4 Sa 1559/10, den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.2008 (3 AZR 1160/06) und vom 29.09.2010 (3 AZR 564/09).

    Die Beklagte ist auch befugt, die Überzahlungen aus dem Rentenstamm der Zusatzversorgungsrente II mit den offengebliebenen Ansprüchen des Klägers aus dem anderen Rentenstamm (Anspruch auf Aufstockung der Pensionskassenrente) zu verrechnen, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufrechnung bedürfte (BAG vom 28.07.2009, 3 AZR 43/08; LAG Köln vom 20.01.2012, 4 Sa 1559/10).

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12
    Wie zu verfahren ist, wenn ein Mitarbeiter, der Invalidenrente bezieht, die Altersgrenze erreicht, von der ab er eine gesetzliche Altersrente beziehen kann, richtet sich der Rechtsprechung des BAG zufolge nach den Bestimmungen der Versorgungsordnung (BAG vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02).
  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08

    Verrechnung von Rentenstämmen - Rechtskraft

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12
    Die Beklagte ist auch befugt, die Überzahlungen aus dem Rentenstamm der Zusatzversorgungsrente II mit den offengebliebenen Ansprüchen des Klägers aus dem anderen Rentenstamm (Anspruch auf Aufstockung der Pensionskassenrente) zu verrechnen, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufrechnung bedürfte (BAG vom 28.07.2009, 3 AZR 43/08; LAG Köln vom 20.01.2012, 4 Sa 1559/10).
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision der Beklagten - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2013 - 7 Sa 1077/12 - teilweise aufgehoben.
  • VG Karlsruhe, 29.01.2014 - 4 K 2887/12

    Vertraglich vereinbarte Aufhebbarkeit der Ortschaftsverfassung nach Ablauf einer

    Entgegen der Ansicht des Klägervertreters ist das Argument a maiore ad minus im Sinne eines Erst-Recht-Schlusses in der Rechtsprechung (z.B. LAG, Urt. v. 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12 - ) bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ein anerkannter Gesichtspunkt, weshalb von einer umfangreichen Zuständigkeit auf ein "Weniger", d.h. auf eine weniger umfangreiche Zuständigkeit geschlossen werden darf.
  • LAG Köln, 01.06.2017 - 7 Sa 671/15

    Besitzstandsrente; ergebnisbezogene Betrachtungsweise; Quotierung; Pensionskasse;

    Zur Frage der Umwandlung eines Anspruchs auf eine Invalidenrente in einen Anspruch auf die betriebliche Altersrente bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenze (Anschluss an LAG Köln 7 Sa 1077/12 vom 18.07.2013; BAG 3 AZR 1/14 vom 19.05.2016).

    Die Berufungskammer hat bereits in ihrem Urteil vom 18.07.2013 in Sachen 7 Sa 1077/12 entschieden, dass ein Mitarbeiter, der Invalidenrente bezieht und sodann die gesetzliche Altersgrenze erreicht und die Voraussetzungen für den Bezug gesetzlicher Altersrente erfüllt, nach der CFK-Versorgungsordnung auch eine betriebliche Altersrente beanspruchen kann.

  • LAG Köln, 09.12.2014 - 7 Sa 1078/12

    Höhe der Versorgungsanwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung bei

    Zum Anspruch auf Zahlung eines solchen Ergänzungsbetrages dem Grunde nach verweist die Berufungskammer zunächst auf ihr Urteil vom 18.07.2013 in Sachen 7 Sa 1077/12.
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