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   LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00   

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https://dejure.org/2001,4471
LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00 (https://dejure.org/2001,4471)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00 (https://dejure.org/2001,4471)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 13 Sa 1571/00 (https://dejure.org/2001,4471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schriftform nach § 57 BAT; gesetztliche Schriftform; Sozialauswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 125, 126, 127 BGB, 1 Abs. 1, 2, 3 KSchG, 57 BAT
    Schriftform nach § 57 BAT; gesetztliche Schriftform; Sozialauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beschäftigung als Verwaltungsangestellter (Personalsachbearbeiter, Abrechnung von Reisekosten); Anwendbarkeit des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) sowie diesen ergänzende Tarifverträge, mit Ausnahme des § 53 Abs. 3 BAT, durch ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schriftform nach § 57 BAT; gesetzliche Schriftform; Sozialauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Im dritten Schritt sind schließlich sonstige entgegenstehende betriebliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen (BAG v. 24.03.1983 - 2 AZR 21/82 - EzA § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 21).

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG enthält keinen Katalog der erheblichen Sozialdaten und auch keine Bewertungsmaßstäbe für die Auswahlentscheidung.In der rechtsprechung und Literatur besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl die drei sozialen Grundkriterien der Dauer der Betriebszugehörigkeit ,des Lebensalters und der Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigen muss (BAG vom 24.03.1983 a.a.O.; vom 18.01.1990 a.a.O.; Heideberger Kommentar a.a.O. Rn. 1063 m.w.N.).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.03.1983 (a.a.O.) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr verlangt, dass für den Arbeitgeber eine " gewisse Zwangslage" bestehen muss, vielmehr reicht es aus, wenn die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers erforderlich ist.

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 349/79
    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Die durch Tarifvertrag bestimmte Form einer Willenserklärung ist jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag kraft Tarifgebundenheit unmittelbar gilt, als durch Gesetz vorgesehene Form im Sinne der §§ 125 Satz 1, 126 Abs. 1 BGB anzusehen (BAG vom 09.02.1972 AP Nr. 1 zu § 4 BAT; BAG vom 06.09.1972 AP Nr. 2 zu § 4 BAT; BAG vom 27.03.1981 - 7 AZR 349/79 n.v..).

    Die einzelvertragliche Bezugnahme der Parteien auf den Tarifvertrag ist jedoch wegen des regelmäßig vorliegenden Parteiwillens, alle Arbeitsverhältnisse auf einheitlicher Rechtsgrundlage durchzuführen, mangels im Einzelfalle vorliegender abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sich die Arbeitsvertragsparteien in allen das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfragen so behandeln lassen wollen, wie sich tarifgebundene Parteien kraft des Tarifvertrages behandeln lassen müssen (BAG vom 27.03.1981 a.a.O. Entscheidungsgründe II 1.; LAG Köln vom 16.05.1997 - 4 Sa 1198/96 - ZTR 1997, 517).

    Letzteres trifft auf das tarifliche Schriftformerfordernis beim Ausspruch von Kündigungen zu, so dass von einer konstitutiven Bedeutung der Schriftform auszugehen ist (so auch BAG vom 27.03.1981 a.a.O. II 2. b).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Demgemäss hat der Arbeitgeber bei der sozialen Auswahl zunächst die Betriebszugehörigkeit und dann das Lebensalter zu berücksichtigen und darüber hinaus die Unterhaltspflichten zu berücksichtigen (BAG v. 18.10.1984 NZA 1985, 423 bis 426).
  • LAG Köln, 16.05.1997 - 4 Sa 1198/96

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen mangelnder Schriftform; Erfordernis der

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Die einzelvertragliche Bezugnahme der Parteien auf den Tarifvertrag ist jedoch wegen des regelmäßig vorliegenden Parteiwillens, alle Arbeitsverhältnisse auf einheitlicher Rechtsgrundlage durchzuführen, mangels im Einzelfalle vorliegender abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sich die Arbeitsvertragsparteien in allen das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfragen so behandeln lassen wollen, wie sich tarifgebundene Parteien kraft des Tarifvertrages behandeln lassen müssen (BAG vom 27.03.1981 a.a.O. Entscheidungsgründe II 1.; LAG Köln vom 16.05.1997 - 4 Sa 1198/96 - ZTR 1997, 517).
  • LAG Köln, 09.04.1997 - 7 (3) Sa 1287/96

    Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Meldung; VBL

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Die einzelvertragliche Bezugnahme der Parteien auf den Tarifvertrag ist jedoch wegen des regelmäßig vorliegenden Parteiwillens, alle Arbeitsverhältnisse auf einheitlicher Rechtsgrundlage durchzuführen, mangels im Einzelfalle vorliegender abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sich die Arbeitsvertragsparteien in allen das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfragen so behandeln lassen wollen, wie sich tarifgebundene Parteien kraft des Tarifvertrages behandeln lassen müssen (BAG vom 27.03.1981 a.a.O. Entscheidungsgründe II 1.; LAG Köln vom 16.05.1997 - 4 Sa 1198/96 - ZTR 1997, 517).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne des von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen oder aus außerbetrieblichen Gründen ergeben (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99-, NZA 1999, 1098, 1099).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Der Arbeitgeber hat soweit er seine Kündigung auf innerbetriebliche Gründe stützt eine Darlegungspflicht dahingehend, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auswirken (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 -, NZA 1999, 1157, 1160).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Demgegenüber kann die Rechtsprechung zu Formerleichterungen, wie zuletzt die Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichte des Bundes vom 05.04.2000 (NJW 2000, 2340 bis 2341 : zur Formwirksamkeit einer eingescannter Unterschrift unter ein Schriftsatz bei elektronische Übertragung einer Textdatei auf ein Faxgerät des Gerichts) keine Anwendung finden.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2001 - 13 Sa 1571/00
    Vergleichbar sind danach sämtliche Arbeitnehmer, die nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen austauschbar sind (BAG vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89 -, EzA § 1 KSchG soziale Auswahl Nr. 29).
  • LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11

    Berufung eines Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen

    Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag nicht aufgrund Tarifbindung, sondern aufgrund vertraglicher Bezugnahme gilt (LAG Köln 19. Juni 2001 - 13 Sa 1571/00 - NZA-RR 2002, 163; F/G, BGB [August 2004], § 126 Rdnr. 8) .
  • LAG Bremen, 25.03.2003 - 1 Sa 3/03

    Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages

    Die einzelvertragliche Bezugnahme der Parteien auf den Tarifvertrag ist wegen des regelmäßig vorliegenden Parteiwillens, alle Arbeitsverhältnisse auf einheitlicher Rechtsgrundlage durchzuführen, mangels im Einzelfall vorliegender abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sich die Arbeitsvertragsparteien in allen das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfolgen so behandeln lassen wollen, wie sich tarifgebundene Parteien kraft des Tarifvertrages behandeln lassen müssen (vgl. BAG Urt. v. 27.03.1987 - Az.: 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urt. v. 09.12.1981 - Az.: 4 AZR 312/79 - AP Nr. 8 zu § 4 BAT; LAG Köln Urt. v. 19.06.2001 - Az.: 13 Sa 1571/00 - NZA-RR 2002, 163).
  • LAG Bremen, 19.03.2003 - 2 Sa 248/02

    Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages

    Die einzelvertragliche Bezugnahme der Parteien auf den Tarifvertrag ist wegen des regelmäßig vorliegenden Parteiwillens, alle Arbeitsverhältnisse auf einheitlicher Rechtsgrundlage durchzuführen, mangels im Einzelfall vorliegender abweichender Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass sich die Arbeitsvertragsparteien in allen das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfolgen so behandeln lassen wollen, wie sich tarifgebundene Parteien kraft des Tarifvertrages behandeln lassen müssen (vgl. BAG Urt. v. 27.03.1987 - Az.: 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urt. v. 09.12.1981 - Az.: 4 AZR 312/79 - AP Nr. 8 zu § 4 BAT; LAG Köln Urt. v. 19.06.2001 - Az.: 13 Sa 1571/00 - NZA-RR 2002, 163).
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