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   LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14   

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LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14 (https://dejure.org/2015,19515)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14 (https://dejure.org/2015,19515)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. April 2015 - 5 TaBV 6/14 (https://dejure.org/2015,19515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat

  • IWW

    § 77 Abs. 1 Nr. 7 MitbestG, § 79 MitbestG, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1, 5 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 17 Abs. 2 MitbestG, § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2-5 MitbestG, § 22 Abs. 2 Satz 2 MitbestG, § 167 ZPO, § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 22 Abs. 1 MitbestG, § 4 KSchG, § 253 Abs. 1 ZPO, § 2 a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG, § 80 Abs. 2 ArbGG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 193 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 1 SchwbWO, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SchwbVWO, § 12 Abs. 1 SchwbVWO, § 18 Abs. 3 BetrVG, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 22 Abs. 2 S. 2 MitbestG; Anforderungen an die Öffentlichkeit der Auszählung der Stimmen bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 22 Abs. 2 S. 2 MitbestG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 513
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    Diese werden durch eine jederzeit und ohne Ankündigung mögliche Kontrolle wirkungsvoll verhindert (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853).

    Dabei müsse der Hinweis nicht notwendig bereits im Wahlausschreiben enthalten sein, sondern könne auch auf andere Weise erfolgen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2).

    Für die Wahl zum Betriebsrat und zur Schwerbehindertenvertretung nimmt das BAG an, dass mit dem Begriff der Öffentlichkeit nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit gemeint ist (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000- 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853) .

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2).

    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmenauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000- 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853; WWKK/Wißmann § 22 MitbestG Rn. 30).

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    Diese werden durch eine jederzeit und ohne Ankündigung mögliche Kontrolle wirkungsvoll verhindert (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853).

    Für die Wahl zum Betriebsrat und zur Schwerbehindertenvertretung nimmt das BAG an, dass mit dem Begriff der Öffentlichkeit nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit gemeint ist (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000- 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853) .

    In der zu einer Betriebsratswahl ergangenen Entscheidung vom 15. November 2000 (7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853) hat das BAG ausgeführt, die Möglichkeit, dass insbesondere in größeren Betrieben oft schon aus Raumgründen nicht die gesamte Belegschaft bei der Auszählung zugegen sein könne, rechtfertige es nicht, eine Verkleinerung der Beobachtergruppe durch Verzicht auf eine allgemeine Information herbeizuführen mit der Folge, dass sie nur aus einem Kreis von "Eingeweihten" bestehe.

    Die Bekanntmachung über Ort und Zeit der Auszählung müsse aber nicht notwendig im Wahlausschreiben enthalten sein, sondern könne auch auf andere Art und Weise erfolgen, z.B. durch Aushang am Schwarzen Brett, durch Aushang in den Wahllokalen oder durch schriftliche Information bei der Aushändigung der Wahlunterlagen ( BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853).

    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmenauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000- 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853; WWKK/Wißmann § 22 MitbestG Rn. 30).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    Maßgeblich ist, welche Personen oder Stellen durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden (BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - NZA 2014, 1288) .

    Wie ausgeführt, ist maßgeblich, welche Personen oder Stellen durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden (BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - NZA 2014, 1288) .

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    Der Aufsichtsrat selbst ist nicht am Verfahren zu beteiligen, weil ihm kein eigenes Anfechtungsrecht zusteht (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - NZA 1985, 786; MüKo AktG/Gach § 22 MitbestG Rdn. 15; a.A. BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - NZA 1993, 949; WWKK/Wißmann § 22 MitbestG Rn. 50; GMP/Matthes/Spinner § 83 ArbGG Rn. 71; UHH/Henssler § 22 MitbestG Rn. 8 ).

    Eine im Unternehmen vertretene Gewerkschaft war nicht zu beteiligen, weil ihr hinsichtlich der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat keine mitbestimmungsrechtliche Rechtsstellung zukommt (vgl. BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - NZA 1993, 949; WWKK/Wißmann § 22 MitbestG Rn. 51).

  • LAG Köln, 27.04.2012 - 4 TaBV 93/11

    Einhaltung der Frist zur Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    § 167 ZPO ist nicht anwendbar (a.A. LAG Köln 27. April 2012 - 4 TaBV 93/11 - juris; ErfK/Oetker § 22 MitbestG Rn. 4) .

    Für Zustellungen gelte über die Verweisungsnorm des § 46 Abs. 2 ArbGG § 167 ZPO (so LAG Köln 27. April 2012 - 4 TaBV 93/11 - juris).

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    Der Aufsichtsrat selbst ist nicht am Verfahren zu beteiligen, weil ihm kein eigenes Anfechtungsrecht zusteht (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - NZA 1985, 786; MüKo AktG/Gach § 22 MitbestG Rdn. 15; a.A. BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - NZA 1993, 949; WWKK/Wißmann § 22 MitbestG Rn. 50; GMP/Matthes/Spinner § 83 ArbGG Rn. 71; UHH/Henssler § 22 MitbestG Rn. 8 ).
  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    Die Angabe der Namen der gewählten Organmitglieder und deren Bezeichnung als Antragsgegner ist nicht erforderlich ( BAG 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP § 76 BetrVG Nr. 12) .
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsbetrieb dürfen dabei nicht zu Lasten der Beteiligten gehen (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - EzA § 4 KschG n.F. Nr. 95) .
  • ArbG Köln, 30.10.2013 - 13 BV 103/13

    Beurteilung der Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14
    Die Beschwerden gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2013- 13 BV 103/13 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 18., 19., 20., 22. und 23. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. April 2015 - 5 TaBV 6/14 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 20.05.2015 - 5 TaBV 18/15

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl

    § 167 ZPO ist nicht anwendbar ( vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - NZA 2013, 738; LAG Köln 20. April 2015 - 5 TaBV 6/14) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

    Diese entfällt bei einer erfolgreichen Anfechtung (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. April 2015 -5 TaBV 6/14 -, juris).

    Öffentlichkeit im Sinne des § 79 der 3. WO MitbestG ist hierbei nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. April 2015 - 5 TaBV 6/14, juris).

  • ArbG Köln, 22.11.2018 - 5 BV 372/18
    Nicht erforderlich ist, dass diese gegenüber den übrigen Beteiligten innerhalb der Frist erklärt wird (BAG vom 17.05.2017, 7 ABR 22/15; LAG Köln vom 20.04.2015, 5 TaBV 6/14).
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