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   LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08   

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https://dejure.org/2008,9462
LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08 (https://dejure.org/2008,9462)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.06.2008 - 4 Sa 242/08 (https://dejure.org/2008,9462)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 4 Sa 242/08 (https://dejure.org/2008,9462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Höhe der Abfindung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 9, 10, 14 Abs. 2 KSchG
    Höhe der Abfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Abfindung bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einem leitenden Angestellten; Außerordentliche Kündigung wegen eines dringenden Verdachtes eines kollusiven schädigenden Zusammenwirkens; Außerordentliche Kündigung wegen der Kopie von ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abfindung für leitenden Angestellten - Höchstsatz?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00

    Rechtmäßigkeit eines Auflösungsantrags ; Angemessenheit der Höhe der Abfindung

    Auszug aus LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08
    Bei einer Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit einem leitenden Angestellten gemäß §§ 9, 10, 14 Abs. 2 KSchG ist entgegen einer in der Literatur vertretenden Auffassung weder regelmäßig der Höchstbetrag des § 10 KSchG noch (entgegen LAG Hamm 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 - LAGE § 9 KSchG Nr. 35) regelmäßig eine Abfindung in Höhe eines Monatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr festzusetzen.

    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des LAG Hamm (14.12.2000 - 8 Sa 1234/00 - LAGE § 9 KSchG Nr. 35), wonach im Falle des § 14 Abs. 2 KSchG regelmäßig die Festsetzung einer Abfindung in Höhe von einem Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr angemessen ist.

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08
    Die Anhörung des Arbeitnehmers hat insoweit einen ähnlichen Einfluss wie die vom Bundesarbeitsgericht für nachgeschobene Kündigungsgründe ausdrücklich geforderte Anhörung des Betriebsrats vor dem prozessualen Einbringen der nachgeschobenen Kündigungsgründe (vgl. dazu BAG 11.04.1985 - 2 AZR 339/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 04.06.1997 - 2 AZR 362/96).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08
    Der Arbeitgeber muss alle wesentlichen Umstände angeben, aus denen er den Verdacht ableitet (BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 13.09.1995 ( 2 AZR 587/94) offen gelassen, ob bei einer sog. nachgeschobenen Verdachtskündigung - wie sie im vorliegenden Fall vorliegt - auch noch eine Anhörung des Arbeitnehmers erforderlich ist, bevor der Kündigungsgrund nachgeschoben wird.
  • LAG Hessen, 10.07.2006 - 3 Sa 1353/05

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers und des Personalrats beim

    Auszug aus LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08
    Dieses hat das hessische Landesarbeitsgericht im Urteil vom 10.07.2006 (- 19/3 Sa 1353/05 - juris) zu Recht bejaht.
  • ArbG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 Ca 7800/10

    Verfahren über die Kündigung des Vertriebsleiters einer Düsseldorfer Bank

    Dabei muss der Arbeitgeber alle wesentlichen Umstände angeben, aus denen er den Verdacht ableitet (BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP Nr. 37 zu § 626 Verdacht strafbarer Handlungen; LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08 -ArbuR 2009, 185).

    Dies soll auch dann gelten, wenn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens ein neuer, bisher nicht zur Begründung der Kündigung herangezogener Verdacht entsteht und der Arbeitgeber diesen zusätzlich zum Kündigungsgrund machen will (LAG Köln, 20.06.2008 - 4 Sa 242/08 - ArbuR 2009, 185; LAG Hessen, 10.07.2006 - 19/3 Sa 1353/05 - Juris).

  • LAG Hamm, 17.08.2020 - 8 Sa 1271/18

    Leitender Angestellter, Auflösungsantrag, Abfindung

    Denn die gesetzliche Auflösungserleichterung nach § 14 Abs. 2 KSchG führt dazu, dass der leitende Angestellte sein Bestandsschutzbegehren trotz Sozialwidrigkeit einer Kündigung ggf. nicht durchsetzen kann und der danach geminderte Bestandsschutz über eine Erhöhung der im Auflösungsfall festzusetzenden Abfindung zu kompensieren ist (LAG Köln, Urteil vom 20. Juni 2008 - 4 Sa 242/08 - AuR 2009, S. 185 ff).
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