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   LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14   

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https://dejure.org/2014,23389
LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14 (https://dejure.org/2014,23389)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.05.2014 - 5 Sa 76/14 (https://dejure.org/2014,23389)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 5 Sa 76/14 (https://dejure.org/2014,23389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsausbildungsverhältnis - Frist zur Anrufung des Ausschusses und Klagefrist nach § 4 KSchG - Verwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Berufsausbildungsverhältnis - Frist zur Anrufung des Ausschusses und Klagefrist nach § 4 KSchG - Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 111 Abs. 2 S. 5 ArbGG; § 4 KSchG; § 242 BGB
    Berufsausbildungsverhältnis; Frist zur Anrufung des Ausschusses und Klagefrist nach § 4 KSchG; Verwirkung

  • rechtsportal.de

    § 111 Abs. 2 S. 5 ArbGG ; § 4 KSchG ; § 242 BGB
    Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorherige Verhandlung vor Ausschuss ist Prozessvoraussetzung für Klage im Ausbildungsverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11

    Keine Klagefrist für die Kündigungsschutzklage im Berufsausbildungsverhältnis bei

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14
    Der Klageerhebung kann nach Auffassung des BAG nur der Einwand der Prozessverwirkung entgegengehalten werden (BAG 13. April 1989 - 2 AZR 411/88 - BAGE 61, 258; so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern30. August 2011 - 5 Sa 3/11 - juris) .

    Maßgeblich ist, dass es jedenfalls an einer Regelungslücke fehlt (zutreffend LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 3/11 - juris) .

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14
    Gemäß § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG handelt es sich bei dieser vorgeschalteten Verhandlung vor dem Ausschuss um eine Prozessvoraussetzung für die Klage (BAG 13. April 1989 - 2 AZR 411/88 - BAGE 61, 258) .

    Der Klageerhebung kann nach Auffassung des BAG nur der Einwand der Prozessverwirkung entgegengehalten werden (BAG 13. April 1989 - 2 AZR 411/88 - BAGE 61, 258; so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern30. August 2011 - 5 Sa 3/11 - juris) .

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein ( BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196) .
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09

    Kündigungsschutzprozess - Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 323/09 - NZA 2011, 821) .
  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86

    Kündigung - Berufsausbildungsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob die vom Ausschuss vertretene Rechtsauffassung zutreffend ist (BAG 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - BAGE 57, 179) .
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14
    Die Vorschrift gewährt keine selbständigen Abrechnungsanspruch (BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - BAGE 119, 62) .
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2014 - 5 Sa 76/14 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen die Feststellung, dass das Ausbildungsverhältnis bis zum 7. Juni 2013 fortbestanden hat, zurückgewiesen hat.
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