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   LAG Köln, 20.01.2014 - 6 Ta 329/13   

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https://dejure.org/2014,1455
LAG Köln, 20.01.2014 - 6 Ta 329/13 (https://dejure.org/2014,1455)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.01.2014 - 6 Ta 329/13 (https://dejure.org/2014,1455)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 6 Ta 329/13 (https://dejure.org/2014,1455)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2014 - 6 Ta 329/13
    Falls es im weiteren Verlauf des Rechtsstreits zu einem neuen Beiordnungsantrag des Klägers kommen sollte, könnte dem der Aspekt des Rechtsmissbrauchs entgegen stehen (vgl. BGH vom 31.10.1991 - XII ZR 212/90 -, juris; Feuerich/Weyland, BRAO, § 48 Rz. 19 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.11.2011 - 8 WF 256/11

    Voraussetzungen der Entpflichtung des beigeordneten und der Beiordnung eines

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2014 - 6 Ta 329/13
    Die Klägervertreterin hat auch zu Recht auf den Unterschied zur Fallgestaltung des OLG Hamm (Beschluss vom 14.11.2011 - II - 8 WF 256/11 -, juris) hingewiesen, bei der es im Zusammenhang mit der Entpflichtung um die Beiordnung eines zweiten Anwalts ging.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.05.2014 - 10 Ta 901/14

    Aufhebung einer Beiordnung - Wichtiger Grund - § 48 BRAO

    Dazu gehört auch eine unbehebbare Störung des Vertrauensverhältnisses, die dann vorliegt, wenn die Zusammenarbeit im Rahmen des Mandatsverhältnisses nicht mehr gewährleistet ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2013 - 6 Ta 329/13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren -

    Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn es einem Anwalt seit mehreren Jahren nicht mehr gelungen ist, die Mandantschaft zu einer Mitarbeit zu bewegen bzw. überhaupt eine Reaktion auf Anfragen zu erhalten (so auch LAG Köln 20. Januar 2013 - 6 Ta 329/13, Rn. 5).

    In diesem Fall ist eine sachgerechte Interessenwahrnehmung durch die beigeordnete Anwältin nicht - mehr - möglich (vgl. LAG Köln 20. Januar 2013 - 6 Ta 329/13, Rn. 5).

  • LAG Köln, 30.04.2019 - 1 Ta 17/19

    Unbeschränkte Beiordnung; Vertretungspflicht im Nachprüfungsverfahren; Aufhebung

    1.) In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass eine nachhaltige tiefgreifende Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Partei einen wichtigen Grund zur Aufhebung der Beiordnung darstellen kann, etwa dann, wenn die Mandantschaft überhaupt keine Reaktion auf Anfragen des Rechtsanwalts zeigt (LAG Berlin-Brandenburg 30.07.2018 - 26 Ta 1048/18 - LAG Köln 20.01.2013 - 6 Ta 329/13 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 156/15

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Entpflichtung, Mandant,

    Anders mag es sein, wenn der Kläger jeden Kontakt mit seinem Prozessbevollmächtigten und dem Gericht abbricht (LAG Köln 20.01.2013 - 6 Ta 329/13 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2014 - 4 Ta 85/14

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

    In einer solchen Situation ist ihm die Fortführung des Mandats nicht zumutbar, weil eine sachgerechte Interessenwahrnehmung ihm nicht mehr möglich ist, auch nicht im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens (vgl. dazu Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20.1.2013 - 6 Ta 329/13 -, zitiert nach juris).
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