Rechtsprechung
LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigungsverbot; Heimarbeit; arbeitnehmer-ähnliche Person; Außen-Arbeitsverhältnis
- IWW
§ 14 Abs. 2 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 64 Abs. 2 c) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG, § 2 Abs. 1 HAG, § 611 BGB, § 12 BUrlG, § 10 EFZG, § 1 Abs. 2 des 5. VermBG, Richtlinien 1999/70/EG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung von Heimarbeits- und sogenanntem Außen-Arbeitsverhältnis; Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages bei vorheriger Beschäftigung im Rahmen eines Heimarbeitsverhältnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung von Heimarbeits- und sogenanntem Außen-Arbeitsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 22.10.2014 - 2 Ca 228/14
- LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Köln, 14.02.2014 - 9 Sa 546/13
Anrechnung der Zeiten eines Heimarbeitsverhältnisses auf Vorbeschäftigungszeiten …
Auszug aus LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14
Der Zweck des Vorbeschäftigungsverbots besteht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Richtlinie 1999/70/EG darin zu verhindern, dass die durch § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG eröffnete Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung zu sogenannten Befristungsketten oder Kettenverträgen missbraucht werden kann, nicht aber darin, befristete Arbeitsverträge oder auch sachgrundlos befristete Arbeitsverträge generell zu verhindern (BAG vom 21.09.2011, 7 AZR 375/10; LAG Köln vom 14.02.2014, 9 Sa 546/13; BR-Drucksache 591/00 vom 28.09.2000, Seite 32, 33).Kammer des LAG Köln in dem Verfahren 9 Sa 546/13 die Revision zugelassen hat, über die bislang vom BAG nicht entschieden wurde, war wegen grundsätzlicher Bedeutung des Rechtsstreits und zur Vermeidung etwaiger widersprüchlicher Endergebnisse im Vergleich zu dem genannten Parallelverfahren die Revision zuzulassen.
- BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14
Arbeitnehmerähnliche Personen unterfallen nicht dem Geltungsbereich der Regeln des TzBfG über die eingeschränkte Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge (BAG vom 15.11.2005, AP § 611 BGB Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 12;… ErfKo K/Preis/Müller-Glöge, 14. Aufl., § 3 TzBfG Rdnr. 2;… HWK/Schmalenberg, 6. Aufl., § 3 TzBfG Rdnr. 2). - BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10
Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung
Auszug aus LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14
Der Zweck des Vorbeschäftigungsverbots besteht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Richtlinie 1999/70/EG darin zu verhindern, dass die durch § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG eröffnete Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung zu sogenannten Befristungsketten oder Kettenverträgen missbraucht werden kann, nicht aber darin, befristete Arbeitsverträge oder auch sachgrundlos befristete Arbeitsverträge generell zu verhindern (BAG vom 21.09.2011, 7 AZR 375/10; LAG Köln vom 14.02.2014, 9 Sa 546/13; BR-Drucksache 591/00 vom 28.09.2000, Seite 32, 33). - ArbG Köln, 22.10.2014 - 2 Ca 228/14
Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung i.R.d. Tätigkeit als …
Auszug aus LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14
Die Klägerin und Berufungsklägerin beantragt nunmehr, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 22.10.2014, 2 Ca 228/14, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der Befristung vom 21.11.2012 nicht zum 31.12.2013 beendet ist. - BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14
Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14
Das Revisionsverfahren ist anhängig unter dem Aktenzeichen BAG 7 AZR 342/14.
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15
Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2015 - 7 Sa 1117/14 - wird zurückgewiesen.