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   LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23   

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https://dejure.org/2023,10435
LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23 (https://dejure.org/2023,10435)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.04.2023 - 6 Sa 96/23 (https://dejure.org/2023,10435)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. April 2023 - 6 Sa 96/23 (https://dejure.org/2023,10435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • ArbG Köln - 12 Ca 2425/22
  • LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
    Dass dem nicht so ist hat ausdrücklich das Bundesarbeitsgericht erst im Jahre 2019 entschieden (BAG v. 27.06.2019 - 2 AZR 50/19 -).

    Die Pflicht zur Suche nach einer vertragsgemäßen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in den - mindestens - 36 kommenden Monaten ist nicht das gleiche wie die Eröffnung und Offenhaltung eines konzerninternen Stellenmarktes auf dem die betroffenen Beschäftigten als Stellenbewerber (BAG v. 27.06.2019 - 2 AZR 50/19) auftreten.

    Eine hinreichende Voraussetzung ist es jedenfalls nicht (vgl. BAG v. 27.06.2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 15).

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
    Aus dieser Regelung hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 10.05.2007 - 2 AZR 626/05 -) in einem Kündigungsschutzverfahren rückgeschlossen, dass eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung so lange nicht durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt sei, so lange nicht die Prognose angestellt werden könne, dass die unkündbare Arbeitnehmerin oder der unkündbare Arbeitnehmer während der zukünftigen 36 Monate nicht auf einen freien Arbeitsplatz vermittelt werden könne.

    Auf diesen Zeitraum bezieht sich der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 10.05.2007 (2 AZR 626/05) bei der Suche nach einem Maßstab für eine betriebsbedingte außerordentliche Kündigung.

  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 20/17

    Berechnung einer Sozialplanabfindung - Berücksichtigung von Elternteilzeit

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
    Nach den Grundsätzen der Auslegung abstrakt-genereller Vorschriften (BAG v. 15.05.2018 - 1 AZR 20/17 -) ergibt sich aus dem Sozialplan nichts Anderes.
  • LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 740/22

    Auslegung eines Sozialplans; Funktion eines konzerninternen Stellenmarktes

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
    Parallelverfahren zu 6 Sa 740/22.
  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
    Darüber hinaus muss der ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen, wie die vom Wortlaut des Sozialplans erfassten Fälle (BAG, EuGH-Vorlage vom 16.08.2022 - 9 AZR 76/22 (A) -).
  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
    (BAG v. 09.12.2020 - 10 AZR 334/20 -).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 826/13

    Einzelfallentscheidung zur Auslegung von Sozialplanbestimmungen über die

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen hier: sozialplankonformen Verständnis der Regelung führt (BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 826/13 -).
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