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   LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22   

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https://dejure.org/2022,13797
LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22 (https://dejure.org/2022,13797)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22 (https://dejure.org/2022,13797)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - 9 TaBV 19/22 (https://dejure.org/2022,13797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anwesenheitsprämie - Mitbestimmung - Einigungsstelle

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber bei nicht offensichtlicher Unzuständigkeit; Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Gestaltung einer Anwesenheitsprämie; Freiwilligkeit der Leistung ohne Einfluss auf Mitbestimmungsrecht; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22
    aa) Die Einführung einer freiwilligen Leistung unterliegt als Frage der betrieblichen Lohngestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG, Beschluss vom 08. Dezember 1981 - 1 ABR 55/79 -, BAGE 37, 206-211,Rn. 17; BAG, Urteil vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 -, Rn. 27, juris), soweit es um deren Gestaltung und das Verhältnis zu anderen Entgeltleistungen des Arbeitgebers geht.

    Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen daher die Frage, ob eine solche Leistungsprämienregelung mit den entsprechenden Vorgaben des Arbeitgebers überhaupt eingeführt werden soll, sowie die Regelung der Modalitäten im Rahmen dieser Vorgaben (BAG, Beschluss vom 08. Dezember 1981- 1 ABR 55/79 -, BAGE 37, 206-211, Rn. 17; BAG, Urteil vom 10. Juli 1979- 1 ABR 88/77 -, Rn. 27, juris).

  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22
    aa) Die Einführung einer freiwilligen Leistung unterliegt als Frage der betrieblichen Lohngestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG, Beschluss vom 08. Dezember 1981 - 1 ABR 55/79 -, BAGE 37, 206-211,Rn. 17; BAG, Urteil vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 -, Rn. 27, juris), soweit es um deren Gestaltung und das Verhältnis zu anderen Entgeltleistungen des Arbeitgebers geht.

    Dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen daher die Frage, ob eine solche Leistungsprämienregelung mit den entsprechenden Vorgaben des Arbeitgebers überhaupt eingeführt werden soll, sowie die Regelung der Modalitäten im Rahmen dieser Vorgaben (BAG, Beschluss vom 08. Dezember 1981- 1 ABR 55/79 -, BAGE 37, 206-211, Rn. 17; BAG, Urteil vom 10. Juli 1979- 1 ABR 88/77 -, Rn. 27, juris).

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22
    Nur wenn und solange der Arbeitgeber die Leistung erbringt, ist der Spruch der Einigungsstelle hinsichtlich der mitbestimmungspflichtigen Ausgestaltung dieser Leistung maßgeblich (BAG, Beschluss vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 -, BAGE 43, 278-291, Rn. 50).
  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06

    Rechtsbeschwerdebegründung

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22
    Außerdem soll die Rechtsbeschwerdebegründung durch ihre Kritik der angefochtenen Entscheidung zur richtigen Rechtsfindung durch das Rechtsbeschwerdegericht beitragen (BAG, Beschluss vom 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 -, Rn. 13, juris).
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