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   LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18   

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https://dejure.org/2019,17368
LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18 (https://dejure.org/2019,17368)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.06.2019 - 11 Sa 378/18 (https://dejure.org/2019,17368)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 11 Sa 378/18 (https://dejure.org/2019,17368)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Tatverdachtskündigung wegen Körperverletzung - wahrheitswidriger Vortrag Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 9 ; KSchG § 10
    Kündigung; Tätlichkeit; Auflösungsantrag; Einzelfall

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 9 ; KSchG § 10
    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Operators Hochregallagerpalettierung wegen körperlicher Auseinandersetzung mit einem Kollegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18
    Zu diesem Zeitpunkt können aufgrund der zeitlichen Entwicklung und damit veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Umstände länger zurückliegende Umstände ihre Bedeutung für die erforderliche Zukunftsprognose verloren haben (BAG, Urt. v. 19.11.2015- 2 AZR 217/15 - m. w. N.).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18
    Der Arbeitgeber kann eine Auflösung nach § 9 KSchG nur verlangen, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAG, Urt. v. 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - m. w. N.).
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18
    Selbst wenn ein Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände "an sich" als Kündigungsgrund geeignet, bedarf es stets der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, Urt. v. 17.03.2016 - 2 AZR 110/15 - m. w. N.).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18
    Eine Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, Urt. v. 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 - m. w. N.).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18
    Entscheidend ist, dass der "untaugliche Versuch" eines "Prozessbetrugs" das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers irreparabel zerstört (BAG, Urt. v. 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 -).
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