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   LAG Köln, 18.07.2019 - 6 TaBVGa 3/19   

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https://dejure.org/2019,20860
LAG Köln, 18.07.2019 - 6 TaBVGa 3/19 (https://dejure.org/2019,20860)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.07.2019 - 6 TaBVGa 3/19 (https://dejure.org/2019,20860)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 6 TaBVGa 3/19 (https://dejure.org/2019,20860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertrag; Anfechtung; Betriebsratsamt; Begünstigung

  • rechtsportal.de

    Durchsetzung des Anspruchs auf Unterlassung einer Äußerung über ein Mitglied des Betriebsrats im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tätigkeit als Betriebsrat und angebliche Nichtigkeit des Arbeitsvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Bonn, 18.09.2019 - 4 Ca 1039/19
    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2019 - 6 TaBVGa 3/19
    dies alles jedoch nicht länger, als bis zu der erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn Az: 4 Ca 1039/19 über die von der Beteiligten zu 2 behaupteten Nichtigkeit des Vertrages vom 07.02.2018 und längstens bis zum 31.03.2020.

    Die Frage der Nichtigkeit des letzten Arbeitsvertrages ist Gegenstand einer Bestandsstreitigkeit vor dem Arbeitsgericht Bonn 4 Ca 1039/19.

    Dieser Einwand wäre im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung allenfalls dann zu berücksichtigen, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Unterliegen des Betriebsrats im Bestandsschutzstreit - ArbG Bonn 4 Ca 1039/19 - anzunehmen wäre.

  • LAG Köln, 02.08.2005 - 1 Sa 952/05

    Freistellung des Betriebsratsmitgliedes während des Verfahrens um

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2019 - 6 TaBVGa 3/19
    Die Rechtsbehauptung, der Vertrag sei nichtig, kommt mit Blick auf die mögliche Umgehung des gesetzlichen Schutzes der Betriebsratsarbeit einer einseitigen Suspendierung des Betriebsratsmitglieds gleich, die wegen des besagten Schutzes nur in extremen Ausnahmefällen zulässig ist (hierzu und im Folgenden mit weiteren Nachweisen: LAG Köln v. 02.08.2005 - 1 Sa 952/05 -).

    Höhere Anforderungen sind an ihn nicht zu stellen, da die deutlich überwiegenden Argumente für seinen Verfügungsanspruch auf Ermöglichung seiner Betriebsratsarbeit sprechen (LAG Köln v. 02.08.2005 - 1 Sa 952/05 -).

  • LAG Köln, 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01

    Regelung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Erreichen einer

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2019 - 6 TaBVGa 3/19
    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich schon in rechtlicher Hinsicht von den Fällen, in denen nach Zustimmung oder nach Zustimmungsersetzung eine außerordentliche Kündigung als Gestaltungserklärung im Raume steht oder sich die Beendigung des ursprünglich bestehenden Arbeitsverhältnisses unmittelbar aus dem einvernehmlich geschlossenen Arbeitsvertrag selbst oder einer von diesem in Bezug genommenen abstrakt-generell wirkenden Betriebsordnung (vgl. LAG Köln 12.12.2001 - 8 TaBv 72/01) ergibt.
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