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   LAG Köln, 20.07.2018 - 11 Ta 252/17   

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https://dejure.org/2018,39111
LAG Köln, 20.07.2018 - 11 Ta 252/17 (https://dejure.org/2018,39111)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.07.2018 - 11 Ta 252/17 (https://dejure.org/2018,39111)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - 11 Ta 252/17 (https://dejure.org/2018,39111)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 W 1/15

    Voraussetzungen der Auferlegung einer besonderen Gebühr gem. § 38 S. 1 GKG

    Auszug aus LAG Köln, 20.07.2018 - 11 Ta 252/17
    Es kann dahin stehen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Falle der Säumnis eine Verzögerungsgebühr verhängt werden kann (vgl. zum Streitstand: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2015 - I-6 W 1715, 6 W 1/15 - m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Auszug aus LAG Köln, 20.07.2018 - 11 Ta 252/17
    Die Änderung oder Erweiterung einer Klage stellt einen selbstständigen prozessualen Angriff dar, der nicht als verspätetes Angriffsmittel (§§ 282, 296 ZPO) zurückgewiesen werden kann (vgl. z.B.: BGH, Beschl. v. 20.09.2016- VIII ZR 247/15 - m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 17 Ta 1414/20

    Gebühr nach § 38 GKG - Klageerweiterung - verschuldete Säumnis

    Eine beabsichtigte Klageerweiterung rechtfertigt es nicht ohne weiteres, einen anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung zu versäumen (entgegen LAG Köln vom 20.07.2018 - 11 Ta 252/17 - juris).(Rn.4).

    Dass eine im Termin erfolgte Klageerweiterung nicht hätte zurückgewiesen werden dürfen, trifft zu, rechtfertigt jedoch kein anderes Ergebnis (entgegen LAG Köln, Beschluss vom 20.07.2018 - 11 Ta 252/17 - Rdnr. 9, juris).

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