Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.09.2016 - 5 Ta 216/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38131
LAG Köln, 19.09.2016 - 5 Ta 216/16 (https://dejure.org/2016,38131)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.09.2016 - 5 Ta 216/16 (https://dejure.org/2016,38131)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. September 2016 - 5 Ta 216/16 (https://dejure.org/2016,38131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,38131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung nach Abschluss einer Instanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319
    Verhältnis der "Rubrumsberichtigung" zur Berichtigung des Urteils nach § 319 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 319
    Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung nach Abschluss einer Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Auszug aus LAG Köln, 19.09.2016 - 5 Ta 216/16
    Ist die Bezeichnung nicht eindeutig, so ist die Partei durch Auslegung zu ermitteln (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380) .

    Ist die "wirkliche" Partei nicht dieselbe, liegt keine falsche Parteibezeichnung vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380) .

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die kündigende juristische oder natürliche Person als verklagt anzusehen (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380) .

    Auf deren Rechtsauffassung kommt es nicht an (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380).

    Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann im laufenden Verfahren jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380).

  • BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02

    Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung

    Auszug aus LAG Köln, 19.09.2016 - 5 Ta 216/16
    Eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGH 3. Juni 2003 - X ZB 47/02).

    Eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGH 3. Juni 2003 - X ZB 47/02) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht