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   LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17   

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https://dejure.org/2017,40349
LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17 (https://dejure.org/2017,40349)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17 (https://dejure.org/2017,40349)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 69/17 (https://dejure.org/2017,40349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Einigungsstelle zum Thema "Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung"; Festsetzung der Zahl der Beisitzer

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit einer Einigungsstelle zum Thema "Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Köln, 18.08.2017 - 3 BV 204/17
    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.08.2017 - Az. 3 BV 204/17 - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.08.2017, Az. 3 BV 204/17, abzuändern und die Anträge abzuweisen.

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG, Beschluss vom 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 -, Rn. 12, juris).

    § 5 ArbSchG ist eine Rahmenvorschrift über den Gesundheitsschutz, die keine zwingenden Vorgaben darüber enthält, wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, sondern sie lässt dem Arbeitgeber Handlungsspielräume bei der Umsetzung (BAG, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 -, BAGE 127, 205-214, Rn. 30), etwa bei den Festlegungen, welche Arbeitsplätze mit welchen Methoden auf welche Gefahrenursachen hin in welchem Zeitablauf untersucht werden sollen (BAG, Beschluss vom 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 -, Rn. 13, juris).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Je genauer und wirklichkeitsnäher die Gefährdungen im Betrieb ermittelt und beurteilt werden, desto zielsicherer können konkrete Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden (BAG, Urteil vom 12. August 2008- 9 AZR 1117/06 -, BAGE 127, 205-214, Rn. 23).

    § 5 ArbSchG ist eine Rahmenvorschrift über den Gesundheitsschutz, die keine zwingenden Vorgaben darüber enthält, wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, sondern sie lässt dem Arbeitgeber Handlungsspielräume bei der Umsetzung (BAG, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 -, BAGE 127, 205-214, Rn. 30), etwa bei den Festlegungen, welche Arbeitsplätze mit welchen Methoden auf welche Gefahrenursachen hin in welchem Zeitablauf untersucht werden sollen (BAG, Beschluss vom 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 -, Rn. 13, juris).

  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Denn das Bestellungsverfahren soll weder durch die Klärung komplizierter Rechtsfragen noch durch die Aufklärung streitiger Tatsachen durch Beweiserhebung belastet werden; diese Aufgaben sind der Einigungsstelle vorbehalten (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 08. November 2005 - 4 TaBV 159/05 -, Rn. 19, juris; vgl. auch Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13. Januar 1998 - 13 TaBV 60/97 -, Rn. 39, juris).
  • LAG Hessen, 08.11.2005 - 4 TaBV 159/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - berufliche Fortbildung - Luftverkehr -

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Denn das Bestellungsverfahren soll weder durch die Klärung komplizierter Rechtsfragen noch durch die Aufklärung streitiger Tatsachen durch Beweiserhebung belastet werden; diese Aufgaben sind der Einigungsstelle vorbehalten (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 08. November 2005 - 4 TaBV 159/05 -, Rn. 19, juris; vgl. auch Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13. Januar 1998 - 13 TaBV 60/97 -, Rn. 39, juris).
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Bei § 5 ArbSchG sind dies auch "Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung" (vgl. BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -, Rn. 11, 12, juris).
  • LAG Hamm, 09.02.2009 - 10 TaBV 191/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Danach soll die Zahl der Beisitzer in der Regel auf je zwei zu bestimmen sein, damit jede Seite die Möglichkeit hat, einen Betriebsangehörigen und einen Außenstehenden zum Beisitzer zu bestellen, um auf diese Weise betriebliche Kenntnisse und externe Fachkenntnisse für die Einigungsstelle nutzbar zu machen (GMP/Schlewing ArbGG § 100 Rn. 29-30, beck-online; so auch Landesarbeitsgericht Hamm [Westfalen], Beschluss vom 09. Februar 2009 - 10 TaBV 191/08 -, Rn. 66, juris für Einigungsstellen zum Thema "Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung").
  • LAG Hessen, 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Zwar kann eine Einigungsstelle dann offensichtlich unzuständig sein, wenn von einem Mitbestimmungsrecht bereits durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung abschließend Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 26. Mai 2008 - 10 TaBV 51/08 -, Rn. 43, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 TaBV 97/08 -, Rn. 19, juris; GMP/Schlewing ArbGG § 100 Rn. 10, beck-online).
  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 10 TaBV 51/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Ordnung des

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Zwar kann eine Einigungsstelle dann offensichtlich unzuständig sein, wenn von einem Mitbestimmungsrecht bereits durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung abschließend Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 26. Mai 2008 - 10 TaBV 51/08 -, Rn. 43, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 TaBV 97/08 -, Rn. 19, juris; GMP/Schlewing ArbGG § 100 Rn. 10, beck-online).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17
    Diese verlangen typischerweise nach einer betriebsbezogenen Gestaltung von Gefährdungsbeurteilungen, auch wenn die festgestellten Gefahren wegen der Standardisierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln möglicherweise mit konzernweit einheitlichen Maßnahmen reagieren werden muss (BAG, Beschluss vom 08. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 -, BAGE 111, 48-69, Rn. 33, 34).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 TaBV 5/20

    Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "psychische

    (Anschluss an LAG Düsseldorf 7. April 2020 - 3 TaBV 1/20 - und LAG Köln 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 69/17 -).

    Mit der vom Betriebsrat zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Oktober 2017 (9 TaBV 69/17) habe sich das Arbeitsgericht dagegen nicht auseinandergesetzt.

    Darüber hinaus ist allerdings zu berücksichtigen, dass Effizienz und Arbeitsfähigkeit der Einigungsstelle unter einer zu hohen Anzahl von Beisitzern leiden können (LAG Düsseldorf 8. Mai 2018 - 3 TaBV 15/18; LAG Köln 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 69/17 - Pfeiffer in Spengler/Hahn/Pfeiffer Betriebliche Einigungsstelle 2. Aufl. Kap. 4 Rn. 84).

    Gerade wenn nach den betrieblichen Gegebenheiten verschiedene methodische Vorgehensweisen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Betracht kommen und die Einigungsstelle ein eigenes Konzept zur Ermittlung möglicher Gefährdungen treffen soll, bedarf es eines Fachwissens darüber, wie Gefährdungsfaktoren ermittelt werden können (LAG Köln 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 69/17 -).

    In diesen Fällen ist bei Fehlen einer eigenen Expertise die Festlegung auf drei Beisitzer geboten, um den Betriebsparteien zu ermöglichen, neben dem eigenen Sachverstand über die betrieblichen Gegebenheiten auch auf externen Sachverstand zu juristischen Fragestellungen und zu arbeitspsychologischen Fragestellungen zurückgreifen zu können (LAG Düsseldorf 7. April 2020 - 3 TaBV 1/20 - LAG Köln 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 69/17 -).

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung

    Unabhängig davon umfasst das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (unabhängig von der Frage des Hinzutretens weiterer Mitbestimmungstatbestände bspw. aus § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG) zum einen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 36/18, juris, Rz. 18 ff. m.w.N.; LAG Düsseldorf vom 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12, juris, Rz. 61 f.), zum anderen Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG (BAG vom 19.11.2019 - 1 ABR 22/18, juris, Rz. 32; vgl. auch LAG Köln vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 25); in beiden Fällen ist bei Nichteinigung der Betriebsparteien die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG zuständig.

    Insoweit folgt die erkennende Beschwerdekammer der - ansonsten ebenfalls eine Regelbesetzung mit zwei Beisitzern je Seite befürwortenden - Rechtsprechung der 9. Kammer des LAG Köln (Beschluss vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 32 mit eingehender Begründung).

    Die Komplexität der bei Regelungen zur psychischen und physischen Gefährdungsbeurteilung zu beachtenden Fragestellungen verlangt neben der intensiven Auseinandersetzung mit den betrieblichen Gegebenheiten und der dafür erforderlichen betriebsinternen Expertise juristischen Sachverstand und Fachwissen darüber, wie Gefährdungsfaktoren ermittelt werden können, weshalb es sinnvoll erscheint, die Einigungsstelle bereits auf Beisitzerseite mit entsprechendem Sachverstand zu versehen und die Parteien nicht allein auf die Zuziehung von Sachverständigen im Einzelfall durch die Einigungsstelle selbst zu verweisen (so bereits LAG Köln vom 20.10.2017 - 9 TaBV 69/17, juris, Rz. 32).

  • LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zur Abwendung von Übergriffen

    3.) Ob das Arbeitsgericht die Zahl der Beisitzer gemäß § 76 Abs. 2Satz 3 BetrVG für jede Seite zutreffend mit zwei festgesetzt hat, bedarf keiner Entscheidung, da der Betriebsrat den insoweit zurückweisenden Beschluss nicht angegriffen hat und diese Besetzung zumindest nicht zu niedrig ist (zur Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zur Gefährdungsbeurteilung vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 66/17 -, Rn. 18, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017- 9 TaBV 69/17 -, Rn. 32, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 3 TaBV 4/20

    Beisitzerzahl - Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung

    Gerade wenn wie im vorliegenden Fall nach den betrieblichen Gegebenheiten verschiedene methodische Vorgehensweisen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Betracht kommen und die Einigungsstelle ein eigenes Konzept zur Ermittlung möglicher Gefährdungen erstellen soll, bedarf es eines Fachwissens darüber, wie Gefährdungsfaktoren ermittelt werden können (LAG Köln 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 69/17 - juris).
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