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   LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19   

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LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19 (https://dejure.org/2020,15918)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.06.2020 - 4 Sa 655/19 (https://dejure.org/2020,15918)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 4 Sa 655/19 (https://dejure.org/2020,15918)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung einer Verkehrsinsel durch Müllfahrzeug beim Rückwärtsfahren; strafrechtliche Verurteilung; keine Wiederholung einer bereits erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme; Entbehrlichkeit eines ...

  • IWW

    § 622 BGB, § ... 142 StGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, §§ 4, 7, 13 Satz 2 KSchG, § 626 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 623 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 13 Satz 2 KSchG, § 167 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BBG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 398 Abs. 1 ZPO, § 398 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 415 ZPO, § 371 ZPO, § 1 StVO, § 1 Abs. 1 StVO, § 1 Abs. 2 StVO, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 138 Abs. 4 ZPO, §§ 611, 611a Abs. 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 319 Abs. 1 ZPO, § 319 ZPO, § 128 Abs. 4 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 53 Absatz 1 Satz 1 ArbGG, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG, § 319 Abs. 3 ZPO, § 567 Abs. 1 ZPO

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht während Dienstfahrt: fristlose Kündigung gerechtfertigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (45)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (2. Stufe) (ständige Rechtsprechung, siehe bspw. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15, Rn. 21 mwN, juris; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 20 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    Selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis setzt die Frist nicht in Gang (BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15, Rn. 54, juris; BAG; Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13, Rn. 94 mwN, juris; BAG, Urteil vom 22. November 2012 - 2 AZR 732/11, Rn. 30 mwN, juris).

    Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (BAG, Urteil vom 31. März 1993 - 2 AZR 492/92, zu II 1 der Gründe, BAGE 73, 42; siehe ferner zum Gesamten: BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15, Rn. 54, juris).

    Voraussetzung dafür, dem Arbeitgeber solche Kenntnisse zuzurechnen, ist ferner, dass die Verspätung, mit der er in eigener Person Kenntnis erlangt hat, auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15, Rn. 55, juris; BAG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07, Rn. 22, juris).

  • ArbG Aachen, 08.10.2019 - 3 Ca 3137/18

    Fristlose Kündigung wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    1.) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (3 Ca 3137/18) wird als unzulässig verworfen, soweit es die Abweisung des Klageantrages zu Ziff. 2 (allgemeiner Feststellungsantrag) betrifft.

    2.) Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (3 Ca 3137/18) zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (3 Ca 3137/18) teilweise abzuändern und.

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19.06.2020 (4 Sa 655/19) wird in Ziffer 1 und 2 des Tenors dahin berichtigt, dass die beiden Ziffern durch die folgende Ziffer 1 ersetzt werden: "Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (3 Ca 3137/18) wird zurückgewiesen.".

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 319 ZPO, Rn. 15; vgl. BAG, Urteil vom 22. März 2018 - 8 AZR 779/16, Rn. 21, BAGE 162, 275 ff.).

    § 319 ZPO schützt die Rechtsuchenden demnach vor den Folgen solcher im Justizalltag unvermeidlichen Fehler und ist damit Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtsuchenden und ihrer fairen Behandlung (BAG, Urteil vom 22. März 2018 - 8 AZR 779/16, Rn. 19 mwN, BAGE 162, 275 ff.).

    Die Entscheidung kann gem. § 319 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 53 Absatz 1 Satz 1 ArbGG durch den Vorsitzenden alleine ergehen (vgl. Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 319, Rn. 16; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 08.08.2017 - 9 Sa 769/16; vgl. auch BAG, Urteil vom 22. März 2018 - 8 AZR 779/16, Rn. 28, BAGE 162, 275 ff., das allerdings bei einer zu ergänzenden Entscheidung, dass die Revision zugelassen wird, eine Entscheidung durch die Kammer wohl für geboten erachtet).

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG; Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, Rn. 47, juris; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 22 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (2. Stufe) (ständige Rechtsprechung, siehe bspw. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15, Rn. 21 mwN, juris; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 20 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 21 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, Rn. 47, juris; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 22 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    Das betrifft sowohl auf die Hauptleistungspflicht bezogene Nebenleistungspflichten, die der Vorbereitung, der ordnungsgemäßen Durchführung und der Sicherung der Hauptleistung dienen und diese ergänzen, als auch sonstige, aus dem Gebot der Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) erwachsende Nebenpflichten (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17, Rn. 43, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15, Rn. 29, juris).

    d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG; Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

  • LAG Köln, 02.03.2018 - 6 Sa 952/17

    Zulässigkeit der außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung des

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    g) Die Berufungskammer geht von der Richtigkeit und Wahrheit der vorgenannten Tatsachen aus und es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die trotz der Einwendungen des Klägers gegen die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts eine Wiederholung der Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen M und/oder die Ergänzung der Beweisaufnahme durch ein sog. Unfallrekonstruktionsgutachten rechtfertigen würden (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 6 Sa 952/17, Rn. 51, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 6. Februar 2012 - 2 Sa 532/11, Rn. 17, juris).

    Diese müssen so gewichtig sein, dass sie nicht ausgeschlossen und ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 6 Sa 952/17, Rn. 51, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 64 Rn. 230 mwN).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11

    Kündigung, außerordentlich, Berufungsgericht, Pflicht, Beweisaufnahme,

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris).

    Diese müssen so gewichtig sein, dass sie nicht ausgeschlossen und ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 6 Sa 952/17, Rn. 51, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 64 Rn. 230 mwN).

  • LAG München, 30.05.2017 - 9 Sa 769/16

    Bonus, billiges Ermessen, Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    Die Entscheidung kann gem. § 319 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 53 Absatz 1 Satz 1 ArbGG durch den Vorsitzenden alleine ergehen (vgl. Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 319, Rn. 16; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 08.08.2017 - 9 Sa 769/16; vgl. auch BAG, Urteil vom 22. März 2018 - 8 AZR 779/16, Rn. 28, BAGE 162, 275 ff., das allerdings bei einer zu ergänzenden Entscheidung, dass die Revision zugelassen wird, eine Entscheidung durch die Kammer wohl für geboten erachtet).

    § 319 Abs. 3 ZPO wird im Berufungsverfahren insoweit durch § 567 Abs. 1 ZPO bzw. §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG verdrängt (vgl. Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 319, Rn. 25; Musielak/Voit, 16. Aufl. 2019, § 319 ZPO, Rn. 20; siehe auch Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 08.08.2017 - 9 Sa 769/16).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
    d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG; Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • LAG Köln, 06.02.2012 - 2 Sa 532/11

    Voraussetzungen für eine wiederholte Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit - Wiederholung einer

  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Einflussnahme auf ein laufendes Bußgeldverfahren

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04

    Rechtstellung des Bestellers bei Nichtstellung der geforderten Sicherheit

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23

    "Lebenslanges Fahrverbot" auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist

    Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst danach nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11, APNews 2013, 53 ff.; LAG Köln, Urteil vom 19.6.2020, 4 Sa 655/19, BeckRS 2020, 200021 Rn. 44-48).

    Das zeigt ein Vergleich mit den oben genannten Entscheidungen (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 495/11, APNews 2013, 53ff.; LAG Köln, Urteil vom 19.6.2020, 4 Sa 655/19, BeckRS 2020, 200021 Rn. 44-48).

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