Rechtsprechung
   LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,52067
LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14 (https://dejure.org/2015,52067)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14 (https://dejure.org/2015,52067)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. August 2015 - 7 Sa 1165/14 (https://dejure.org/2015,52067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,52067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Überstundenvergütung; Leistungsprämie; Besserverdienende; Beitrags- bemessungsgrenze; variable Vergütung; Darlegungs- und Beweislast; Zielvereinbarung; Vergütungserwartung; leitender Angestellter; Schadenersatz

  • IWW

    § 64 Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 612 Abs. 1 BGB, § 611 BGB, § 612 Abs. 1 BGG, § 21 a Abs. 7 ArbZG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines leitenden Angestellten auf Vergütung von Überstunden

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 612
    Überstundenvergütung; Leistungsprämie; Besserverdienende; Beitrags- bemessungsgrenze; variable Vergütung; Darlegungs- und Beweislast; Zielvereinbarung; Vergütungserwartung; leitender Angestellter; Schadenersatz

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 612
    Anspruch eines leitenden Angestellten auf Vergütung von Überstunden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungserwartung leitender Angestellter: Überstundenabgeltung und variable Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Überstundenvergütung für einen leitenden Angestellten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 1505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    Auch sind Zielvereinbarungen nach der Rechtsprechung des BAG grundsätzlich so zu gestalten, dass realistische Ziele zu setzen sind, die bei in vollem Umfang ordnungsgemäßer Arbeitsleistung zu 100 % erreichbar ein sollten (vgl. z.B. BAG vom 10.12.2008, NZA 2009, 256).

    In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass ein Arbeitnehmer unter Schadensersatzgesichtspunkten einen Anspruch auf Zahlung einer von Zielvorgaben abhängigen variablen Vergütung haben kann, wenn eine Zielvorgabe nicht getroffen wurde und das Nichtzustandekommen der Zielvorgabe in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fällt (BAG vom 12.05.2010, NZA 2010, 1009; BAG vom 10.12.2008, NZA 2009, 256; BAG vom 12.12.2007, NZA 2008, 409).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    Zu den Anforderungen, die die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG an die Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenforderungen stellt, seien zur Vermeidung unnötiger Reduplikationen die Orientierungssätze der Entscheidung des BAG vom 10.04.2013, 5 AZR 122/12 zitiert:.

    Diese Entscheidung des BAG stellt keineswegs einen Bruch mit den bisherigen Grundsätzen über die Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenklagen dar (so ausdrücklich BAG vom 10.04.2013, 5 AZR 122/12, Rdnr. 14 bei juris).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    Dies folge aus der Entscheidung des BAG vom 16.05.2012, 5 AZR 347/11.

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger demgegenüber auf eine Entscheidung des BAG vom 16.05.2012 in Sachen 5 AZR 347/11.

  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09

    Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass ein Arbeitnehmer unter Schadensersatzgesichtspunkten einen Anspruch auf Zahlung einer von Zielvorgaben abhängigen variablen Vergütung haben kann, wenn eine Zielvorgabe nicht getroffen wurde und das Nichtzustandekommen der Zielvorgabe in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fällt (BAG vom 12.05.2010, NZA 2010, 1009; BAG vom 10.12.2008, NZA 2009, 256; BAG vom 12.12.2007, NZA 2008, 409).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    Nach der auch vom Kläger in Betracht gezogenen sogenannten Besserverdienenden-Rechtsprechung des BAG kann nicht ohne weiteres von einer nach § 612 Abs. 1 BGB geschützten Erwartung ausgegangen werden, dass jede Überstunde gesondert zu bezahlen ist, wenn der Arbeitnehmer Dienste höherer Art zu leisten hat oder sogar als leitender Angestellter beschäftigt ist, und hierfür bereits eine Vergütung erhält, deren Höhe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung liegt (z.B. BAG vom 22.2.2012, NZA 2012, 861; BAG vom 21.9.2011, NZA 2012, 145; BAG vom 20.01.2010, AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 187; BAG vom 17.08.2011, NZA 2011, 1335).
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    Nach der auch vom Kläger in Betracht gezogenen sogenannten Besserverdienenden-Rechtsprechung des BAG kann nicht ohne weiteres von einer nach § 612 Abs. 1 BGB geschützten Erwartung ausgegangen werden, dass jede Überstunde gesondert zu bezahlen ist, wenn der Arbeitnehmer Dienste höherer Art zu leisten hat oder sogar als leitender Angestellter beschäftigt ist, und hierfür bereits eine Vergütung erhält, deren Höhe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung liegt (z.B. BAG vom 22.2.2012, NZA 2012, 861; BAG vom 21.9.2011, NZA 2012, 145; BAG vom 20.01.2010, AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 187; BAG vom 17.08.2011, NZA 2011, 1335).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    Nach der auch vom Kläger in Betracht gezogenen sogenannten Besserverdienenden-Rechtsprechung des BAG kann nicht ohne weiteres von einer nach § 612 Abs. 1 BGB geschützten Erwartung ausgegangen werden, dass jede Überstunde gesondert zu bezahlen ist, wenn der Arbeitnehmer Dienste höherer Art zu leisten hat oder sogar als leitender Angestellter beschäftigt ist, und hierfür bereits eine Vergütung erhält, deren Höhe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung liegt (z.B. BAG vom 22.2.2012, NZA 2012, 861; BAG vom 21.9.2011, NZA 2012, 145; BAG vom 20.01.2010, AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 187; BAG vom 17.08.2011, NZA 2011, 1335).
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass ein Arbeitnehmer unter Schadensersatzgesichtspunkten einen Anspruch auf Zahlung einer von Zielvorgaben abhängigen variablen Vergütung haben kann, wenn eine Zielvorgabe nicht getroffen wurde und das Nichtzustandekommen der Zielvorgabe in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fällt (BAG vom 12.05.2010, NZA 2010, 1009; BAG vom 10.12.2008, NZA 2009, 256; BAG vom 12.12.2007, NZA 2008, 409).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14
    Nach der auch vom Kläger in Betracht gezogenen sogenannten Besserverdienenden-Rechtsprechung des BAG kann nicht ohne weiteres von einer nach § 612 Abs. 1 BGB geschützten Erwartung ausgegangen werden, dass jede Überstunde gesondert zu bezahlen ist, wenn der Arbeitnehmer Dienste höherer Art zu leisten hat oder sogar als leitender Angestellter beschäftigt ist, und hierfür bereits eine Vergütung erhält, deren Höhe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung liegt (z.B. BAG vom 22.2.2012, NZA 2012, 861; BAG vom 21.9.2011, NZA 2012, 145; BAG vom 20.01.2010, AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 187; BAG vom 17.08.2011, NZA 2011, 1335).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht