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   LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12   

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https://dejure.org/2013,24964
LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12 (https://dejure.org/2013,24964)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12 (https://dejure.org/2013,24964)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 (https://dejure.org/2013,24964)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 259 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf künftige Leistungen von Vergütung; Einhaltung des Bestimmtheitserfordernisses; Prüfung im Klauselerteilungsverfahren; Beweisführung durch Urkunden

  • Betriebs-Berater

    Wechselschichtarbeit - Antrag auf künftige Leistung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253; ZPO § 726
    Antrag auf künftige Leistungen von Vergütung - Einhaltung des Bestimmtheitserfordernisses - Prüfung im Klauselerteilungsverfahren - Beweisführung durch Urkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wechselschichtarbeit - Antrag auf künftige Leistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 947
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12
    In der Entscheidung vom 13.06.2012 (10 AZR 351/11) hat das Bundesarbeitsgericht (Rn. 14) zunächst ausgeführt, dass Wechselschichtarbeit im tariflichen Sinne nur dann vorliegt, wenn in dem Arbeitsbereich, in dem der Beschäftigte tätig ist, an allen Kalendertagen ununterbrochen 24 Stunden gearbeitet wird.

    In der Entscheidung vom 13.06.2012 (a. a. O. Rn. 23) hat das Bundesarbeitsgericht zum Anspruch für die Zulage für nicht ständig Schicht-/Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 TVöD Leistende ausgeführt: "Ob der Beschäftigte diese Voraussetzung erfüllt, ist auch bei den Zulagen für nicht ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit monatsweise zu bestimmen".

    Die monatsweise Betrachtung ist lediglich durch § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-F insoweit unterbrochen, als die zusätzliche Voraussetzung, dass nämlich der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden muss, die kalendermonatsweise Betrachtung durchbricht und insoweit auf eine zeitmonatsweise Betrachtung abstellt (vgl. in einem ähnlichen Zusammenhang auch BAG 13.06.2012 a. a. O. Rn. 24) und durch das Wort "durchschnittlich" offensichtlich auch noch auf einen im Tarifvertrag nicht selbst definierten längeren Zeitraum abgestellt wird.

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 140/08

    Wechselschichtzulage - Einsatz in allen Schichten

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12
    a. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 24.09.2008 - 10 AZR 140/08 - (Rn. 15 und 16) Folgendes ausgeführt:.

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden ( BAG 24.09.2008 - 10 AZR 140/08 - Rn. 13 ff. . . . .) .".

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12
    Danach muss der Antrag so bestimmt sein, dass die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streit in Vollstreckungsverfahren erwartet werden kann (vgl. z. B. BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97 - BAG 14.09.2010- 1 ABR 32/09 -).

    Dazu gehört zum einen, dass das Risiko des (eventuell teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt werden darf, und zum anderen, dass die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwartet werden kann (vgl. z. B. BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97 - 14.09.2010 - 1 ABR 32/09).

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12
    Danach muss der Antrag so bestimmt sein, dass die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streit in Vollstreckungsverfahren erwartet werden kann (vgl. z. B. BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97 - BAG 14.09.2010- 1 ABR 32/09 -).

    Dazu gehört zum einen, dass das Risiko des (eventuell teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt werden darf, und zum anderen, dass die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwartet werden kann (vgl. z. B. BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97 - 14.09.2010 - 1 ABR 32/09).

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 242/10

    Feststellungsklage - Bestimmtheit und Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12
    Hinzu kommen die Erfordernisse des§ 256 Abs. 1 ZPO (vgl. z. B. BAG 14.12.2011 - 4 AZR 242/10).
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris) .
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1245/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris) .
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris) .
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1248/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris) .
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris).
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1246/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris) .
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