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   LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13   

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LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,37819)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.11.2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,37819)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 (https://dejure.org/2013,37819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung einer Sozialplanabfindung - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung bzgl. einer pauschalen Abfindung für Schwerbehinderte; Rechtsfolgen einer Diskriminierung schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • hensche.de

    Benachteiligung, Diskriminierung: Behinderung, Sozialplan: Abfindungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 5; AGG § 10; Richtlinie 2000/78 EG Art. 2
    Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Niedrigere Abfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer diskriminierend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialplanregelung bei Diskriminierung schwerbehinderter Menschen unwirksam

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Wie der europäische Gerichtshof in seiner vom Arbeitsgericht angeführten Entscheidung vom 6. Dezember 2012 (Aktenzeichen C - 152/11, "Odar", NZA 2012, 1435) zutreffend ausgeführt hat, dient der schwerbehinderten Arbeitnehmern durch die Möglichkeit des früheren Renteneintritts gewährte Vorteil dazu, den Schwierigkeiten und besonderen Risiken Rechnung zu tragen, mit denen schwerbehinderte Arbeitnehmer konfrontiert sind (juris-Rz. 67 ff.).

    Wie der Europäische Gerichtshof zu Recht erkennt (EuGH, Urteil vom 06. Dezember 2012 - C-152/11, NZA 2012, 1435, juris-Rz. 70), steht hinter der Möglichkeit zum früheren Renteneintritt für Schwerbehinderte der sozialpolitische Zweck, die Renteneintrittszeiten an die Bedürfnisse behinderter Menschen anzupassen (vgl. jurisPK/Freudenberg zu § 37 SGB VI Rz. 16).

    Die Situation unterscheidet sich auch von der bei Einschränkung von Sozialplanansprüchen aufgrund des Alters (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 06. Dezember 2012 - C-152/11, NZA 2012, 1435, juris-Rz. 43 ff.; BAG, Urteil vom 23. April 2013 - 1 AZR 916/11, NZA 2013, 980, Rz. 16 ff.), da § 10 Nr. 6, 2. Alt. AGG hier ausdrücklich die Möglichkeit der Berücksichtigung der anderweitigen wirtschaftlichen Absicherung der Beschäftigten vorsieht.

    Die Frage, ob Art. 2 der Richtlinie 2000/78 EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf den Regelungen in § 2 Ziff. 1 Abs. 3 und § 1 Ziff. 3 des Sozialplans entgegensteht, ist auf der Basis der Entscheidung des EuGH vom 06. Dezember 2012 (Aktenzeichen: C-152/11, NZA 2012, 1435) hinreichend geklärt.

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Aufgrund dieser besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung kann der daraus resultierende "Vorteil" beim Vergleich der wirtschaftlichen Lage im Sinne von § 111 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern nicht zu Lasten der Schwerbehinderten berücksichtigt werden (aA noch BAG, Urteil vom 11. November 2008 - 1 AZR 475/07, BAGE 128, 275, Rz. 36; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 12 Sa 51/10, juris-Rz. 88).

    Für eine solche fehlte es aus denselben Gründen jedenfalls an einer sachlichen Rechtfertigung (aA noch BAG, Urteil vom 11. November 2008 - 1 AZR 475/07, BAGE 128, 275, Rz. 36).

    In Hinblick auf die sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung Schwerbehinderter durch die Sozialplanregelungen weicht die Kammer zudem von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2008 (Aktenzeichen: 1 AZR 475/07) ab (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).

  • ArbG Köln, 05.02.2013 - 13 Ca 5641/12

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung einer höheren

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    1 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 5. Februar 2013, Az. 13 Ca 5641/12 wird zurückgewiesen.

    Sie beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.02.2013, Az. 13 Ca 5641/12 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 51/10

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente - Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Mit ihr soll der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit behinderter und nicht behinderter Beschäftigter im Alter Rechnung getragen werden (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zu BT-Drucks. VI/3767, S. 5 ff.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 12 Sa 51/10, juris-Rz. 88).

    Aufgrund dieser besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung kann der daraus resultierende "Vorteil" beim Vergleich der wirtschaftlichen Lage im Sinne von § 111 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern nicht zu Lasten der Schwerbehinderten berücksichtigt werden (aA noch BAG, Urteil vom 11. November 2008 - 1 AZR 475/07, BAGE 128, 275, Rz. 36; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 12 Sa 51/10, juris-Rz. 88).

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Hierin liegt eine sogenannte "verdeckte" unmittelbare Ungleichbehandlung (vgl. BAG, Urteil vom 07. Juni 2011 - 1 AZR 34/10, BAGE 138, 107, Rz. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2012 - 16 Sa 1760/11, juris-Rz. 72).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Fehlt es hieran, kommt eine Lückenschließung nur dann in Betracht, wenn eine bestimmte Regelung nach objektiver Betrachtung zwingend geboten ist (BAG, Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07, AP Nr. 1 zu § 159 SGB VI, Rz. 23).
  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 44/12

    Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Etwas anderes kann gelten, wenn die bloße Unwirksamkeit der Regelung zur Beseitigung der Diskriminierung ausreichend ist oder andere geeignete und effektive Sanktionen in Betracht kommen und - etwa wegen der ansonsten für den Arbeitgeber entstehenden Nachteile - angemessen erscheinen (vgl. BAG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 AZR 44/12, NZA 2013, 1160, Rz. 25 ff.; vgl. auch etwa Bauer/Göpfert/Krieger, 3. Aufl., § 7 AGG Rz. 29 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch §

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Hierin liegt eine sogenannte "verdeckte" unmittelbare Ungleichbehandlung (vgl. BAG, Urteil vom 07. Juni 2011 - 1 AZR 34/10, BAGE 138, 107, Rz. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2012 - 16 Sa 1760/11, juris-Rz. 72).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08, BAGE 132, 210, Rz. 46; MüKo/Thüsing, 6. Aufl., § 7 AGG Rz. 12).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13
    Der geforderte Kausalzusammenhang liegt vor, wenn die Benachteiligung an ein Merkmal gem. § 1 AGG anknüpft oder dadurch motiviert ist (BAG, Urteil vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11, NZA 2013, 37, Rz. 30).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von

  • ArbG München, 17.02.2011 - 22 Ca 8260/10

    Vorabentscheidung

  • Drs-Bund, 13.09.1972 - BT-Drs VI/3767
  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Selbst wenn man jedoch auf die Frage eines konkreten finanziellen Nachteils abstellte und allein die kürzere Bezugsdauer insoweit nicht für ausreichend erachtete, läge eine Benachteiligung bereits deshalb vor, weil jedenfalls ein Teil der durch § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung erfassten Mitarbeiter durch diese Regelung eine ungünstige Behandlung als vergleichbare Mitarbeiter ohne Schwerbehinderung erführe (vgl. insofern LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Dies ist mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht vereinbar (EuGH 6. Dezember 2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Andernfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - a. a. O.; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; a. A. LAG Berlin;Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    (3) Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger von der Beklagten verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 -AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 -12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).

  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 11 Sa 1344/15

    Berechnung der Sozialplanabfindungen für schwerbehinderte Arbeitnehmern bei Opel

    Dies ergebe sich auch aus der Entscheidung des LAG Köln - 12 Sa 692/13 -.

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).

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